Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine §. 359. Zum Schlusse muß angewiesen Allgemeine Staatswissenschaft. a) Geschichte der Staaten. §. 360. Ein jeder Mensch hat Recht zu §. 361. Dieses auf eine ewige Wahrheit chen
Allgemeine §. 359. Zum Schluſſe muß angewieſen Allgemeine Staatswiſſenſchaft. a) Geſchichte der Staaten. §. 360. Ein jeder Menſch hat Recht zu §. 361. Dieſes auf eine ewige Wahrheit chen
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Allgemeine
§. 359. Zum Schluſſe muß angewieſen
werden, wie man alle dieſe Grundſaͤze in je-
dem Staate nach ſeiner eigenen Grundver-
faſſung wirklich anwenden muͤſſe, damit der
groſe Zweck desſelben auf die beßte Weiſe er-
halten werden kann. Dieſes nenne ich die
Staatshaushaltung (Staatsoͤkonomie).
Allgemeine Staatswiſſenſchaft.
a) Geſchichte der Staaten.
§. 360. Ein jeder Menſch hat Recht zu
der Gluͤckſeligkeit, deren er in ſeinen Um-
ſtaͤnden faͤhig iſt. Dieſes iſt das Recht der
Natur. Ein jeder fuͤhlt in ſeinem Herzen die
Wahrheit dieſes Rechtes. Da nun ein jeder
dieſes Recht hat, ſo iſt es abermal eines je-
den Pflicht, niemand in ſeinem Rechte zu
beeintraͤchtigen, ſondern vielmehr ihm zu
demſeben nach Vermoͤgen zu helfen.
§. 361. Dieſes auf eine ewige Wahrheit
gegruͤndete Geſez der Natur liegt in den guͤl-
denen Worten des Gottmenſchen: Alles,
was ihr wollt, daß euch die Leute thun
ſollen, das thut ihnen. Jch will dieſen
Spruch den Grundſaz des geſellſchaftli-
chen
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