1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlus- ses ist, daß Etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und für sich zusammen- geschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit, oder in einer Einzelnheit. Das Subject des Schlusses ist in solcher Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner Aeusserlichkeit begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, somit die Vermittlung aus; insofern ist das Einzelne in Wahr- heit die Mitte.
Ferner aber ist die Schlußbeziehung die Aufhe- bung der Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung, sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine negative Einheit; die Vermitt- lung ist daher nunmehr bestimmt, ein negatives Mo- ment in sich zu enthalten.
In diesem zweyten Schlusse sind die Prämissen: B -- E, und E -- A; nur die erstere dieser Prämis- sen ist noch eine unmittelbare; die zweyte E -- A ist schon eine Vermittelte, nemlich nur den ersten Schluß; der zweyte Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der erste den zweyten voraussetzt. -- Die beyden Extreme sind hierin als Besonderes und Allge- meines gegeneinander bestimmt; das letztere hat inso- fern noch seine Stelle; es ist Prädicat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subject, oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt, so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte oder der Besonderheit gesetzt ist. Beyde sind daher nicht mehr die abstracten
Un-
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
b. Die zweyte Figur: B — E — A.
1. Die Wahrheit des erſten qualitativen Schluſ- ſes iſt, daß Etwas mit einer qualitativen Beſtimmtheit als einer allgemeinen nicht an und fuͤr ſich zuſammen- geſchloſſen iſt, ſondern durch eine Zufaͤlligkeit, oder in einer Einzelnheit. Das Subject des Schluſſes iſt in ſolcher Qualitaͤt nicht in ſeinen Begriff zuruͤckgekehrt, ſondern nur in ſeiner Aeuſſerlichkeit begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, ſomit die Vermittlung aus; inſofern iſt das Einzelne in Wahr- heit die Mitte.
Ferner aber iſt die Schlußbeziehung die Aufhe- bung der Unmittelbarkeit; der Schlußſatz iſt nicht eine unmittelbare Beziehung, ſondern als durch ein Drittes; er enthaͤlt daher eine negative Einheit; die Vermitt- lung iſt daher nunmehr beſtimmt, ein negatives Mo- ment in ſich zu enthalten.
In dieſem zweyten Schluſſe ſind die Praͤmiſſen: B — E, und E — A; nur die erſtere dieſer Praͤmiſ- ſen iſt noch eine unmittelbare; die zweyte E — A iſt ſchon eine Vermittelte, nemlich nur den erſten Schluß; der zweyte Schluß ſetzt daher den erſten voraus; ſo wie umgekehrt der erſte den zweyten vorausſetzt. — Die beyden Extreme ſind hierin als Beſonderes und Allge- meines gegeneinander beſtimmt; das letztere hat inſo- fern noch ſeine Stelle; es iſt Praͤdicat; aber das Beſondere hat die ſeinige vertauſcht, es iſt Subject, oder unter der Beſtimmung des Extrems der Einzelnheit geſetzt, ſo wie das Einzelne mit der Beſtimmung der Mitte oder der Beſonderheit geſetzt iſt. Beyde ſind daher nicht mehr die abſtracten
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
b.
Die zweyte Figur: B — E — A.
1. Die Wahrheit des erſten qualitativen Schluſ-
ſes iſt, daß Etwas mit einer qualitativen Beſtimmtheit
als einer allgemeinen nicht an und fuͤr ſich zuſammen-
geſchloſſen iſt, ſondern durch eine Zufaͤlligkeit, oder in
einer Einzelnheit. Das Subject des Schluſſes iſt
in ſolcher Qualitaͤt nicht in ſeinen Begriff zuruͤckgekehrt,
ſondern nur in ſeiner Aeuſſerlichkeit begriffen; die
Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, ſomit
die Vermittlung aus; inſofern iſt das Einzelne in Wahr-
heit die Mitte.
Ferner aber iſt die Schlußbeziehung die Aufhe-
bung der Unmittelbarkeit; der Schlußſatz iſt nicht eine
unmittelbare Beziehung, ſondern als durch ein Drittes;
er enthaͤlt daher eine negative Einheit; die Vermitt-
lung iſt daher nunmehr beſtimmt, ein negatives Mo-
ment in ſich zu enthalten.
In dieſem zweyten Schluſſe ſind die Praͤmiſſen:
B — E, und E — A; nur die erſtere dieſer Praͤmiſ-
ſen iſt noch eine unmittelbare; die zweyte E — A iſt
ſchon eine Vermittelte, nemlich nur den erſten Schluß;
der zweyte Schluß ſetzt daher den erſten voraus; ſo wie
umgekehrt der erſte den zweyten vorausſetzt. — Die
beyden Extreme ſind hierin als Beſonderes und Allge-
meines gegeneinander beſtimmt; das letztere hat inſo-
fern noch ſeine Stelle; es iſt Praͤdicat; aber das
Beſondere hat die ſeinige vertauſcht, es iſt Subject,
oder unter der Beſtimmung des Extrems der
Einzelnheit geſetzt, ſo wie das Einzelne mit
der Beſtimmung der Mitte oder der Beſonderheit
geſetzt iſt. Beyde ſind daher nicht mehr die abſtracten
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/166>, abgerufen am 03.12.2024.
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