diese sind, hat man in Holland und in Deutschland häufig eingeführt; sie sind zu lange geduldet worden, um noch mehr Nachsicht zu verdienen.
[Abbildung]
4.
Die Absicht, einen ungestörten Genuß des Angenehmen zu haben, befiehlt, ganz nahe und vor den Lustschlössern und Landhäusern nur Gegenstände hinzustellen, die einen erfreulichen Anblick geben, und alle zu entfernen, die einen ekelhaften Ein- druck zu erregen fähig sind. Nach dieser Regel wird der Erbauer eines schönen Land- hauses es nicht mit einer Menge von Gebäuden, die der Landwirthschaft gewidmet sind, als Scheunen, Viehställen, und dergleichen, unmittelbar umzingeln, und sich dadurch der freyen Aussicht und einer reinen Luft berauben. So sehr das Gegentheil auch von einer fast allgemeinen Gewohnheit in verschiedenen deutschen Provinzen einge- führt ist, so sehr ist es doch wider die Bedürfnisse unserer Vorstellungskraft und wider den guten Geschmack. Nicht um etwas, das ohnehin nicht geschehen würde, die Um- setzung der landwirthschaftlichen Gebäude, die einmal da stehen, fordern zu wollen, noch vielweniger aus einer unbilligen Verachtung ökonomischer Einrichtungen, sondern blos, um dem künftigen Erbauer eines Landhauses einen nützlichen Wink zu geben, wird diese Bemerkung eingestreut. Es ist doch bekannt, wie viele adeliche Landsitze die sonderbare Anlage haben, daß aus den gerade vor oder allernächst neben dem Wohnhause liegenden Scheunen und Ställen mancherley Unbequemlichkeit, Unrei- nigkeit und ekelhafte Empfindungen entspringen, und daß es oft erträglicher wäre, in einer engen schmuzigen Gasse der Stadt, als an einem solchen Orte zu wohnen. Nicht einmal zu gedenken, wie viel durch eine solche Umzingelung und widrige Nach- barschaft selbst dem Ansehen des schönsten Landhauses entgehen muß. Und wie wenig Mühe wird ein verständiger Baumeister anwenden dürfen, um einen für die land- wirthschaftlichen Gebäude geschickten Platz in einer bequemen Entfernung von dem Wohnsitze auszusuchen?
Nichts
Erſter Abſchnitt. Von Luſtſchloͤſſern
dieſe ſind, hat man in Holland und in Deutſchland haͤufig eingefuͤhrt; ſie ſind zu lange geduldet worden, um noch mehr Nachſicht zu verdienen.
[Abbildung]
4.
Die Abſicht, einen ungeſtoͤrten Genuß des Angenehmen zu haben, befiehlt, ganz nahe und vor den Luſtſchloͤſſern und Landhaͤuſern nur Gegenſtaͤnde hinzuſtellen, die einen erfreulichen Anblick geben, und alle zu entfernen, die einen ekelhaften Ein- druck zu erregen faͤhig ſind. Nach dieſer Regel wird der Erbauer eines ſchoͤnen Land- hauſes es nicht mit einer Menge von Gebaͤuden, die der Landwirthſchaft gewidmet ſind, als Scheunen, Viehſtaͤllen, und dergleichen, unmittelbar umzingeln, und ſich dadurch der freyen Ausſicht und einer reinen Luft berauben. So ſehr das Gegentheil auch von einer faſt allgemeinen Gewohnheit in verſchiedenen deutſchen Provinzen einge- fuͤhrt iſt, ſo ſehr iſt es doch wider die Beduͤrfniſſe unſerer Vorſtellungskraft und wider den guten Geſchmack. Nicht um etwas, das ohnehin nicht geſchehen wuͤrde, die Um- ſetzung der landwirthſchaftlichen Gebaͤude, die einmal da ſtehen, fordern zu wollen, noch vielweniger aus einer unbilligen Verachtung oͤkonomiſcher Einrichtungen, ſondern blos, um dem kuͤnftigen Erbauer eines Landhauſes einen nuͤtzlichen Wink zu geben, wird dieſe Bemerkung eingeſtreut. Es iſt doch bekannt, wie viele adeliche Landſitze die ſonderbare Anlage haben, daß aus den gerade vor oder allernaͤchſt neben dem Wohnhauſe liegenden Scheunen und Staͤllen mancherley Unbequemlichkeit, Unrei- nigkeit und ekelhafte Empfindungen entſpringen, und daß es oft ertraͤglicher waͤre, in einer engen ſchmuzigen Gaſſe der Stadt, als an einem ſolchen Orte zu wohnen. Nicht einmal zu gedenken, wie viel durch eine ſolche Umzingelung und widrige Nach- barſchaft ſelbſt dem Anſehen des ſchoͤnſten Landhauſes entgehen muß. Und wie wenig Muͤhe wird ein verſtaͤndiger Baumeiſter anwenden duͤrfen, um einen fuͤr die land- wirthſchaftlichen Gebaͤude geſchickten Platz in einer bequemen Entfernung von dem Wohnſitze auszuſuchen?
