Hoffmann von Fallersleben, August Heinrich: Unpolitische Lieder. Bd. 2. Hamburg, 1841.Petitionsrecht. Das Beten und das Bitten ist erlaubt, Ja, und erlaubt ist Alles überhaupt, Was niemals nützt den armen Unterthanen. Wenn wie an ein Versprechen etwa mahnen, Gesetzlich bitten, was wir fordern können, Da will man uns das Bitten auch nicht gönnen, Man weist uns ab mit kaltem Hohn zuletzt: Ihr habt die Form verletzt. Der Herr der Welten höret unser Flehn, Er naht und ist bereit uns beizustehn, Er fordert was wir bitten kaum noch wollten, Erfüllt was wir nach Recht verlangen sollten. Zu jenen, die ihr heiligstes Versprechen Gebrochen haben und noch heute brechen, Spricht er ein allerhöchstes Wort zuletzt: Ihr habt das Recht verletzt. 5
Petitionsrecht. Das Beten und das Bitten iſt erlaubt, Ja, und erlaubt iſt Alles überhaupt, Was niemals nützt den armen Unterthanen. Wenn wie an ein Verſprechen etwa mahnen, Geſetzlich bitten, was wir fordern können, Da will man uns das Bitten auch nicht gönnen, Man weiſt uns ab mit kaltem Hohn zuletzt: Ihr habt die Form verletzt. Der Herr der Welten höret unſer Flehn, Er naht und iſt bereit uns beizuſtehn, Er fordert was wir bitten kaum noch wollten, Erfüllt was wir nach Recht verlangen ſollten. Zu jenen, die ihr heiligſtes Verſprechen Gebrochen haben und noch heute brechen, Spricht er ein allerhöchſtes Wort zuletzt: Ihr habt das Recht verletzt. 5
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Petitionsrecht.
Das Beten und das Bitten iſt erlaubt,
Ja, und erlaubt iſt Alles überhaupt,
Was niemals nützt den armen Unterthanen.
Wenn wie an ein Verſprechen etwa mahnen,
Geſetzlich bitten, was wir fordern können,
Da will man uns das Bitten auch nicht gönnen,
Man weiſt uns ab mit kaltem Hohn zuletzt:
Ihr habt die Form verletzt.
Der Herr der Welten höret unſer Flehn,
Er naht und iſt bereit uns beizuſtehn,
Er fordert was wir bitten kaum noch wollten,
Erfüllt was wir nach Recht verlangen ſollten.
Zu jenen, die ihr heiligſtes Verſprechen
Gebrochen haben und noch heute brechen,
Spricht er ein allerhöchſtes Wort zuletzt:
Ihr habt das Recht verletzt.
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