Schwefelsäure mit lösen, sondern dasselbe nach Chaudet und Haindl1) wie folgt normirt werden muss:
a) Bei gleicher Gold- und Platinmenge oder vorwaltendem Gold darf die Silbermenge nicht mehr als 11/4 von der des Gol- des und Platins zusammen betragen;
b) waltet Platin (bis zum 10fachen) gegen Gold vor, so ist 11/2 Silber auf 1 Platingold zu nehmen.
c) Ist gegen Platin weniger als 1/10 Gold vorhanden, so nimmt man auf 1 Platingold 2 Silber.
Bei der Vorprobe wendet man letzteres Verhältniss an, bei der Hauptprobe dann das daraus sich ergebende richtige. Die Scheidung durch Schwefelsäure geschieht, wie oben (S. 324) an- gegeben.
3) Abscheidung des Platins und Silbers vom Golde durch Salpetersäure. Man inquartirt bei der Vorprobe mit 3 Thln. Silber, zieht durch Kochen mit Salpetersäure (S. 313) Platin und Silber aus, findet dann direct den Goldgehalt und aus der Differenz, da nach 2) das Silber bereits ermittelt worden, den Platingehalt. Die Hauptprobe kann danach mit der er- forderlichen Silbermenge beschickt werden.
Zu jeder dieser 3 Proben muss man zur Erzielung möglichst genauer Resultate besondere Probemengen abwägen.
VII. Eisen.
§. 144. Allgemeines. Durch die dokimastischen EisenprobenZweck der Proben. will man entweder den wirklichen Eisengehalt eines Probirgutes auf nassem, mass- oder gewichtsanalytischem Wege bestimmen, oder auf trocknem Wege den ausbringbaren Roh- eisengehalt eines Erzes, Hüttenproductes etc. ermitteln und dabei gleichzeitig Kenntniss über die Qualität des Roheisens, das muthmassliche Schmelzverhalten des Probirgutes im Grossen, die erforderlichen Zuschläge der Qualität und Quantität nach, sowie über sonstige den Hüttenmann interessirende Umstände erhalten. Da das Roheisen 3--5 % und mehr fremde Sub- stanzen (Kohlenstoff, Silicium, Phosphor, Schwefel, Mangan etc.) enthalten kann, so erfolgt auf trocknem Wege ein höherer Ge- halt, als auf nassem.
1)Erdm. Journ., Jahrg. 1837. Bd. 1. S. 167.
§. 143. Platin, Gold, Silber, Kupfer.
Schwefelsäure mit lösen, sondern dasselbe nach Chaudet und Haindl1) wie folgt normirt werden muss:
a) Bei gleicher Gold- und Platinmenge oder vorwaltendem Gold darf die Silbermenge nicht mehr als 1¼ von der des Gol- des und Platins zusammen betragen;
b) waltet Platin (bis zum 10fachen) gegen Gold vor, so ist 1½ Silber auf 1 Platingold zu nehmen.
c) Ist gegen Platin weniger als 1/10 Gold vorhanden, so nimmt man auf 1 Platingold 2 Silber.
Bei der Vorprobe wendet man letzteres Verhältniss an, bei der Hauptprobe dann das daraus sich ergebende richtige. Die Scheidung durch Schwefelsäure geschieht, wie oben (S. 324) an- gegeben.
3) Abscheidung des Platins und Silbers vom Golde durch Salpetersäure. Man inquartirt bei der Vorprobe mit 3 Thln. Silber, zieht durch Kochen mit Salpetersäure (S. 313) Platin und Silber aus, findet dann direct den Goldgehalt und aus der Differenz, da nach 2) das Silber bereits ermittelt worden, den Platingehalt. Die Hauptprobe kann danach mit der er- forderlichen Silbermenge beschickt werden.
Zu jeder dieser 3 Proben muss man zur Erzielung möglichst genauer Resultate besondere Probemengen abwägen.
VII. Eisen.
§. 144. Allgemeines. Durch die dokimastischen EisenprobenZweck der Proben. will man entweder den wirklichen Eisengehalt eines Probirgutes auf nassem, mass- oder gewichtsanalytischem Wege bestimmen, oder auf trocknem Wege den ausbringbaren Roh- eisengehalt eines Erzes, Hüttenproductes etc. ermitteln und dabei gleichzeitig Kenntniss über die Qualität des Roheisens, das muthmassliche Schmelzverhalten des Probirgutes im Grossen, die erforderlichen Zuschläge der Qualität und Quantität nach, sowie über sonstige den Hüttenmann interessirende Umstände erhalten. Da das Roheisen 3—5 % und mehr fremde Sub- stanzen (Kohlenstoff, Silicium, Phosphor, Schwefel, Mangan etc.) enthalten kann, so erfolgt auf trocknem Wege ein höherer Ge- halt, als auf nassem.
1)Erdm. Journ., Jahrg. 1837. Bd. 1. S. 167.
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§. 143. Platin, Gold, Silber, Kupfer.
Schwefelsäure mit lösen, sondern dasselbe nach Chaudet und
Haindl 1) wie folgt normirt werden muss:
a) Bei gleicher Gold- und Platinmenge oder vorwaltendem
Gold darf die Silbermenge nicht mehr als 1¼ von der des Gol-
des und Platins zusammen betragen;
b) waltet Platin (bis zum 10fachen) gegen Gold vor, so ist
1½ Silber auf 1 Platingold zu nehmen.
c) Ist gegen Platin weniger als 1/10 Gold vorhanden, so nimmt
man auf 1 Platingold 2 Silber.
Bei der Vorprobe wendet man letzteres Verhältniss an, bei
der Hauptprobe dann das daraus sich ergebende richtige. Die
Scheidung durch Schwefelsäure geschieht, wie oben (S. 324) an-
gegeben.
3) Abscheidung des Platins und Silbers vom Golde
durch Salpetersäure. Man inquartirt bei der Vorprobe mit
3 Thln. Silber, zieht durch Kochen mit Salpetersäure (S. 313)
Platin und Silber aus, findet dann direct den Goldgehalt und
aus der Differenz, da nach 2) das Silber bereits ermittelt worden,
den Platingehalt. Die Hauptprobe kann danach mit der er-
forderlichen Silbermenge beschickt werden.
Zu jeder dieser 3 Proben muss man zur Erzielung möglichst
genauer Resultate besondere Probemengen abwägen.
VII. Eisen.
§. 144. Allgemeines. Durch die dokimastischen Eisenproben
will man entweder den wirklichen Eisengehalt eines Probirgutes
auf nassem, mass- oder gewichtsanalytischem Wege
bestimmen, oder auf trocknem Wege den ausbringbaren Roh-
eisengehalt eines Erzes, Hüttenproductes etc. ermitteln und dabei
gleichzeitig Kenntniss über die Qualität des Roheisens, das
muthmassliche Schmelzverhalten des Probirgutes im Grossen,
die erforderlichen Zuschläge der Qualität und Quantität nach,
sowie über sonstige den Hüttenmann interessirende Umstände
erhalten. Da das Roheisen 3—5 % und mehr fremde Sub-
stanzen (Kohlenstoff, Silicium, Phosphor, Schwefel, Mangan etc.)
enthalten kann, so erfolgt auf trocknem Wege ein höherer Ge-
halt, als auf nassem.
Zweck der
Proben.
1) Erdm. Journ., Jahrg. 1837. Bd. 1. S. 167.
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/363>, abgerufen am 03.12.2024.
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