1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittel- bare Prämisse mehr; die Beziehung E -- A ist durch den ersten, die Beziehung B -- A durch den zweyten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beyden ersten Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beyde ihn voraus, so wie überhaupt jeder die beyden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit überhaupt die Bestim- mung des Schlusses vollendet. -- Diese gegenseitige Ver- mittlung enthält eben diß, daß jeder Schluß ob zwar für sich die Vermittlung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist, sondern eine Unmittelbar- keiten an ihm hat, deren Vermittlung sich ausser ihm befindet.
Der Schluß E -- A -- B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des formalen Schlusses, er drückt diß aus, daß dessen Vermittlung die abstract allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemein- heit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin zu- sammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlus- ses besteht, dessen Termini einen unmittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Jnhaltsbestimmungen reflectirt haben.
2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Bestimmtheit abstra- hirt ist, das unbestimmte Allgemeine. Insofern aber diß Allgemeine zugleich als das Abstracte von den Extremen als dem bestimmten unterschieden ist, ist
es
III.Kapitel. Der Schluß.
c. Die dritte Figur: E — A — B.
1. Dieſer dritte Schluß hat keine einzige unmittel- bare Praͤmiſſe mehr; die Beziehung E — A iſt durch den erſten, die Beziehung B — A durch den zweyten Schluß vermittelt worden. Er ſetzt daher die beyden erſten Schluͤſſe voraus; aber umgekehrt ſetzen beyde ihn voraus, ſo wie uͤberhaupt jeder die beyden uͤbrigen vorausſetzt. In ihm iſt ſomit uͤberhaupt die Beſtim- mung des Schluſſes vollendet. — Dieſe gegenſeitige Ver- mittlung enthaͤlt eben diß, daß jeder Schluß ob zwar fuͤr ſich die Vermittlung, zugleich nicht an ihm ſelbſt die Totalitaͤt derſelben iſt, ſondern eine Unmittelbar- keiten an ihm hat, deren Vermittlung ſich auſſer ihm befindet.
Der Schluß E — A — B an ihm ſelbſt betrachtet, iſt die Wahrheit des formalen Schluſſes, er druͤckt diß aus, daß deſſen Vermittlung die abſtract allgemeine iſt, und die Extreme nach ihrer weſentlichen Beſtimmtheit, nicht in der Mitte, ſondern nur nach ihrer Allgemein- heit enthalten, vielmehr alſo das gerade nicht darin zu- ſammengeſchloſſen iſt, was vermittelt ſeyn ſollte. Es iſt alſo hier das geſetzt, worin der Formalismus des Schluſ- ſes beſteht, deſſen Termini einen unmittelbaren gegen die Form gleichguͤltigen Inhalt haben, oder was daſſelbe iſt, ſolche Formbeſtimmungen ſind, die ſich noch nicht zu Jnhaltsbestimmungen reflectirt haben.
2. Die Mitte dieſes Schluſſes iſt zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Beſtimmtheit abſtra- hirt iſt, das unbeſtimmte Allgemeine. Inſofern aber diß Allgemeine zugleich als das Abſtracte von den Extremen als dem beſtimmten unterſchieden iſt, iſt
es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0171"n="153"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">III.</hi><hirendition="#g">Kapitel. Der Schluß</hi>.</fw><lb/><divn="5"><head><hirendition="#aq">c.</hi><lb/><hirendition="#g">Die dritte Figur</hi>: <hirendition="#aq">E — A — B.</hi></head><lb/><p>1. Dieſer dritte Schluß hat keine einzige unmittel-<lb/>
bare Praͤmiſſe mehr; die Beziehung <hirendition="#aq">E — A</hi> iſt durch<lb/>
den erſten, die Beziehung <hirendition="#aq">B — A</hi> durch den zweyten<lb/>
