Damit man den Jnhalt der Worte:Fortsetzung. Sie ist deine Mutter, in derjenigen Verbindung, darinne sie hier stehen, de- stomehr empfinden möge; so erinnere mei- ne Leser an die Umstände, in welchen eine Hebräische Frau stand. Sie befand sich nicht nur in der allgemeinen Unterwürfig- keit unter ihren Mann, sondern sie hatte so wenige Gerechtsame einer freyen Person, daß sie ohne Einwilligung ihres Mannes nicht einmal ein Gelübde an Gott thun konnte 4 B. Mos. C. 30. v. 9. Sie mußte es ferner leiden, daß ein Mann ihr eine Magd zur Seite setzte und selbige mehr liebte, denn sie. Sie war endlich der Ge- fahr ausgesetzet, aus dem Hause gestossen, und von ihrem Manne und Kindern ge- schieden zu werden. Und wie groß war diese Gefahr für eine Mutter, da sie na- türlicher Weise einem Sohne, als Frau nicht lange reizbar bleiben konnte. Man setze in Gedanken hinzu, was man unter so gar vielen Ehegatten findet, daß sie sich schelten, ja zu Zeiten gar raufen und schla- gen. Bey diesen Vorstellungen betrachte man nochmals das göttliche Gesetz: Du sollst die Blösse deiner Mutter nicht auf- decken, sie ist deine Mutter. Merket, ja empfindet man nicht bey diesen Worten, daß die Absicht Gottes diese sey? Du bist deiner Mutter mehr Ehrerbietung, mehr
Dank,
Z 4
§. 13.
Damit man den Jnhalt der Worte:Fortſetzung. Sie iſt deine Mutter, in derjenigen Verbindung, darinne ſie hier ſtehen, de- ſtomehr empfinden moͤge; ſo erinnere mei- ne Leſer an die Umſtaͤnde, in welchen eine Hebraͤiſche Frau ſtand. Sie befand ſich nicht nur in der allgemeinen Unterwuͤrfig- keit unter ihren Mann, ſondern ſie hatte ſo wenige Gerechtſame einer freyen Perſon, daß ſie ohne Einwilligung ihres Mannes nicht einmal ein Geluͤbde an Gott thun konnte 4 B. Moſ. C. 30. v. 9. Sie mußte es ferner leiden, daß ein Mann ihr eine Magd zur Seite ſetzte und ſelbige mehr liebte, denn ſie. Sie war endlich der Ge- fahr ausgeſetzet, aus dem Hauſe geſtoſſen, und von ihrem Manne und Kindern ge- ſchieden zu werden. Und wie groß war dieſe Gefahr fuͤr eine Mutter, da ſie na- tuͤrlicher Weiſe einem Sohne, als Frau nicht lange reizbar bleiben konnte. Man ſetze in Gedanken hinzu, was man unter ſo gar vielen Ehegatten findet, daß ſie ſich ſchelten, ja zu Zeiten gar raufen und ſchla- gen. Bey dieſen Vorſtellungen betrachte man nochmals das goͤttliche Geſetz: Du ſollſt die Bloͤſſe deiner Mutter nicht auf- decken, ſie iſt deine Mutter. Merket, ja empfindet man nicht bey dieſen Worten, daß die Abſicht Gottes dieſe ſey? Du biſt deiner Mutter mehr Ehrerbietung, mehr
Dank,
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§. 13.
Damit man den Jnhalt der Worte:
Sie iſt deine Mutter, in derjenigen
Verbindung, darinne ſie hier ſtehen, de-
ſtomehr empfinden moͤge; ſo erinnere mei-
ne Leſer an die Umſtaͤnde, in welchen eine
Hebraͤiſche Frau ſtand. Sie befand ſich
nicht nur in der allgemeinen Unterwuͤrfig-
keit unter ihren Mann, ſondern ſie hatte
ſo wenige Gerechtſame einer freyen Perſon,
daß ſie ohne Einwilligung ihres Mannes
nicht einmal ein Geluͤbde an Gott thun
konnte 4 B. Moſ. C. 30. v. 9. Sie mußte
es ferner leiden, daß ein Mann ihr eine
Magd zur Seite ſetzte und ſelbige mehr
liebte, denn ſie. Sie war endlich der Ge-
fahr ausgeſetzet, aus dem Hauſe geſtoſſen,
und von ihrem Manne und Kindern ge-
ſchieden zu werden. Und wie groß war
dieſe Gefahr fuͤr eine Mutter, da ſie na-
tuͤrlicher Weiſe einem Sohne, als Frau
nicht lange reizbar bleiben konnte. Man
ſetze in Gedanken hinzu, was man unter
ſo gar vielen Ehegatten findet, daß ſie ſich
ſchelten, ja zu Zeiten gar raufen und ſchla-
gen. Bey dieſen Vorſtellungen betrachte
man nochmals das goͤttliche Geſetz: Du
ſollſt die Bloͤſſe deiner Mutter nicht auf-
decken, ſie iſt deine Mutter. Merket, ja
empfindet man nicht bey dieſen Worten,
daß die Abſicht Gottes dieſe ſey? Du biſt
deiner Mutter mehr Ehrerbietung, mehr
Dank,
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/379>, abgerufen am 30.12.2024.
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