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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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1. Die juristische Analyse. §. 39.
nennen könnte: die Analyse, Concentration und Con-
struction
, näher erörtert werden. Dieselben greifen im Ein-
zelnen allerdings vielfach ineinander über, allein dennoch ist
eine Unterscheidung derselben im Begriff nicht bloß möglich,
sondern zum Zweck der gesonderten Darstellung absolut noth-
wendig. Es verhält sich damit ähnlich, wie mit der Unterschei-
dung der verschiedenen Geistesvermögen. Von letzteren arbeitet
nie eine einzelne Kraft für sich allein, oder richtiger, die verschie-
denen Kräfte, die wir annehmen, sind nur eben so viele Seiten
oder Richtungen einer und derselben Kraft, allein dennoch ist,
um sich diese Verschiedenheit zum Bewußtsein zu bringen, eine
Trennung und abgesonderte Darstellung derselben unvermeid-
lich. In diesem Sinn bitte ich auch die Unterscheidung jener drei
Operationen aufzunehmen.

II. Die drei Fundamental-Operationen der juristischen
Technik.
1. Die juristische Analyse (das Rechtsalphabet).

Der einfache Rechtskörper -- localisirende und abstracte Rechts-
production -- historische Erscheinung des Abstracten im Concre-
ten (die Durchbruchspunkte; analoge Ausdehnung) -- die Buch-
staben des Rechts -- Vergleichung des Alphabets des Rechts mit
dem der Sprache.

XXXIX. Eine der großartigsten, fruchtbarsten und doch
zugleich einfachsten Entdeckungen, die der menschliche Geist je
gemacht hat, ist das Alphabet. Vierundzwanzig Zeichen geben
uns die Herrschaft über einen unerschöpflichen Schatz, und die
Handhabung dieses Mittels ist in dem Maße leicht und einfach,
daß die Operationen des Fixirens der Worte durch Zeichen und
die Entzifferung der Zeichen, das Schreiben und Lesen, selbst
einem Kinde begreiflich gemacht und von ihm bis zur größten

1. Die juriſtiſche Analyſe. §. 39.
nennen könnte: die Analyſe, Concentration und Con-
ſtruction
, näher erörtert werden. Dieſelben greifen im Ein-
zelnen allerdings vielfach ineinander über, allein dennoch iſt
eine Unterſcheidung derſelben im Begriff nicht bloß möglich,
ſondern zum Zweck der geſonderten Darſtellung abſolut noth-
wendig. Es verhält ſich damit ähnlich, wie mit der Unterſchei-
dung der verſchiedenen Geiſtesvermögen. Von letzteren arbeitet
nie eine einzelne Kraft für ſich allein, oder richtiger, die verſchie-
denen Kräfte, die wir annehmen, ſind nur eben ſo viele Seiten
oder Richtungen einer und derſelben Kraft, allein dennoch iſt,
um ſich dieſe Verſchiedenheit zum Bewußtſein zu bringen, eine
Trennung und abgeſonderte Darſtellung derſelben unvermeid-
lich. In dieſem Sinn bitte ich auch die Unterſcheidung jener drei
Operationen aufzunehmen.

II. Die drei Fundamental-Operationen der juriſtiſchen
Technik.
1. Die juriſtiſche Analyſe (das Rechtsalphabet).

Der einfache Rechtskörper — localiſirende und abſtracte Rechts-
production — hiſtoriſche Erſcheinung des Abſtracten im Concre-
ten (die Durchbruchspunkte; analoge Ausdehnung) — die Buch-
ſtaben des Rechts — Vergleichung des Alphabets des Rechts mit
dem der Sprache.

XXXIX. Eine der großartigſten, fruchtbarſten und doch
zugleich einfachſten Entdeckungen, die der menſchliche Geiſt je
gemacht hat, iſt das Alphabet. Vierundzwanzig Zeichen geben
uns die Herrſchaft über einen unerſchöpflichen Schatz, und die
Handhabung dieſes Mittels iſt in dem Maße leicht und einfach,
daß die Operationen des Fixirens der Worte durch Zeichen und
die Entzifferung der Zeichen, das Schreiben und Leſen, ſelbſt
einem Kinde begreiflich gemacht und von ihm bis zur größten

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[359/0065] 1. Die juriſtiſche Analyſe. §. 39. nennen könnte: die Analyſe, Concentration und Con- ſtruction, näher erörtert werden. Dieſelben greifen im Ein- zelnen allerdings vielfach ineinander über, allein dennoch iſt eine Unterſcheidung derſelben im Begriff nicht bloß möglich, ſondern zum Zweck der geſonderten Darſtellung abſolut noth- wendig. Es verhält ſich damit ähnlich, wie mit der Unterſchei- dung der verſchiedenen Geiſtesvermögen. Von letzteren arbeitet nie eine einzelne Kraft für ſich allein, oder richtiger, die verſchie- denen Kräfte, die wir annehmen, ſind nur eben ſo viele Seiten oder Richtungen einer und derſelben Kraft, allein dennoch iſt, um ſich dieſe Verſchiedenheit zum Bewußtſein zu bringen, eine Trennung und abgeſonderte Darſtellung derſelben unvermeid- lich. In dieſem Sinn bitte ich auch die Unterſcheidung jener drei Operationen aufzunehmen. II. Die drei Fundamental-Operationen der juriſtiſchen Technik. 1. Die juriſtiſche Analyſe (das Rechtsalphabet). Der einfache Rechtskörper — localiſirende und abſtracte Rechts- production — hiſtoriſche Erſcheinung des Abſtracten im Concre- ten (die Durchbruchspunkte; analoge Ausdehnung) — die Buch- ſtaben des Rechts — Vergleichung des Alphabets des Rechts mit dem der Sprache. XXXIX. Eine der großartigſten, fruchtbarſten und doch zugleich einfachſten Entdeckungen, die der menſchliche Geiſt je gemacht hat, iſt das Alphabet. Vierundzwanzig Zeichen geben uns die Herrſchaft über einen unerſchöpflichen Schatz, und die Handhabung dieſes Mittels iſt in dem Maße leicht und einfach, daß die Operationen des Fixirens der Worte durch Zeichen und die Entzifferung der Zeichen, das Schreiben und Leſen, ſelbſt einem Kinde begreiflich gemacht und von ihm bis zur größten

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/65>, abgerufen am 21.11.2024.