Schluß vermittelt worden. Er ſetzt daher die beyden<lb/>
erſten Schluͤſſe voraus; aber umgekehrt ſetzen beyde ihn<lb/>
voraus, ſo wie uͤberhaupt jeder die beyden uͤbrigen<lb/>
vorausſetzt. In ihm iſt ſomit uͤberhaupt die Beſtim-<lb/>
mung des Schluſſes vollendet. — Dieſe gegenſeitige Ver-<lb/>
mittlung enthaͤlt eben diß, daß jeder Schluß ob zwar<lb/>
fuͤr ſich die Vermittlung, zugleich nicht an ihm ſelbſt<lb/>
die Totalitaͤt derſelben iſt, ſondern eine Unmittelbar-<lb/>
keiten an ihm hat, deren Vermittlung ſich auſſer ihm<lb/>
befindet.</p><lb/><p>Der Schluß <hirendition="#aq">E — A — B</hi> an ihm ſelbſt betrachtet,<lb/>
iſt die Wahrheit des formalen Schluſſes, er druͤckt diß<lb/>
aus, daß deſſen Vermittlung die abſtract allgemeine iſt,<lb/>
und die Extreme nach ihrer weſentlichen Beſtimmtheit,<lb/>
nicht in der Mitte, ſondern nur nach ihrer Allgemein-<lb/>
heit enthalten, vielmehr alſo das gerade nicht darin zu-<lb/>ſammengeſchloſſen iſt, was vermittelt ſeyn ſollte. Es iſt<lb/>
alſo hier das geſetzt, worin der Formalismus des Schluſ-<lb/>ſes beſteht, deſſen Termini einen unmittelbaren gegen<lb/>
die Form gleichguͤltigen Inhalt haben, oder was daſſelbe<lb/>
iſt, ſolche Formbeſtimmungen ſind, die ſich noch nicht<lb/>
zu <choice><sic>Juhalsbeſtimmungen</sic><corr>Jnhaltsbestimmungen</corr></choice> reflectirt haben.</p><lb/><p>2. Die Mitte dieſes Schluſſes iſt zwar die Einheit<lb/>
der Extreme, aber worin von ihrer Beſtimmtheit abſtra-<lb/>
hirt iſt, das <hirendition="#g">unbeſtimmte</hi> Allgemeine. Inſofern<lb/>
aber diß Allgemeine zugleich als das Abſtracte von den<lb/>
Extremen als dem <hirendition="#g">beſtimmten</hi> unterſchieden iſt, iſt<lb/><fwplace="bottom"type="catch">es</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[153/0171]
III. Kapitel. Der Schluß.
c.
Die dritte Figur: E — A — B.
1. Dieſer dritte Schluß hat keine einzige unmittel-
bare Praͤmiſſe mehr; die Beziehung E — A iſt durch
den erſten, die Beziehung B — A durch den zweyten
Schluß vermittelt worden. Er ſetzt daher die beyden
erſten Schluͤſſe voraus; aber umgekehrt ſetzen beyde ihn
voraus, ſo wie uͤberhaupt jeder die beyden uͤbrigen
vorausſetzt. In ihm iſt ſomit uͤberhaupt die Beſtim-
mung des Schluſſes vollendet. — Dieſe gegenſeitige Ver-
mittlung enthaͤlt eben diß, daß jeder Schluß ob zwar
fuͤr ſich die Vermittlung, zugleich nicht an ihm ſelbſt
die Totalitaͤt derſelben iſt, ſondern eine Unmittelbar-
keiten an ihm hat, deren Vermittlung ſich auſſer ihm
befindet.
Der Schluß E — A — B an ihm ſelbſt betrachtet,
iſt die Wahrheit des formalen Schluſſes, er druͤckt diß
aus, daß deſſen Vermittlung die abſtract allgemeine iſt,
und die Extreme nach ihrer weſentlichen Beſtimmtheit,
nicht in der Mitte, ſondern nur nach ihrer Allgemein-
heit enthalten, vielmehr alſo das gerade nicht darin zu-
ſammengeſchloſſen iſt, was vermittelt ſeyn ſollte. Es iſt
alſo hier das geſetzt, worin der Formalismus des Schluſ-
ſes beſteht, deſſen Termini einen unmittelbaren gegen
die Form gleichguͤltigen Inhalt haben, oder was daſſelbe
iſt, ſolche Formbeſtimmungen ſind, die ſich noch nicht
zu Jnhaltsbestimmungen reflectirt haben.
2. Die Mitte dieſes Schluſſes iſt zwar die Einheit
der Extreme, aber worin von ihrer Beſtimmtheit abſtra-
hirt iſt, das unbeſtimmte Allgemeine. Inſofern
aber diß Allgemeine zugleich als das Abſtracte von den
Extremen als dem beſtimmten unterſchieden iſt, iſt
es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/171>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.