Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.Augen / leider / ansehen müssen: So kan hochermelte Ihre F. G. nicht vnfüglich beyde im Leben vnd Abscheid mit diesem Feigenbaum / auff gewisse Masse / verglichen werden / inmassen der grosse Dan. 4.Volck: vnd Landreiche König Nebucadnezar / auch durch einen schönen Baum im Traum angedeutet wird / Vnnd im Buch der Richter wird ein frommer König vnd Regent außdrücklich für einen Feigenbaum geachtet / wenn dargegen ein böser Tyranne / wie Iudicum 9. Cap.Abimelech, daselbst ein Dornbusch geheissen wird. De Ficus hujus origine. Von dieses vnsers gewesenen lieben Feigenbaums Vrsprung vnd Ankunfft wissen ewer Liebe / daß jhn Gott der Allmechtige / Dao. 4.(der gewalt hat vber der Menschen Königreiche / vnd gibt sie wem er wil) gleich als ein zartes Propffreißlein oder junges Feigenbäumlein / auß: vnd von den vhralten vnd hochlöblichen Stamb Braunschweig erbrochen / vnd von dem Weyland Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn IVLIO, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als dem Herrn Vater: vnd denn auch der Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Hedwigen / Geborn Marggräffin zu Brandenburg / als der Fraw Mutter (beyderseits Christmilden andencken) Horatius.Ehelich vnd Ehrlich hat lassen gezeuget vnd geborn werden. Anno 1564. den 15. Octobris. magna dos parentum virtus. De Propagine hujus hicus. Hernachmahls ist diß Propffreißlein oder liebliches Feigenbeumlein durch das Sacrament der heiligen Tauffe in den Weinberg der Christlichen Kirchen / vermittelst deß H. Geistes vnd seliger Widergeburt / fortgepflantzet / vnd einem noch vielbessern vnd hohern Stamm / Nemlich / dem rechten Weinstock vnd Oelbaum 1. Petr. 3.Jesu Christo inserirt vnd einverleibet / vnd also mit Gott selbst den Bund eines guten Gewissens gestifftet. De Incremento hujus ficus. Von Jugend auff ist diß Fürstliche Reißlein vnd Feigenbeum- Augen / leider / ansehen müssen: So kan hochermelte Ihre F. G. nicht vnfüglich beyde im Leben vnd Abscheid mit diesem Feigenbaum / auff gewisse Masse / verglichen werden / inmassen der grosse Dan. 4.Volck: vnd Landreiche König Nebucadnezar / auch durch einen schönen Baum im Traum angedeutet wird / Vnnd im Buch der Richter wird ein from̃er König vnd Regent außdrücklich für einen Feigenbaum geachtet / wenn dargegen ein böser Tyranne / wie Iudicum 9. Cap.Abimelech, daselbst ein Dornbusch geheissen wird. De Ficus hujus origine. Von dieses vnsers gewesenen lieben Feigenbaums Vrsprung vnd Ankunfft wissen ewer Liebe / daß jhn Gott der Allmechtige / Dao. 4.(der gewalt hat vber der Menschen Königreiche / vnd gibt sie wem er wil) gleich als ein zartes Propffreißlein oder junges Feigenbäumlein / auß: vnd von den vhralten vnd hochlöblichen Stamb Braunschweig erbrochen / vnd von dem Weyland Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn IVLIO, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als dem Herrn Vater: vnd denn auch der Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Hedwigen / Geborn Marggräffin zu Brandenburg / als der Fraw Mutter (beyderseits Christmilden andencken) Horatius.Ehelich vnd Ehrlich hat lassen gezeuget vnd geborn werden. Anno 1564. den 15. Octobris. magna dos parentum virtus. De Propagine hujus hicus. Hernachmahls ist diß Propffreißlein oder liebliches Feigenbeumlein durch das Sacrament der heiligen Tauffe in den Weinberg der Christlichen Kirchen / vermittelst deß H. Geistes vnd seliger Widergeburt / fortgepflantzet / vnd einem noch vielbessern vnd hohern Stam̃ / Nemlich / dem rechten Weinstock vnd Oelbaum 1. Petr. 3.Jesu Christo inserirt vnd einverleibet / vnd also mit Gott selbst den Bund eines guten Gewissens gestifftet. De Incremento hujus ficus. Von Jugend auff ist diß Fürstliche Reißlein vnd Feigenbeum- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0032"/> Augen / leider / ansehen müssen: So kan hochermelte Ihre F. G. nicht vnfüglich beyde im Leben vnd Abscheid mit diesem Feigenbaum / auff gewisse Masse / verglichen werden / inmassen der grosse <note place="left"><hi rendition="#i">Dan. 4</hi>.</note>Volck: vnd Landreiche König Nebucadnezar / auch durch einen schönen Baum im Traum angedeutet wird / Vnnd im Buch der Richter wird ein from̃er König vnd Regent außdrücklich für einen Feigenbaum geachtet / wenn dargegen ein böser Tyranne / wie <note place="left"><hi rendition="#i">Iudicum 9. 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Augen / leider / ansehen müssen: So kan hochermelte Ihre F. G. nicht vnfüglich beyde im Leben vnd Abscheid mit diesem Feigenbaum / auff gewisse Masse / verglichen werden / inmassen der grosse Volck: vnd Landreiche König Nebucadnezar / auch durch einen schönen Baum im Traum angedeutet wird / Vnnd im Buch der Richter wird ein from̃er König vnd Regent außdrücklich für einen Feigenbaum geachtet / wenn dargegen ein böser Tyranne / wie Abimelech, daselbst ein Dornbusch geheissen wird.
Dan. 4.
Iudicum 9. Cap. De Ficus hujus origine.
Von dieses vnsers gewesenen lieben Feigenbaums Vrsprung vnd Ankunfft wissen ewer Liebe / daß jhn Gott der Allmechtige / (der gewalt hat vber der Menschen Königreiche / vnd gibt sie wem er wil) gleich als ein zartes Propffreißlein oder junges Feigenbäumlein / auß: vnd von den vhralten vnd hochlöblichen Stamb Braunschweig erbrochen / vnd von dem Weyland Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn IVLIO, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als dem Herrn Vater: vnd denn auch der Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Hedwigen / Geborn Marggräffin zu Brandenburg / als der Fraw Mutter (beyderseits Christmilden andencken) Ehelich vnd Ehrlich hat lassen gezeuget vnd geborn werden. Anno 1564. den 15. Octobris. magna dos parentum virtus.
Dao. 4.
Horatius. De Propagine hujus hicus.
Hernachmahls ist diß Propffreißlein oder liebliches Feigenbeumlein durch das Sacrament der heiligen Tauffe in den Weinberg der Christlichen Kirchen / vermittelst deß H. Geistes vnd seliger Widergeburt / fortgepflantzet / vnd einem noch vielbessern vnd hohern Stam̃ / Nemlich / dem rechten Weinstock vnd Oelbaum Jesu Christo inserirt vnd einverleibet / vnd also mit Gott selbst den Bund eines guten Gewissens gestifftet.
1. Petr. 3. De Incremento hujus ficus.
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Zitationshilfe: | Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/32>, abgerufen am 03.03.2025. |