Bestimmung der Particularität, (insbesondere insofern be- merkt wird, daß sie im comprehensiven Sinne genommen werden kann), verhilft, macht jene vierte Figur zu et- was ganz müssigem.
3. Die objective Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur die qualitative oder abstracte Allgemeinheit ist, so ist die Be- stimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zu- sammenschliessen, wenn es Statt finden soll, muß eben so in einer ausser diesem Schlusse liegenden Vermittlung ih- ren Grund haben, und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig, als bey den vorhergehenden Formen der Schlüs- se. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese als eine völlig gleichgültige, und äusserliche gesetzt. -- Es ist hiemit zunächst nach dieser blossen Abstraction allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden, nemlich die des verhältnißlo- sen Schlusses: A -- A -- A, welcher von dem qua- litativen Unterschiede der Terminorum abstrahirt, und somit die bloß äusserliche Einheit derselben, nemlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.
d. Die vierte Figur: A -- A -- Aoder der mathematische Schluß.
1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn zwey Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich. --
Das
III.Kapitel. Der Schluß.
Beſtimmung der Particularitaͤt, (insbeſondere inſofern be- merkt wird, daß ſie im comprehenſiven Sinne genommen werden kann), verhilft, macht jene vierte Figur zu et- was ganz muͤſſigem.
3. Die objective Bedeutung des Schluſſes, worin das Allgemeine die Mitte iſt, iſt, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme weſentlich Allgemeines iſt. Indem die Allgemeinheit aber zunaͤchſt nur die qualitative oder abſtracte Allgemeinheit iſt, ſo iſt die Be- ſtimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zu- ſammenſchlieſſen, wenn es Statt finden ſoll, muß eben ſo in einer auſſer dieſem Schluſſe liegenden Vermittlung ih- ren Grund haben, und iſt in Ruͤckſicht auf dieſen ganz ſo zufaͤllig, als bey den vorhergehenden Formen der Schluͤſ- ſe. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte beſtimmt, und darin die Beſtimmtheit der Extreme nicht enthalten iſt, ſo iſt dieſe als eine voͤllig gleichguͤltige, und aͤuſſerliche geſetzt. — Es iſt hiemit zunaͤchſt nach dieſer bloſſen Abſtraction allerdings eine vierte Figur des Schluſſes entſtanden, nemlich die des verhaͤltnißlo- ſen Schluſſes: A — A — A, welcher von dem qua- litativen Unterſchiede der Terminorum abſtrahirt, und ſomit die bloß aͤuſſerliche Einheit derſelben, nemlich die Gleichheit derſelben zur Beſtimmung hat.
d. Die vierte Figur: A — A — Aoder der mathematiſche Schluß.
1. Der mathematiſche Schluß heißt: Wenn zwey Dinge oder Beſtimmungen einem Dritten gleich ſind, ſo ſind ſie unter ſich gleich. —
Das
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III. Kapitel. Der Schluß.
Beſtimmung der Particularitaͤt, (insbeſondere inſofern be-
merkt wird, daß ſie im comprehenſiven Sinne genommen
werden kann), verhilft, macht jene vierte Figur zu et-
was ganz muͤſſigem.
3. Die objective Bedeutung des Schluſſes, worin
das Allgemeine die Mitte iſt, iſt, daß das Vermittelnde
als Einheit der Extreme weſentlich Allgemeines
iſt. Indem die Allgemeinheit aber zunaͤchſt nur die
qualitative oder abſtracte Allgemeinheit iſt, ſo iſt die Be-
ſtimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zu-
ſammenſchlieſſen, wenn es Statt finden ſoll, muß eben ſo
in einer auſſer dieſem Schluſſe liegenden Vermittlung ih-
ren Grund haben, und iſt in Ruͤckſicht auf dieſen ganz ſo
zufaͤllig, als bey den vorhergehenden Formen der Schluͤſ-
ſe. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte
beſtimmt, und darin die Beſtimmtheit der Extreme nicht
enthalten iſt, ſo iſt dieſe als eine voͤllig gleichguͤltige, und
aͤuſſerliche geſetzt. — Es iſt hiemit zunaͤchſt nach dieſer
bloſſen Abſtraction allerdings eine vierte Figur des
Schluſſes entſtanden, nemlich die des verhaͤltnißlo-
ſen Schluſſes: A — A — A, welcher von dem qua-
litativen Unterſchiede der Terminorum abſtrahirt, und
ſomit die bloß aͤuſſerliche Einheit derſelben, nemlich die
Gleichheit derſelben zur Beſtimmung hat.
d.
Die vierte Figur: A — A — A oder der
mathematiſche Schluß.
1. Der mathematiſche Schluß heißt: Wenn zwey
Dinge oder Beſtimmungen einem Dritten
gleich ſind, ſo ſind ſie unter ſich gleich. —
Das
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/173>, abgerufen am 04.07.2024.
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