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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.

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IV. Silber. Legirungen.
decke und treibt den König ab, verschlackt auch wohl zuvor
mehrere Könige.

Die von Abstrich oder Abzug auf diese Weise erhal-
tenen Bleikönige können so unrein sein, dass sie sich nicht
direct abtreiben lassen, in welchem Falle man sie zuvor mit
dem 4--8fachen Kornblei verschlackt.


Verfahren
für Bleiglanz.

Von Bleiglanz mit Spuren von Silber und Gold empfehlen
Berthier und Percy 1), 20 Grmm. mit 60 Grmm. Soda und
6 Grmm. Salpeter (S. 114) bei einer Kochsalzdecke zu schmelzen,
wo dann bei reinem Bleiglanz statt 86,6 nur 75--78 % Blei
ausgebracht werden, in dem Könige sich aber alles Gold und
Silber findet.



II. Abschnitt.
Proben für silberhaltige Legirungen.

Allgemeines
Probirver-
fahren.

§. 118. Allgemeines. Silberhaltige Legirungen können ent-
weder direct ohne Zusatz (silberhaltiges Blei und Wis-
muth
) oder mit Zusatz von Blei (silberreicheres Kupfer,
Amalgam
etc.) abgetrieben werden, oder sie bedürfen eines
vorherigen Ansiedens mit Blei, wovon um so mehr zu nehmen,
je schwerer oxydirbar die mit dem Silber verbundenen Metalle
sind. So nöthigt, wie bereits bemerkt, silberhaltiges Kupfer der
wenigstens 16fachen Menge Blei, um abtreibbar zu sein. Das
Blei spielt hierbei dieselbe oxydirende Rolle, wie bei den vorher-
gehenden Proben, oxydirt die fremden Metalle und zieht sich
mit den gebildeten Oxyden in die Capelle. Je nach der Streng-
flüssigkeit der beim Verschlacken (Ansieden) erzeugten Oxyde be-
darfs auch eines grösseren oder geringeren Zuschlages von Borax
und der Anwendung verschieden hoher Temperaturen. Manche
Legirungen lassen sich nicht direct ansieden, sondern sie müssen
zuvor erst oxydirt werden (silberhaltiges Zinn, Eisen etc.).


Beschickungs-
verhältnisse.

Die Beschickungsverhältnisse für silberhaltiges Blei (Frisch-
blei, Probirblei, Werkblei, pattinsonirtes Blei
etc.),
silberhaltiges Zinn, Zink und Eisen, für Amalgame, silber-
armes Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Darr-

1) Erdm., J. f. pr. Chem. Bd. 61. S. 435.

IV. Silber. Legirungen.
decke und treibt den König ab, verschlackt auch wohl zuvor
mehrere Könige.

Die von Abstrich oder Abzug auf diese Weise erhal-
tenen Bleikönige können so unrein sein, dass sie sich nicht
direct abtreiben lassen, in welchem Falle man sie zuvor mit
dem 4—8fachen Kornblei verschlackt.


Verfahren
für Bleiglanz.

Von Bleiglanz mit Spuren von Silber und Gold empfehlen
Berthier und Percy 1), 20 Grmm. mit 60 Grmm. Soda und
6 Grmm. Salpeter (S. 114) bei einer Kochsalzdecke zu schmelzen,
wo dann bei reinem Bleiglanz statt 86,6 nur 75—78 % Blei
ausgebracht werden, in dem Könige sich aber alles Gold und
Silber findet.



II. Abschnitt.
Proben für silberhaltige Legirungen.

Allgemeines
Probirver-
fahren.

§. 118. Allgemeines. Silberhaltige Legirungen können ent-
weder direct ohne Zusatz (silberhaltiges Blei und Wis-
muth
) oder mit Zusatz von Blei (silberreicheres Kupfer,
Amalgam
etc.) abgetrieben werden, oder sie bedürfen eines
vorherigen Ansiedens mit Blei, wovon um so mehr zu nehmen,
je schwerer oxydirbar die mit dem Silber verbundenen Metalle
sind. So nöthigt, wie bereits bemerkt, silberhaltiges Kupfer der
wenigstens 16fachen Menge Blei, um abtreibbar zu sein. Das
Blei spielt hierbei dieselbe oxydirende Rolle, wie bei den vorher-
gehenden Proben, oxydirt die fremden Metalle und zieht sich
mit den gebildeten Oxyden in die Capelle. Je nach der Streng-
flüssigkeit der beim Verschlacken (Ansieden) erzeugten Oxyde be-
darfs auch eines grösseren oder geringeren Zuschlages von Borax
und der Anwendung verschieden hoher Temperaturen. Manche
Legirungen lassen sich nicht direct ansieden, sondern sie müssen
zuvor erst oxydirt werden (silberhaltiges Zinn, Eisen etc.).


Beschickungs-
verhältnisse.

Die Beschickungsverhältnisse für silberhaltiges Blei (Frisch-
blei, Probirblei, Werkblei, pattinsonirtes Blei
etc.),
silberhaltiges Zinn, Zink und Eisen, für Amalgame, silber-
armes Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Darr-

1) Erdm., J. f. pr. Chem. Bd. 61. S. 435.
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[266/0304] IV. Silber. Legirungen. decke und treibt den König ab, verschlackt auch wohl zuvor mehrere Könige. Die von Abstrich oder Abzug auf diese Weise erhal- tenen Bleikönige können so unrein sein, dass sie sich nicht direct abtreiben lassen, in welchem Falle man sie zuvor mit dem 4—8fachen Kornblei verschlackt. Von Bleiglanz mit Spuren von Silber und Gold empfehlen Berthier und Percy 1), 20 Grmm. mit 60 Grmm. Soda und 6 Grmm. Salpeter (S. 114) bei einer Kochsalzdecke zu schmelzen, wo dann bei reinem Bleiglanz statt 86,6 nur 75—78 % Blei ausgebracht werden, in dem Könige sich aber alles Gold und Silber findet. II. Abschnitt. Proben für silberhaltige Legirungen. §. 118. Allgemeines. Silberhaltige Legirungen können ent- weder direct ohne Zusatz (silberhaltiges Blei und Wis- muth) oder mit Zusatz von Blei (silberreicheres Kupfer, Amalgam etc.) abgetrieben werden, oder sie bedürfen eines vorherigen Ansiedens mit Blei, wovon um so mehr zu nehmen, je schwerer oxydirbar die mit dem Silber verbundenen Metalle sind. So nöthigt, wie bereits bemerkt, silberhaltiges Kupfer der wenigstens 16fachen Menge Blei, um abtreibbar zu sein. Das Blei spielt hierbei dieselbe oxydirende Rolle, wie bei den vorher- gehenden Proben, oxydirt die fremden Metalle und zieht sich mit den gebildeten Oxyden in die Capelle. Je nach der Streng- flüssigkeit der beim Verschlacken (Ansieden) erzeugten Oxyde be- darfs auch eines grösseren oder geringeren Zuschlages von Borax und der Anwendung verschieden hoher Temperaturen. Manche Legirungen lassen sich nicht direct ansieden, sondern sie müssen zuvor erst oxydirt werden (silberhaltiges Zinn, Eisen etc.). Die Beschickungsverhältnisse für silberhaltiges Blei (Frisch- blei, Probirblei, Werkblei, pattinsonirtes Blei etc.), silberhaltiges Zinn, Zink und Eisen, für Amalgame, silber- armes Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Darr- 1) Erdm., J. f. pr. Chem. Bd. 61. S. 435.

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Zitationshilfe: Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/304>, abgerufen am 21.12.2024.