Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Studium. Aquilius Gallus erfand die Stipulation, §. 116. Cicero selbst war kein Jurisconsultus, §. 117. J
Periode 3. Studium. Aquilius Gallus erfand die Stipulation, §. 116. Cicero ſelbſt war kein Jurisconſultus, §. 117. J
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Periode 3. Studium.
Aquilius Gallus erfand die Stipulation,
wodurch jede Schuld ſich in eine Schuld ex
ſtipulatione verwandeln ließ, er ſetzte zuerſt
in die Contracte Clauſeln auf den Fall, daß
ein Theil einen dolus malus begehe, und in
ein Teſtament des Großvaters eine Verord-
nung zum Beſten der nachgebohrnen Enkel
(ſtipulatio Aquiliana, formulae doli mali
Aquilianae, poſtumi Aquiliani).
§. 116.
Cicero ſelbſt war kein Jurisconſultus,
aber ein Juriſt; die Stellen in ſeinen Reden
koͤnnte er andern zu danken haben, und in
ſeinen Buͤchern de leg bus ſpricht er von leges
im Roͤmiſchen Sinne, d. h. meiſt nur von
Grund-Regierungs- und Strafgeſetzen. Aber
man ſieht, daß er ſtolz auf ſeine civiliſtiſchen
Kenntniſſe war, in ſeinem Werke de oratore
erfordert er ſie zum Ideale eines großen Red-
ners; ſeine topica ad Trebatium ſollen einem
großen Juriſten die erſten Grundſaͤtze der
Logik mit Beyſpielen aus ſeiner eigenen Wiſ-
ſenſchaft begreiflich machen, und das Syſtem
des Civilrechts, das Cicero geſchrieben hat-
te, rechnet man unter die vor Juſtinian
mißlungenen Verſuche.
§. 117.
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