dieses letztern Ehegatten unmöglich, und selbiger wird folglich frey von seiner Ver- bindung. 1 Cor. Cap. 7. v. 15. So ist auch klar, daß die Ehe unmöglich gemacht und aufgehoben wird, wenn ein Ehegatte an- fänget, dem andern nach dem Leben zu ste- hen. Keine Obrigkeit kann jemanden wi- der einen solchen Ehegatten in völlige Si- cherheit setzen. Die Verbindung sein Le- ben zu erhalten, gehet aber der Verbin- dung in der ehelichen Treue vor. Folglich kann der unschuldige Ehegatte durch eine Trennung sein Leben retten, ja er ist schul- dig dasselbe zu thun, und es wird dieser Fall demjenigen gleich zu schätzen seyn, da ein Ehegatte den andern mit einer unwider- treiblichen Gewalt von sich stosset. End- lich wird die Ehe völlig aufgehoben, und alle Absichten derselben gänzlich vernichtet, wenn ein Ehegatte den andern boshafter Weise verlässet. 1 Cor. C. 7. v. 15.
§. 6.
Erste Ab- sicht Got- tes bey der Unzer- trennlich- keit der Ehen.
Wir forschen nach den weisen Ursa- chen, warum der grosse Stifter der Ehen gewollt, daß selbige so gar dauerhaft seyn sollten? Eine Absicht finden wir in den Worten des Herrn, da er 1 B. Mos. C. 2. v. 18. spricht: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sey, ich will ihm eine Gehülfin machen, die um ihn sey. Ein jeder merket leicht, daß der Herr hier
nicht
dieſes letztern Ehegatten unmoͤglich, und ſelbiger wird folglich frey von ſeiner Ver- bindung. 1 Cor. Cap. 7. v. 15. So iſt auch klar, daß die Ehe unmoͤglich gemacht und aufgehoben wird, wenn ein Ehegatte an- faͤnget, dem andern nach dem Leben zu ſte- hen. Keine Obrigkeit kann jemanden wi- der einen ſolchen Ehegatten in voͤllige Si- cherheit ſetzen. Die Verbindung ſein Le- ben zu erhalten, gehet aber der Verbin- dung in der ehelichen Treue vor. Folglich kann der unſchuldige Ehegatte durch eine Trennung ſein Leben retten, ja er iſt ſchul- dig daſſelbe zu thun, und es wird dieſer Fall demjenigen gleich zu ſchaͤtzen ſeyn, da ein Ehegatte den andern mit einer unwider- treiblichen Gewalt von ſich ſtoſſet. End- lich wird die Ehe voͤllig aufgehoben, und alle Abſichten derſelben gaͤnzlich vernichtet, wenn ein Ehegatte den andern boshafter Weiſe verlaͤſſet. 1 Cor. C. 7. v. 15.
§. 6.
Erſte Ab- ſicht Got- tes bey der Unzer- trennlich- keit der Ehen.
Wir forſchen nach den weiſen Urſa- chen, warum der groſſe Stifter der Ehen gewollt, daß ſelbige ſo gar dauerhaft ſeyn ſollten? Eine Abſicht finden wir in den Worten des Herrn, da er 1 B. Moſ. C. 2. v. 18. ſpricht: Es iſt nicht gut, daß der Menſch allein ſey, ich will ihm eine Gehuͤlfin machen, die um ihn ſey. Ein jeder merket leicht, daß der Herr hier
nicht
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dieſes letztern Ehegatten unmoͤglich, und
ſelbiger wird folglich frey von ſeiner Ver-
bindung. 1 Cor. Cap. 7. v. 15. So iſt auch
klar, daß die Ehe unmoͤglich gemacht und
aufgehoben wird, wenn ein Ehegatte an-
faͤnget, dem andern nach dem Leben zu ſte-
hen. Keine Obrigkeit kann jemanden wi-
der einen ſolchen Ehegatten in voͤllige Si-
cherheit ſetzen. Die Verbindung ſein Le-
ben zu erhalten, gehet aber der Verbin-
dung in der ehelichen Treue vor. Folglich
kann der unſchuldige Ehegatte durch eine
Trennung ſein Leben retten, ja er iſt ſchul-
dig daſſelbe zu thun, und es wird dieſer
Fall demjenigen gleich zu ſchaͤtzen ſeyn, da
ein Ehegatte den andern mit einer unwider-
treiblichen Gewalt von ſich ſtoſſet. End-
lich wird die Ehe voͤllig aufgehoben, und
alle Abſichten derſelben gaͤnzlich vernichtet,
wenn ein Ehegatte den andern boshafter
Weiſe verlaͤſſet. 1 Cor. C. 7. v. 15.
§. 6.
Wir forſchen nach den weiſen Urſa-
chen, warum der groſſe Stifter der Ehen
gewollt, daß ſelbige ſo gar dauerhaft ſeyn
ſollten? Eine Abſicht finden wir in den
Worten des Herrn, da er 1 B. Moſ. C.
2. v. 18. ſpricht: Es iſt nicht gut, daß
der Menſch allein ſey, ich will ihm
eine Gehuͤlfin machen, die um ihn ſey.
Ein jeder merket leicht, daß der Herr hier
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/278>, abgerufen am 20.11.2024.
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