Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. sem neuen Grundsatze fanden; und man darfhier, so wie bey andern oft wiederholten Ge- setzen, zweifeln, ob nicht manche Verordnung über einen einzelen Fall für eine ganz allge- meine Regel gehalten worden sey. §. 41. Ein Sieg über die Erb-Aristocratie er- §. 42. Die Entstehung neuer Regenten-Aemter we-
Theil I. bis Juſtinian. ſem neuen Grundſatze fanden; und man darfhier, ſo wie bey andern oft wiederholten Ge- ſetzen, zweifeln, ob nicht manche Verordnung uͤber einen einzelen Fall fuͤr eine ganz allge- meine Regel gehalten worden ſey. §. 41. Ein Sieg uͤber die Erb-Ariſtocratie er- §. 42. Die Entſtehung neuer Regenten-Aemter we-
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Theil I. bis Juſtinian.
ſem neuen Grundſatze fanden; und man darf
hier, ſo wie bey andern oft wiederholten Ge-
ſetzen, zweifeln, ob nicht manche Verordnung
uͤber einen einzelen Fall fuͤr eine ganz allge-
meine Regel gehalten worden ſey.
§. 41.
Ein Sieg uͤber die Erb-Ariſtocratie er-
leichterte immer den andern, und nachdem
einmahl die Ehe eines Plebejers mit der Toch-
ter eines Patriciers erlaubt war, ſo konnte
das ausſchließende Recht des Adels, zu den
erſten Staatsbedienungen, ſich nicht mehr
lange erhalten. Aber auch dieſe Veraͤnde-
rung ging Stufenweiſe, und wer das Ende
des vierten Jahrhunderts (387) zur Epoche
machen will, weil da endlich das Conſulat ein
Monopol zu ſeyn aufhoͤrte, der ſollte doch
nicht vergeſſen, daß die Cenſoren, der Praͤ-
tor, die Pontifen und die Auguren noch laͤn-
gere Zeit blos aus den alten Familien gewaͤhlt
werden durften.
§. 42.
Die Entſtehung neuer Regenten-Aemter
war eine nothwendige Folge von der Ver-
groͤßerung des Staats, wenn gleich die Pa-
tricier ſehr gerne ſolche Gelegenheiten benutz-
ten, um ſich fuͤr dieſe oder jene Aufopferung
we-
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