Pflicht, unsre Ruhe und Wohlfahrt stören. Lächerlich und verächtlich muß es werden, wenn Einheimische sich über ausländische Angelegenheiten, die sie weder kennen noch verstehen, in denen sie nichts ändern kön- nen und die sie gar nicht angehn, sich entzweien, hassen, verfolgen, verschwärzen und verläumden. Wie fremde Banditen und Meuchelmörder müssen die erscheinen, die aus toller Brunst für oder gegen ein fremdes Volk die Ruhe ihrer Mitbrüder untergraben. Man muß lernen, daß man nur auf dem Platz etwas seyn kann, auf dem man stehet, wo man etwas seyn soll.
Fünfte Gesinnung.
Gefühl der Billigkeit gegen andre Nationen.
Dagegen muß jede Nation allgemach es unangenehm empfinden, wenn eine andre
Pflicht, unſre Ruhe und Wohlfahrt ſtoͤren. Laͤcherlich und veraͤchtlich muß es werden, wenn Einheimiſche ſich uͤber auslaͤndiſche Angelegenheiten, die ſie weder kennen noch verſtehen, in denen ſie nichts aͤndern koͤn- nen und die ſie gar nicht angehn, ſich entzweien, haſſen, verfolgen, verſchwaͤrzen und verlaͤumden. Wie fremde Banditen und Meuchelmoͤrder muͤſſen die erſcheinen, die aus toller Brunſt fuͤr oder gegen ein fremdes Volk die Ruhe ihrer Mitbruͤder untergraben. Man muß lernen, daß man nur auf dem Platz etwas ſeyn kann, auf dem man ſtehet, wo man etwas ſeyn ſoll.
Fuͤnfte Geſinnung.
Gefuͤhl der Billigkeit gegen andre Nationen.
Dagegen muß jede Nation allgemach es unangenehm empfinden, wenn eine andre
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Pflicht, unſre Ruhe und Wohlfahrt ſtoͤren.
Laͤcherlich und veraͤchtlich muß es werden,
wenn Einheimiſche ſich uͤber auslaͤndiſche
Angelegenheiten, die ſie weder kennen noch
verſtehen, in denen ſie nichts aͤndern koͤn-
nen und die ſie gar nicht angehn, ſich
entzweien, haſſen, verfolgen, verſchwaͤrzen
und verlaͤumden. Wie fremde Banditen
und Meuchelmoͤrder muͤſſen die erſcheinen,
die aus toller Brunſt fuͤr oder gegen ein
fremdes Volk die Ruhe ihrer Mitbruͤder
untergraben. Man muß lernen, daß man
nur auf dem Platz etwas ſeyn kann, auf
dem man ſtehet, wo man etwas ſeyn ſoll.
Fuͤnfte Geſinnung.
Gefuͤhl der Billigkeit gegen andre
Nationen.
Dagegen muß jede Nation allgemach
es unangenehm empfinden, wenn eine andre
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Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 10. Riga, 1797, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herder_humanitaet10_1797/141>, abgerufen am 21.02.2025.
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