Erze und Producte (silberarmer und bleireicher Bleiglanz, Glätte, Abzug, Abstrich etc.).
B. Legirungen.
1) Proben auf trocknem Wege.
a) Directes Abtreiben ohne Bleizusatz für silber- haltiges Blei (Werkblei, Frischblei etc.) und Wismuth.
b) Directes Abtreiben mit Bleizusatz für silber- reicheres und kupferhaltiges Silber (Münzproben oder Fein- proben für Münzen, Brandsilber Blicksilber, Silber- amalgam etc.).
c) Ansieden und Abtreiben für silberärmere Legirungen von Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Kiehnstöcke, Messing, Tomback, Bronce, Argentan etc.) Eisen, (Eisensauen), Zinn, Zink etc.
2) Proben auf nassem Wege.
Gay-Lussac's volumetrische Probe für kupferhal- tiges Silber.
Zubereitung des Probirgu- tes.
Substanzen, welche keine Legirungen sind, müssen fein- gerieben und durch sehr feine Siebe geschlagen werden (S. 17); bleiben dabei geschmeidige Substanzen (Silber, Glaserz, Kupfer aus Kupferstein, Blei aus Schlacken und Abzügen etc.) auf dem Siebe zurück, so ist die Siebgröbe für sich zu probiren (S. 18).
Spröde Legirungen werden gröblich zerkleint, geschmeidige in Schnitzeln geschnitten (S. 21).
I. Abschnitt. Proben für Substanzen, welche keine Le- girungen sind.
Auswahl des Verfahrens.
§. 112. Allgemeines. Die Auswahl der hierher gehörigen Proben hängt hauptsächlich von dem Zustande ab, in welchem sich das Silber im Probirgute befindet, namentlich, ob es ge- diegen, an Salzbilder, Schwefel, Antimon oder Arsen gebunden ist oder in bleihaltigen Substanzen vorkommt. Man wählt danach die Ansiede-, Tiegelschmelz- oder eine Bleiprobe.
IV. Silber. Pr. f. nichtlegirte Subst.
Erze und Producte (silberarmer und bleireicher Bleiglanz, Glätte, Abzug, Abstrich etc.).
B. Legirungen.
1) Proben auf trocknem Wege.
a) Directes Abtreiben ohne Bleizusatz für silber- haltiges Blei (Werkblei, Frischblei etc.) und Wismuth.
b) Directes Abtreiben mit Bleizusatz für silber- reicheres und kupferhaltiges Silber (Münzproben oder Fein- proben für Münzen, Brandsilber Blicksilber, Silber- amalgam etc.).
c) Ansieden und Abtreiben für silberärmere Legirungen von Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Kiehnstöcke, Messing, Tomback, Bronce, Argentan etc.) Eisen, (Eisensauen), Zinn, Zink etc.
2) Proben auf nassem Wege.
Gay-Lussac’s volumetrische Probe für kupferhal- tiges Silber.
Zubereitung des Probirgu- tes.
Substanzen, welche keine Legirungen sind, müssen fein- gerieben und durch sehr feine Siebe geschlagen werden (S. 17); bleiben dabei geschmeidige Substanzen (Silber, Glaserz, Kupfer aus Kupferstein, Blei aus Schlacken und Abzügen etc.) auf dem Siebe zurück, so ist die Siebgröbe für sich zu probiren (S. 18).
Spröde Legirungen werden gröblich zerkleint, geschmeidige in Schnitzeln geschnitten (S. 21).
I. Abschnitt. Proben für Substanzen, welche keine Le- girungen sind.
Auswahl des Verfahrens.
§. 112. Allgemeines. Die Auswahl der hierher gehörigen Proben hängt hauptsächlich von dem Zustande ab, in welchem sich das Silber im Probirgute befindet, namentlich, ob es ge- diegen, an Salzbilder, Schwefel, Antimon oder Arsen gebunden ist oder in bleihaltigen Substanzen vorkommt. Man wählt danach die Ansiede-, Tiegelschmelz- oder eine Bleiprobe.
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IV. Silber. Pr. f. nichtlegirte Subst.
Erze und Producte (silberarmer und bleireicher Bleiglanz,
Glätte, Abzug, Abstrich etc.).
B. Legirungen.
1) Proben auf trocknem Wege.
a) Directes Abtreiben ohne Bleizusatz für silber-
haltiges Blei (Werkblei, Frischblei etc.) und Wismuth.
b) Directes Abtreiben mit Bleizusatz für silber-
reicheres und kupferhaltiges Silber (Münzproben oder Fein-
proben für Münzen, Brandsilber Blicksilber, Silber-
amalgam etc.).
c) Ansieden und Abtreiben für silberärmere Legirungen
von Kupfer (Schwarzkupfer, Gaarkupfer, Kiehnstöcke,
Messing, Tomback, Bronce, Argentan etc.) Eisen,
(Eisensauen), Zinn, Zink etc.
2) Proben auf nassem Wege.
Gay-Lussac’s volumetrische Probe für kupferhal-
tiges Silber.
Substanzen, welche keine Legirungen sind, müssen fein-
gerieben und durch sehr feine Siebe geschlagen werden (S. 17);
bleiben dabei geschmeidige Substanzen (Silber, Glaserz, Kupfer
aus Kupferstein, Blei aus Schlacken und Abzügen etc.) auf
dem Siebe zurück, so ist die Siebgröbe für sich zu probiren
(S. 18).
Spröde Legirungen werden gröblich zerkleint, geschmeidige
in Schnitzeln geschnitten (S. 21).
I. Abschnitt.
Proben für Substanzen, welche keine Le-
girungen sind.
§. 112. Allgemeines. Die Auswahl der hierher gehörigen
Proben hängt hauptsächlich von dem Zustande ab, in welchem
sich das Silber im Probirgute befindet, namentlich, ob es ge-
diegen, an Salzbilder, Schwefel, Antimon oder Arsen gebunden
ist oder in bleihaltigen Substanzen vorkommt. Man wählt danach
die Ansiede-, Tiegelschmelz- oder eine Bleiprobe.
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/278>, abgerufen am 21.12.2024.
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