säze angeben, wornach die Gewerbe jeder Klasse, und dann auch des Ganzen einge- richtet werden müssen.
§. 270. Die bestimmte Erkänntniß jeder Klasse des Tauschgewerbes, und die Grund- säze derselben, machen den ersten Abschnitt der Handlungswirthschaft aus: ich nenne denselben die Handlungswissenschaft. Die Grundsäze des ganzen Gewerbes aber, wie jeder Kaufmann mit seinem gewonnenen Er- trage und reinen Ertrage zu Werke gehen müs- se, ordne ich in den zweiten Abschnitt der Handlungshaushaltung.
§. 271. Die fruchtbare Quelle der Er- känntnissen und daraus geflossener Grund- säzen ist die Erfahrung, die Quelle der Er- fahrung ist die Geschichte.
Allgemeine Handlungswissenschaft.
a) Geschichte des Tausches.
§. 272. Wann im ersten Alter der Mensch- heit einem Hausvatter ein Befriedigungsmit- tel fehlte, das er nicht selber erwerben konn- te: sahe aber, daß es ein anderer überflüssig hatte, so sprach er denselben darum an. Als
der
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Handlungswirthſchaft
ſaͤze angeben, wornach die Gewerbe jeder Klaſſe, und dann auch des Ganzen einge- richtet werden muͤſſen.
§. 270. Die beſtimmte Erkaͤnntniß jeder Klaſſe des Tauſchgewerbes, und die Grund- ſaͤze derſelben, machen den erſten Abſchnitt der Handlungswirthſchaft aus: ich nenne denſelben die Handlungswiſſenſchaft. Die Grundſaͤze des ganzen Gewerbes aber, wie jeder Kaufmann mit ſeinem gewonnenen Er- trage und reinen Ertrage zu Werke gehen muͤſ- ſe, ordne ich in den zweiten Abſchnitt der Handlungshaushaltung.
§. 271. Die fruchtbare Quelle der Er- kaͤnntniſſen und daraus gefloſſener Grund- ſaͤzen iſt die Erfahrung, die Quelle der Er- fahrung iſt die Geſchichte.
Allgemeine Handlungswiſſenſchaft.
a) Geſchichte des Tauſches.
§. 272. Wann im erſten Alter der Menſch- heit einem Hausvatter ein Befriedigungsmit- tel fehlte, das er nicht ſelber erwerben konn- te: ſahe aber, daß es ein anderer uͤberfluͤſſig hatte, ſo ſprach er denſelben darum an. Als
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Handlungswirthſchaft
ſaͤze angeben, wornach die Gewerbe jeder
Klaſſe, und dann auch des Ganzen einge-
richtet werden muͤſſen.
§. 270. Die beſtimmte Erkaͤnntniß jeder
Klaſſe des Tauſchgewerbes, und die Grund-
ſaͤze derſelben, machen den erſten Abſchnitt
der Handlungswirthſchaft aus: ich nenne
denſelben die Handlungswiſſenſchaft. Die
Grundſaͤze des ganzen Gewerbes aber, wie
jeder Kaufmann mit ſeinem gewonnenen Er-
trage und reinen Ertrage zu Werke gehen muͤſ-
ſe, ordne ich in den zweiten Abſchnitt der
Handlungshaushaltung.
§. 271. Die fruchtbare Quelle der Er-
kaͤnntniſſen und daraus gefloſſener Grund-
ſaͤzen iſt die Erfahrung, die Quelle der Er-
fahrung iſt die Geſchichte.
Allgemeine Handlungswiſſenſchaft.
a) Geſchichte des Tauſches.
§. 272. Wann im erſten Alter der Menſch-
heit einem Hausvatter ein Befriedigungsmit-
tel fehlte, das er nicht ſelber erwerben konn-
te: ſahe aber, daß es ein anderer uͤberfluͤſſig
hatte, ſo ſprach er denſelben darum an. Als
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/153>, abgerufen am 08.07.2024.
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