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Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851.

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der Sitten und des Charakters ist; so dürfte die Richtigkeit
des folgenden Grundsatzes keinem weiteren Zweifel unter-
worfen sein, des Grundsatzes nämlich:
dass der Staat sich schlechterdings alles Bestrebens, direkt
oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation
anders zu wirken, als insofern dies als eine natürliche, von
selbst entstehende Folge seiner übrigen schlechterdings
nothwendigen Maassregeln unvermeidlich ist, gänzlich
enthalten müsse, und dass alles, was diese Absicht beför-
dern kann, vorzüglich alle besondere Aufsicht auf Erzie-
hung, Religionsanstalten, Luxusgesetze u. s. f. schlechter-
dings ausserhalb der Schranken seiner Wirksamkeit liege.


IX.
Nähere, positive Bestimmung der Sorgfalt des Staats für die
Sicherheit. Entwickelung des Begriffs der Sicherheit.

Rückblick auf den Gang der ganzen Untersuchung. -- Aufzählung des noch
Mangelnden. -- Bestimmung des Begriffs der Sicherheit. -- Definition. -- Rechte,
für deren Sicherheit gesorgt werden muss. -- Rechte der einzelnen Bürger. --
Rechte des Staats. -- Handlungen, welche die Sicherheit stören. -- Eintheilung
des noch übrigen Theils der Untersuchung.

Nachdem ich jetzt die wichtigsten und schwierigsten Theile
der gegenwärtigen Untersuchung geendigt habe, und ich mich
nun der völligen Auflösung der vorgelegten Frage nähere, ist
es nothwendig, wiederum einmal einen Blick zurück auf das
bis hieher entwickelte Ganze zu werfen. Zuerst ist die Sorg-
falt des Staats von allen denjenigen Gegenständen entfernt
worden, welche nicht zur Sicherheit der Bürger, der auswär-
tigen sowohl als der innerlichen, gehören. Dann ist aber diese
Sicherheit als der eigentliche Gegenstand der Wirksamkeit
des Staats dargestellt, und endlich das Princip festgesetzt
worden, dass, um dieselbe zu befördern und zu erhalten, nicht

der Sitten und des Charakters ist; so dürfte die Richtigkeit
des folgenden Grundsatzes keinem weiteren Zweifel unter-
worfen sein, des Grundsatzes nämlich:
dass der Staat sich schlechterdings alles Bestrebens, direkt
oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation
anders zu wirken, als insofern dies als eine natürliche, von
selbst entstehende Folge seiner übrigen schlechterdings
nothwendigen Maassregeln unvermeidlich ist, gänzlich
enthalten müsse, und dass alles, was diese Absicht beför-
dern kann, vorzüglich alle besondere Aufsicht auf Erzie-
hung, Religionsanstalten, Luxusgesetze u. s. f. schlechter-
dings ausserhalb der Schranken seiner Wirksamkeit liege.


IX.
Nähere, positive Bestimmung der Sorgfalt des Staats für die
Sicherheit. Entwickelung des Begriffs der Sicherheit.

Rückblick auf den Gang der ganzen Untersuchung. — Aufzählung des noch
Mangelnden. — Bestimmung des Begriffs der Sicherheit. — Definition. — Rechte,
für deren Sicherheit gesorgt werden muss. — Rechte der einzelnen Bürger. —
Rechte des Staats. — Handlungen, welche die Sicherheit stören. — Eintheilung
des noch übrigen Theils der Untersuchung.

Nachdem ich jetzt die wichtigsten und schwierigsten Theile
der gegenwärtigen Untersuchung geendigt habe, und ich mich
nun der völligen Auflösung der vorgelegten Frage nähere, ist
es nothwendig, wiederum einmal einen Blick zurück auf das
bis hieher entwickelte Ganze zu werfen. Zuerst ist die Sorg-
falt des Staats von allen denjenigen Gegenständen entfernt
worden, welche nicht zur Sicherheit der Bürger, der auswär-
tigen sowohl als der innerlichen, gehören. Dann ist aber diese
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[100/0136] der Sitten und des Charakters ist; so dürfte die Richtigkeit des folgenden Grundsatzes keinem weiteren Zweifel unter- worfen sein, des Grundsatzes nämlich: dass der Staat sich schlechterdings alles Bestrebens, direkt oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation anders zu wirken, als insofern dies als eine natürliche, von selbst entstehende Folge seiner übrigen schlechterdings nothwendigen Maassregeln unvermeidlich ist, gänzlich enthalten müsse, und dass alles, was diese Absicht beför- dern kann, vorzüglich alle besondere Aufsicht auf Erzie- hung, Religionsanstalten, Luxusgesetze u. s. f. schlechter- dings ausserhalb der Schranken seiner Wirksamkeit liege. IX. Nähere, positive Bestimmung der Sorgfalt des Staats für die Sicherheit. Entwickelung des Begriffs der Sicherheit. Rückblick auf den Gang der ganzen Untersuchung. — Aufzählung des noch Mangelnden. — Bestimmung des Begriffs der Sicherheit. — Definition. — Rechte, für deren Sicherheit gesorgt werden muss. — Rechte der einzelnen Bürger. — Rechte des Staats. — Handlungen, welche die Sicherheit stören. — Eintheilung des noch übrigen Theils der Untersuchung. Nachdem ich jetzt die wichtigsten und schwierigsten Theile der gegenwärtigen Untersuchung geendigt habe, und ich mich nun der völligen Auflösung der vorgelegten Frage nähere, ist es nothwendig, wiederum einmal einen Blick zurück auf das bis hieher entwickelte Ganze zu werfen. Zuerst ist die Sorg- falt des Staats von allen denjenigen Gegenständen entfernt worden, welche nicht zur Sicherheit der Bürger, der auswär- tigen sowohl als der innerlichen, gehören. Dann ist aber diese Sicherheit als der eigentliche Gegenstand der Wirksamkeit des Staats dargestellt, und endlich das Princip festgesetzt worden, dass, um dieselbe zu befördern und zu erhalten, nicht

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Zitationshilfe: Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/humboldt_grenzen_1851/136>, abgerufen am 22.12.2024.