Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.H. Handarbeiten, Unterweisung hierin in den Volksschulen. 143. Handwerksschulen, zweckmäßigere Organisation derselben. 119.; ihre Organisation. 129. Hauslehrer. (s. Privatlehrer.) Honorare für Collegia. 65.; deren Stundung und Einklagung. 65. 66. J. Immunitäten der Schullehrer. 22. 23. 24. (s. auch Communal- Abgaben.) Inspectoren. (s. Superintendenten.) Instruction. (s. Regierung, Consistorium, Generalsuper- intendent.) Interimisticum, der Bau der Scheunen für Schullehrer während des- selben. 15.; beim Bau kathol. Schulen. 34.; bei Erweiterungen von Schulgebäuden. 35.; in Schulbauangelegenheiten. 35.; Ver- fahren dabei. 36. Juden, die Streitigkeiten in ihren Schulangelegenheiten. 193.; sollen ihre Kinder zur Schule schicken. 194.; deren Theilnahme an dem Unterrichte in christlichen Seminaren. 203.; ihre Beitrags- pflicht zu den Ortsschulen. 203.; müssen die Unterhaltungskosten für ihre Schulen aufbringen. 203. 204.; deren Unterricht in den Schulen. 207.; im Großherzogthum Posen. 209.; deren Prüfung pro facult. docend. 218.; ihre Heranziehung zur Unterhaltung der Schulen. 219.; Aufbringung der Communalbedürfnisse durch die- selben. 222. Jüdische Schullehrer, deren Aufnahme; sind von öffentlichen und Communallasten nicht befreit. 196.; Aufnahme von Ausländern hierzu. 196.; Zulassung fremder Juden zu densel.; ihre Anstellung. 195. 200.; im Großherzogthum Posen. 210.; ihre Nichtbefreiung von Communallasten. 217. 222.; die Grundsteuerverhältnisse ihrer Dienstwohnungen. 223. Jüdisches Schulwesen, die Einrichtung desselben. 193 seq. Ein- sendung von Verzeichnissen des Besuches der Schulen. 195.; die jähr- lich einzureichenden Nachweisungen über dasselbe. 201.; Aufbringung der Unterhaltungskosten zu demselben. 203. 204. 207 seq.; im Großherzogthum Posen. 209.; in dasselbe darf, wenn es eine Privat- schule betrifft, die Regierung nicht eingreifen. 218.; dessen Beaufsich- tigung durch christl. Geistliche. 218.; dessen Unterhaltung. 220.; die Grundsteuerverhältnisse desselb. 223.; Erwerbung von Grund- eigenthum für dasselbe. 223. H. Handarbeiten, Unterweiſung hierin in den Volksſchulen. 143. Handwerksſchulen, zweckmäßigere Organiſation derſelben. 119.; ihre Organiſation. 129. Hauslehrer. (ſ. Privatlehrer.) Honorare für Collegia. 65.; deren Stundung und Einklagung. 65. 66. J. Immunitäten der Schullehrer. 22. 23. 24. (ſ. auch Communal- Abgaben.) Inſpectoren. (ſ. Superintendenten.) Inſtruction. (ſ. Regierung, Conſiſtorium, Generalſuper- intendent.) Interimiſticum, der Bau der Scheunen für Schullehrer während des- ſelben. 15.; beim Bau kathol. Schulen. 34.; bei Erweiterungen von Schulgebäuden. 35.; in Schulbauangelegenheiten. 35.; Ver- fahren dabei. 36. Juden, die Streitigkeiten in ihren Schulangelegenheiten. 193.; ſollen ihre Kinder zur Schule ſchicken. 194.; deren Theilnahme an dem Unterrichte in chriſtlichen Seminaren. 203.; ihre Beitrags- pflicht zu den Ortsſchulen. 203.; müſſen die Unterhaltungskoſten für ihre Schulen aufbringen. 203. 204.; deren Unterricht in den Schulen. 207.; im Großherzogthum Poſen. 209.; deren Prüfung pro facult. docend. 218.; ihre Heranziehung zur Unterhaltung der Schulen. 219.; Aufbringung der Communalbedürfniſſe durch die- ſelben. 222. Jüdiſche Schullehrer, deren Aufnahme; ſind von öffentlichen und Communallaſten nicht befreit. 196.; Aufnahme von Ausländern hierzu. 196.; Zulaſſung fremder Juden zu denſel.; ihre Anſtellung. 195. 200.; im Großherzogthum Poſen. 210.; ihre Nichtbefreiung von Communallaſten. 217. 222.; die Grundſteuerverhältniſſe ihrer Dienſtwohnungen. 223. Jüdiſches Schulweſen, die Einrichtung deſſelben. 193 seq. Ein- ſendung von Verzeichniſſen des Beſuches der Schulen. 195.; die jähr- lich einzureichenden Nachweiſungen über daſſelbe. 201.; Aufbringung der Unterhaltungskoſten zu demſelben. 203. 204. 207 seq.; im Großherzogthum Poſen. 209.; in daſſelbe darf, wenn es eine Privat- ſchule betrifft, die Regierung nicht eingreifen. 218.; deſſen Beaufſich- tigung durch chriſtl. 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H.
Handarbeiten, Unterweiſung hierin in den Volksſchulen. 143.
Handwerksſchulen, zweckmäßigere Organiſation derſelben. 119.; ihre
Organiſation. 129.
Hauslehrer. (ſ. Privatlehrer.)
Honorare für Collegia. 65.; deren Stundung und Einklagung. 65. 66.
J.
Immunitäten der Schullehrer. 22. 23. 24. (ſ. auch Communal-
Abgaben.)
Inſpectoren. (ſ. Superintendenten.)
Inſtruction. (ſ. Regierung, Conſiſtorium, Generalſuper-
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Interimiſticum, der Bau der Scheunen für Schullehrer während des-
ſelben. 15.; beim Bau kathol. Schulen. 34.; bei Erweiterungen
von Schulgebäuden. 35.; in Schulbauangelegenheiten. 35.; Ver-
fahren dabei. 36.
Juden, die Streitigkeiten in ihren Schulangelegenheiten. 193.; ſollen
ihre Kinder zur Schule ſchicken. 194.; deren Theilnahme an dem
Unterrichte in chriſtlichen Seminaren. 203.; ihre Beitrags-
pflicht zu den Ortsſchulen. 203.; müſſen die Unterhaltungskoſten
für ihre Schulen aufbringen. 203. 204.; deren Unterricht in den
Schulen. 207.; im Großherzogthum Poſen. 209.; deren Prüfung
pro facult. docend. 218.; ihre Heranziehung zur Unterhaltung der
Schulen. 219.; Aufbringung der Communalbedürfniſſe durch die-
ſelben. 222.
Jüdiſche Schullehrer, deren Aufnahme; ſind von öffentlichen und
Communallaſten nicht befreit. 196.; Aufnahme von Ausländern
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195. 200.; im Großherzogthum Poſen. 210.; ihre Nichtbefreiung von
Communallaſten. 217. 222.; die Grundſteuerverhältniſſe
ihrer Dienſtwohnungen. 223.
Jüdiſches Schulweſen, die Einrichtung deſſelben. 193 seq. Ein-
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ſchule betrifft, die Regierung nicht eingreifen. 218.; deſſen Beaufſich-
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