Nichts
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Erſter Abſchnitt. Von Luſtſchloͤſſern
dieſe ſind, hat man in Holland und in Deutſchland haͤufig eingefuͤhrt; ſie ſind zu
lange geduldet worden, um noch mehr Nachſicht zu verdienen.
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Die Abſicht, einen ungeſtoͤrten Genuß des Angenehmen zu haben, befiehlt,
ganz nahe und vor den Luſtſchloͤſſern und Landhaͤuſern nur Gegenſtaͤnde hinzuſtellen,
die einen erfreulichen Anblick geben, und alle zu entfernen, die einen ekelhaften Ein-
druck zu erregen faͤhig ſind. Nach dieſer Regel wird der Erbauer eines ſchoͤnen Land-
hauſes es nicht mit einer Menge von Gebaͤuden, die der Landwirthſchaft gewidmet ſind,
als Scheunen, Viehſtaͤllen, und dergleichen, unmittelbar umzingeln, und ſich dadurch
der freyen Ausſicht und einer reinen Luft berauben. So ſehr das Gegentheil auch
von einer faſt allgemeinen Gewohnheit in verſchiedenen deutſchen Provinzen einge-
fuͤhrt iſt, ſo ſehr iſt es doch wider die Beduͤrfniſſe unſerer Vorſtellungskraft und wider
den guten Geſchmack. Nicht um etwas, das ohnehin nicht geſchehen wuͤrde, die Um-
ſetzung der landwirthſchaftlichen Gebaͤude, die einmal da ſtehen, fordern zu wollen,
noch vielweniger aus einer unbilligen Verachtung oͤkonomiſcher Einrichtungen, ſondern
blos, um dem kuͤnftigen Erbauer eines Landhauſes einen nuͤtzlichen Wink zu geben,
wird dieſe Bemerkung eingeſtreut. Es iſt doch bekannt, wie viele adeliche Landſitze
die ſonderbare Anlage haben, daß aus den gerade vor oder allernaͤchſt neben dem
Wohnhauſe liegenden Scheunen und Staͤllen mancherley Unbequemlichkeit, Unrei-
nigkeit und ekelhafte Empfindungen entſpringen, und daß es oft ertraͤglicher waͤre,
in einer engen ſchmuzigen Gaſſe der Stadt, als an einem ſolchen Orte zu wohnen.
Nicht einmal zu gedenken, wie viel durch eine ſolche Umzingelung und widrige Nach-
barſchaft ſelbſt dem Anſehen des ſchoͤnſten Landhauſes entgehen muß. Und wie wenig
Muͤhe wird ein verſtaͤndiger Baumeiſter anwenden duͤrfen, um einen fuͤr die land-
wirthſchaftlichen Gebaͤude geſchickten Platz in einer bequemen Entfernung von dem
Wohnſitze auszuſuchen?
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Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 3. Leipzig, 1780, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst3_1780/18>, abgerufen am 03.03.2025.
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