ihre eigene Unterhaltung treibet sie an ar- me Fündlinge an die Brust zu legen. Wer sich sonsten nähren kann, thut es nicht. Ein solches ausgethanes Kind kostet dero- wegen sehr viel, und bekommet dennoch nur selten die Pflege, welche ein eheliches Kind von seinen Eltern hat, es sey denn, daß man solche ausserordentliche Kosten an- wenden kann, als reiche Eltern an Am- men wenden, bey welchen dennoch die müt- terliche Aufsicht sehr heilsam bleibet.
§. 23.
Da ich die vorstehende BetrachtungAnmer- kung über Apostelg. C. 15. v. 29. ausarbeitete, bin ich auf eine genauere Untersuchung zwoer Schriftstellen gezo- gen worden, wobey mir die Gedanken und Erläuterungen eingefallen, welche zwar vielleicht schon in zehn andern Büchern ste- hen, indessen aber, wenn ich anders nach meiner sehr eingeschränkten Belesenheit ur- theilen darf, nicht so gemein sind, daß ich ihnen hier nicht einen Platz einräumen, und den Gelehrten zu einer neuen Prüfung vor- legen dürfte.
Als ich den Ausspruch Christi über die Ehescheidung betrachtete, worinne der Hu- rerey als einer gültigen Urfache der Eheschei- dung Erwähnung gefchiehet, wurden meine Gedanken auf den Schluß der Apostel, wel- chen wir Apostelg. C. 15. v. 29. lesen, geleitet, wo die Hurerey neben Dinge gesetzet wird,
welche
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ihre eigene Unterhaltung treibet ſie an ar- me Fuͤndlinge an die Bruſt zu legen. Wer ſich ſonſten naͤhren kann, thut es nicht. Ein ſolches ausgethanes Kind koſtet dero- wegen ſehr viel, und bekommet dennoch nur ſelten die Pflege, welche ein eheliches Kind von ſeinen Eltern hat, es ſey denn, daß man ſolche auſſerordentliche Koſten an- wenden kann, als reiche Eltern an Am- men wenden, bey welchen dennoch die muͤt- terliche Aufſicht ſehr heilſam bleibet.
§. 23.
Da ich die vorſtehende BetrachtungAnmer- kung uͤber Apoſtelg. C. 15. v. 29. ausarbeitete, bin ich auf eine genauere Unterſuchung zwoer Schriftſtellen gezo- gen worden, wobey mir die Gedanken und Erlaͤuterungen eingefallen, welche zwar vielleicht ſchon in zehn andern Buͤchern ſte- hen, indeſſen aber, wenn ich anders nach meiner ſehr eingeſchraͤnkten Beleſenheit ur- theilen darf, nicht ſo gemein ſind, daß ich ihnen hier nicht einen Platz einraͤumen, und den Gelehrten zu einer neuen Pruͤfung vor- legen duͤrfte.
Als ich den Ausſpruch Chriſti uͤber die Eheſcheidung betrachtete, worinne der Hu- rerey als einer guͤltigen Urfache der Eheſchei- dung Erwaͤhnung gefchiehet, wurden meine Gedanken auf den Schluß der Apoſtel, wel- chen wir Apoſtelg. C. 15. v. 29. leſen, geleitet, wo die Hurerey neben Dinge geſetzet wird,
welche
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ihre eigene Unterhaltung treibet ſie an ar-
me Fuͤndlinge an die Bruſt zu legen. Wer
ſich ſonſten naͤhren kann, thut es nicht.
Ein ſolches ausgethanes Kind koſtet dero-
wegen ſehr viel, und bekommet dennoch
nur ſelten die Pflege, welche ein eheliches
Kind von ſeinen Eltern hat, es ſey denn,
daß man ſolche auſſerordentliche Koſten an-
wenden kann, als reiche Eltern an Am-
men wenden, bey welchen dennoch die muͤt-
terliche Aufſicht ſehr heilſam bleibet.
§. 23.
Da ich die vorſtehende Betrachtung
ausarbeitete, bin ich auf eine genauere
Unterſuchung zwoer Schriftſtellen gezo-
gen worden, wobey mir die Gedanken und
Erlaͤuterungen eingefallen, welche zwar
vielleicht ſchon in zehn andern Buͤchern ſte-
hen, indeſſen aber, wenn ich anders nach
meiner ſehr eingeſchraͤnkten Beleſenheit ur-
theilen darf, nicht ſo gemein ſind, daß ich
ihnen hier nicht einen Platz einraͤumen, und
den Gelehrten zu einer neuen Pruͤfung vor-
legen duͤrfte.
Anmer-
kung uͤber
Apoſtelg.
C. 15. v. 29.
Als ich den Ausſpruch Chriſti uͤber die
Eheſcheidung betrachtete, worinne der Hu-
rerey als einer guͤltigen Urfache der Eheſchei-
dung Erwaͤhnung gefchiehet, wurden meine
Gedanken auf den Schluß der Apoſtel, wel-
chen wir Apoſtelg. C. 15. v. 29. leſen, geleitet,
wo die Hurerey neben Dinge geſetzet wird,
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/343>, abgerufen am 30.12.2024.
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