Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.Inhalt des ersten Theiles. Einleitung. (S. 1--82.) Die Aufgabe und die Methode ihrer Lösung. §. 1. Die Zukunft des römischen Rechts -- Veranlassung zu einer Beurthei- lung desselben. S. 1 -- 5. §. 2. Bedürfniß der Lösung unserer Aufgabe -- Unsere heutige Wissenschaft und ihr wissenschaftlicher Apparat. S. 5 -- 12. Methode der rechtshistorischen Darstellung. A. Anforderungen, die in der Natur des Rechts ent- halten sind. §. 3. 1. Anatomische Betrachtung des Rechtsorganismus -- Die Bestand- theile desselben: Rechtssätze, Rechtsbegriffe, Rechtsinstitute -- psychische Organisation des Rechts -- Differenz zwischen dem objektiven Recht und der subjektiven Erkenntniß (latente Bestandtheile des Rechts) -- Aufgabe der Wissenschaft. S. 12 -- 39. §. 4. 2. Physiologische Betrachtung des Rechtsorganismus -- Die Funktion desselben im Leben -- Formale Realisirbarkeit des Rechts -- Die Auf- gabe des Historikers gegenüber dem Recht der Vergangenheit. S. 39 50. Inhalt des erſten Theiles. Einleitung. (S. 1—82.) Die Aufgabe und die Methode ihrer Löſung. §. 1. Die Zukunft des römiſchen Rechts — Veranlaſſung zu einer Beurthei- lung deſſelben. S. 1 — 5. §. 2. Bedürfniß der Löſung unſerer Aufgabe — Unſere heutige Wiſſenſchaft und ihr wiſſenſchaftlicher Apparat. S. 5 — 12. Methode der rechtshiſtoriſchen Darſtellung. A. Anforderungen, die in der Natur des Rechts ent- halten ſind. §. 3. 1. Anatomiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Beſtand- theile deſſelben: Rechtsſätze, Rechtsbegriffe, Rechtsinſtitute — pſychiſche Organiſation des Rechts — Differenz zwiſchen dem objektiven Recht und der ſubjektiven Erkenntniß (latente Beſtandtheile des Rechts) — Aufgabe der Wiſſenſchaft. S. 12 — 39. §. 4. 2. Phyſiologiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Funktion deſſelben im Leben — Formale Realiſirbarkeit des Rechts — Die Auf- gabe des Hiſtorikers gegenüber dem Recht der Vergangenheit. S. 39 50. <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0015" n="[IX]"/> <div type="contents"> <head> <hi rendition="#c">Inhalt des erſten Theiles.</hi> </head><lb/> <list> <item> <hi rendition="#c"><hi rendition="#b">Einleitung.</hi><lb/> (S. 1—82.)</hi> </item><lb/> <item> <hi rendition="#c">Die Aufgabe und die Methode ihrer Löſung.</hi> </item><lb/> <item>§. 1. Die Zukunft des römiſchen Rechts — Veranlaſſung zu einer Beurthei-<lb/> lung deſſelben. <ref>S. 1 — 5.</ref></item><lb/> <item>§. 2. Bedürfniß der Löſung unſerer Aufgabe — Unſere heutige Wiſſenſchaft und<lb/> ihr wiſſenſchaftlicher Apparat. <ref>S. 5 — 12.</ref></item><lb/> <item> <hi rendition="#c">Methode der rechtshiſtoriſchen Darſtellung.</hi> </item><lb/> <item> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">A.</hi><hi rendition="#g">Anforderungen, die in der Natur des Rechts ent-<lb/> halten ſind</hi>. </hi> </item><lb/> <item>§. 3. 1. Anatomiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Beſtand-<lb/> theile deſſelben: Rechtsſätze, Rechtsbegriffe, Rechtsinſtitute — pſychiſche<lb/> Organiſation des Rechts — Differenz zwiſchen dem objektiven Recht<lb/> und der ſubjektiven Erkenntniß (latente Beſtandtheile des Rechts) —<lb/> Aufgabe der Wiſſenſchaft. <ref>S. 12 — 39.</ref></item><lb/> <item>§. 4. 2. Phyſiologiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Funktion<lb/> deſſelben im Leben — Formale Realiſirbarkeit des Rechts — Die Auf-<lb/> gabe des Hiſtorikers gegenüber dem Recht der Vergangenheit. <ref>S. 39 50.</ref></item><lb/> </list> </div> </front> </text> </TEI> [[IX]/0015]
Inhalt des erſten Theiles.
Einleitung.
(S. 1—82.)
Die Aufgabe und die Methode ihrer Löſung.
§. 1. Die Zukunft des römiſchen Rechts — Veranlaſſung zu einer Beurthei-
lung deſſelben. S. 1 — 5.
§. 2. Bedürfniß der Löſung unſerer Aufgabe — Unſere heutige Wiſſenſchaft und
ihr wiſſenſchaftlicher Apparat. S. 5 — 12.
Methode der rechtshiſtoriſchen Darſtellung.
A. Anforderungen, die in der Natur des Rechts ent-
halten ſind.
§. 3. 1. Anatomiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Beſtand-
theile deſſelben: Rechtsſätze, Rechtsbegriffe, Rechtsinſtitute — pſychiſche
Organiſation des Rechts — Differenz zwiſchen dem objektiven Recht
und der ſubjektiven Erkenntniß (latente Beſtandtheile des Rechts) —
Aufgabe der Wiſſenſchaft. S. 12 — 39.
§. 4. 2. Phyſiologiſche Betrachtung des Rechtsorganismus — Die Funktion
deſſelben im Leben — Formale Realiſirbarkeit des Rechts — Die Auf-
gabe des Hiſtorikers gegenüber dem Recht der Vergangenheit. S. 39 50.
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