Drittens, der Grund setzt eine Bedingung vor- aus; aber die Bedingung setzt eben so sehr den Grund voraus; das Unbedingte ist ihre Einheit, die Sache an sich, die durch die Vermittlung der bedingenden Be- ziehung in die Existenz übergeht.
Anmerkung.
Der Grund ist, wie die andern Reflexionsbestim- mungen, in einem Satze ausgedrückt worden: Alles hat seinen zureichenden Grund. -- Diß heißt im Allgemeinen nichts anderes, als was ist, ist nicht als seyendes unmittelbares, sondern als ge- setztes zu betrachten; es ist nicht bey dem unmittelba- ren Daseyn oder bey der Bestimmtheit überhaupt stehen zu bleiben, sondern davon zurückzugehen in seinen Grund, in welcher Reflexion es als aufgehobenes und in seinem An- und Fürsichseyn ist. In dem Satze des Grundes wird also die Wesentlichkeit der Reflexion in sich gegen das blosse Seyn ausgesprochen. -- Daß der Grund zu- reichend sey, ist eigentlich sehr überflüssig hinzuzusetzen, denn es versteht sich von selbst; das, für was der Grund nicht zureicht, hätte keinen Grund, aber alles soll einen Grund haben. Allein Leibnitz, dem das Princip des zureichenden Grundes vornemlich am Herzen lag, und der es sogar zum Grundsatz seiner ganzen Philosophie machte, verband damit einen tiefern Sinn und wichti- gern Begriff, als gewöhnlich damit verbunden wird, in- dem man nur bey dem unmittelbaren Ausdruck stehen bleibt; obgleich der Satz auch nur in diesem Sinne schon für wichtig anzusehen ist, daß nemlich das Seyn als solches in seiner Unmittelbarkeit für das Unwahre und wesentlich für ein gesetztes, der Grund aber für das wahrhafte Unmittelbare erklärt wird. Leibnitz aber stellte das Zureichende des Grundes vornemlich der Cau-
salität
Das Weſen.
Drittens, der Grund ſetzt eine Bedingung vor- aus; aber die Bedingung ſetzt eben ſo ſehr den Grund voraus; das Unbedingte iſt ihre Einheit, die Sache an ſich, die durch die Vermittlung der bedingenden Be- ziehung in die Exiſtenz uͤbergeht.
Anmerkung.
Der Grund iſt, wie die andern Reflexionsbeſtim- mungen, in einem Satze ausgedruͤckt worden: Alles hat ſeinen zureichenden Grund. — Diß heißt im Allgemeinen nichts anderes, als was iſt, iſt nicht als ſeyendes unmittelbares, ſondern als ge- ſetztes zu betrachten; es iſt nicht bey dem unmittelba- ren Daſeyn oder bey der Beſtimmtheit uͤberhaupt ſtehen zu bleiben, ſondern davon zuruͤckzugehen in ſeinen Grund, in welcher Reflexion es als aufgehobenes und in ſeinem An- und Fuͤrſichſeyn iſt. In dem Satze des Grundes wird alſo die Weſentlichkeit der Reflexion in ſich gegen das bloſſe Seyn ausgeſprochen. — Daß der Grund zu- reichend ſey, iſt eigentlich ſehr uͤberfluͤſſig hinzuzuſetzen, denn es verſteht ſich von ſelbſt; das, fuͤr was der Grund nicht zureicht, haͤtte keinen Grund, aber alles ſoll einen Grund haben. Allein Leibnitz, dem das Princip des zureichenden Grundes vornemlich am Herzen lag, und der es ſogar zum Grundſatz ſeiner ganzen Philoſophie machte, verband damit einen tiefern Sinn und wichti- gern Begriff, als gewoͤhnlich damit verbunden wird, in- dem man nur bey dem unmittelbaren Ausdruck ſtehen bleibt; obgleich der Satz auch nur in dieſem Sinne ſchon fuͤr wichtig anzuſehen iſt, daß nemlich das Seyn als ſolches in ſeiner Unmittelbarkeit fuͤr das Unwahre und weſentlich fuͤr ein geſetztes, der Grund aber fuͤr das wahrhafte Unmittelbare erklaͤrt wird. Leibnitz aber ſtellte das Zureichende des Grundes vornemlich der Cau-
ſalitaͤt
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Das Weſen.
Drittens, der Grund ſetzt eine Bedingung vor-
aus; aber die Bedingung ſetzt eben ſo ſehr den Grund
voraus; das Unbedingte iſt ihre Einheit, die Sache
an ſich, die durch die Vermittlung der bedingenden Be-
ziehung in die Exiſtenz uͤbergeht.
Anmerkung.
Der Grund iſt, wie die andern Reflexionsbeſtim-
mungen, in einem Satze ausgedruͤckt worden: Alles
hat ſeinen zureichenden Grund. — Diß heißt
im Allgemeinen nichts anderes, als was iſt, iſt nicht
als ſeyendes unmittelbares, ſondern als ge-
ſetztes zu betrachten; es iſt nicht bey dem unmittelba-
ren Daſeyn oder bey der Beſtimmtheit uͤberhaupt ſtehen
zu bleiben, ſondern davon zuruͤckzugehen in ſeinen Grund,
in welcher Reflexion es als aufgehobenes und in ſeinem
An- und Fuͤrſichſeyn iſt. In dem Satze des Grundes
wird alſo die Weſentlichkeit der Reflexion in ſich gegen
das bloſſe Seyn ausgeſprochen. — Daß der Grund zu-
reichend ſey, iſt eigentlich ſehr uͤberfluͤſſig hinzuzuſetzen,
denn es verſteht ſich von ſelbſt; das, fuͤr was der Grund
nicht zureicht, haͤtte keinen Grund, aber alles ſoll einen
Grund haben. Allein Leibnitz, dem das Princip des
zureichenden Grundes vornemlich am Herzen lag, und
der es ſogar zum Grundſatz ſeiner ganzen Philoſophie
machte, verband damit einen tiefern Sinn und wichti-
gern Begriff, als gewoͤhnlich damit verbunden wird, in-
dem man nur bey dem unmittelbaren Ausdruck ſtehen
bleibt; obgleich der Satz auch nur in dieſem Sinne
ſchon fuͤr wichtig anzuſehen iſt, daß nemlich das Seyn
als ſolches in ſeiner Unmittelbarkeit fuͤr das Unwahre
und weſentlich fuͤr ein geſetztes, der Grund aber fuͤr das
wahrhafte Unmittelbare erklaͤrt wird. Leibnitz aber ſtellte
das Zureichende des Grundes vornemlich der Cau-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/99>, abgerufen am 23.02.2025.
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