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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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II. Regula.

Brüdern / vnd Schwestern sich mit einander zuuerehelichen ist in Göttlichen natürlichen / vnd allen rechten verboten / sie sind gleich von voller / oder halber Geburt / das ist / von einem Vater / vnd einer Mutter / oder von der beiden einen / ja auch die nicht / so etwa ausser der Ehe von Vater / oder Mutter erzeuget. Moses spricht / Du solt deiner Schwester Scham / die deines Vaters / oder Mutter Tochter ist / daheim oder draussen geboren / nicht blössen. Vnd hie ist mit fleis zu mercken / das Moses gleich rechnet / die von voller / vnd die von halber Geburt / Brüder / vnd Schwester sind / welche erinnerung grosse nachrichtung gibet / auch in andern Gradibus der Blutfreundschafft.

III. Regula.

In der seitwarts Linien ist der ander Grad vnleicher Linien in Gottes Wort verboten. Moses spricht / Du solt deines Vatern / oder Mutter Schwester Scham nicht blössen. Dis ist der ander Grad vngleicher Linien. Also.

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II. Regula.

Brüdern / vnd Schwestern sich mit einander zuuerehelichen ist in Göttlichen natürlichen / vnd allen rechten verboten / sie sind gleich von voller / oder halber Geburt / das ist / von einem Vater / vnd einer Mutter / oder von der beiden einen / ja auch die nicht / so etwa ausser der Ehe von Vater / oder Mutter erzeuget. Moses spricht / Du solt deiner Schwester Scham / die deines Vaters / oder Mutter Tochter ist / daheim oder draussen geboren / nicht blössen. Vnd hie ist mit fleis zu mercken / das Moses gleich rechnet / die von voller / vnd die von halber Geburt / Brüder / vnd Schwester sind / welche erinnerung grosse nachrichtung gibet / auch in andern Gradibus der Blutfreundschafft.

III. Regula.

In der seitwarts Linien ist der ander Grad vnleicher Linien in Gottes Wort verboten. Moses spricht / Du solt deines Vatern / oder Mutter Schwester Scham nicht blössen. Dis ist der ander Grad vngleicher Linien. Also.

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[0016] II. Regula. Brüdern / vnd Schwestern sich mit einander zuuerehelichen ist in Göttlichen natürlichen / vnd allen rechten verboten / sie sind gleich von voller / oder halber Geburt / das ist / von einem Vater / vnd einer Mutter / oder von der beiden einen / ja auch die nicht / so etwa ausser der Ehe von Vater / oder Mutter erzeuget. Moses spricht / Du solt deiner Schwester Scham / die deines Vaters / oder Mutter Tochter ist / daheim oder draussen geboren / nicht blössen. Vnd hie ist mit fleis zu mercken / das Moses gleich rechnet / die von voller / vnd die von halber Geburt / Brüder / vnd Schwester sind / welche erinnerung grosse nachrichtung gibet / auch in andern Gradibus der Blutfreundschafft. III. Regula. In der seitwarts Linien ist der ander Grad vnleicher Linien in Gottes Wort verboten. Moses spricht / Du solt deines Vatern / oder Mutter Schwester Scham nicht blössen. Dis ist der ander Grad vngleicher Linien. Also. _

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/16>, abgerufen am 13.11.2024.