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Harenberg, Johann Christoph: Vernünftige und Christliche Gedancken Uber die VAMPIRS Oder Bluhtsaugende Todten. Wolfenbüttel, 1733.

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den Thon des Nachts von ferne an, und stellete seiner Gemeine des folgenden Sonntags vor, daß die Todten in den Gräbern winselten, und die Welt bald untergehen müste. Hierauf gründete sich ferner eine heftige Warnung, um von Sünden abzustehen, und dadurch die Todten in den Gräbern nicht mehr zu beunruhigen.

§. XXXIX.

Als ich einigen meine Gründe vorgelesen, welche mich zu überreden scheinen, daß die eigentlichen Vampirs nach dem Sinne der Servier nichts als Undinge und Hirn-Gespinste seyn; so wurde mir sonderlich die Erfahrung entgegen gesetzt, als der Grund aller unser äusserlichen und innerlichen Empfindungen, und alles dessen, was ferner aus diesen geschlossen wird. Es ist demnach annoch übrig, daß ich die Regeln der Erfahrungen, so in den Sachen gegründet sind, erklähre, und auf die gegenwärtige Abhandlung ziehe.

§. XL.

Es ist 1) eine ausgemachte Sache, daß diejenige Sache, so an sich unmöglich ist, oder auch in gewissen und bestimmten Fällen keinen Platz finden kan, durch die Erfahrung nicht empfunden werde. Zum Exempel: Es ist unmöglich, daß ein Cörper zugleich im Grabe liege, und zu gleicher Zeit herumgehe. Es ist unmöglich, daß eine abgeschiedene Seele, so zum Himmel

den Thon des Nachts von ferne an, und stellete seiner Gemeine des folgenden Sonntags vor, daß die Todten in den Gräbern winselten, und die Welt bald untergehen müste. Hierauf gründete sich ferner eine heftige Warnung, um von Sünden abzustehen, und dadurch die Todten in den Gräbern nicht mehr zu beunruhigen.

§. XXXIX.

Als ich einigen meine Gründe vorgelesen, welche mich zu überreden scheinen, daß die eigentlichen Vampirs nach dem Sinne der Servier nichts als Undinge und Hirn-Gespinste seyn; so wurde mir sonderlich die Erfahrung entgegen gesetzt, als der Grund aller unser äusserlichen und innerlichen Empfindungen, und alles dessen, was ferner aus diesen geschlossen wird. Es ist demnach annoch übrig, daß ich die Regeln der Erfahrungen, so in den Sachen gegründet sind, erklähre, und auf die gegenwärtige Abhandlung ziehe.

§. XL.

Es ist 1) eine ausgemachte Sache, daß diejenige Sache, so an sich unmöglich ist, oder auch in gewissen und bestimmten Fällen keinen Platz finden kan, durch die Erfahrung nicht empfunden werde. Zum Exempel: Es ist unmöglich, daß ein Cörper zugleich im Grabe liege, und zu gleicher Zeit herumgehe. Es ist unmöglich, daß eine abgeschiedene Seele, so zum Himmel

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[123/0121] den Thon des Nachts von ferne an, und stellete seiner Gemeine des folgenden Sonntags vor, daß die Todten in den Gräbern winselten, und die Welt bald untergehen müste. Hierauf gründete sich ferner eine heftige Warnung, um von Sünden abzustehen, und dadurch die Todten in den Gräbern nicht mehr zu beunruhigen. §. XXXIX. Als ich einigen meine Gründe vorgelesen, welche mich zu überreden scheinen, daß die eigentlichen Vampirs nach dem Sinne der Servier nichts als Undinge und Hirn-Gespinste seyn; so wurde mir sonderlich die Erfahrung entgegen gesetzt, als der Grund aller unser äusserlichen und innerlichen Empfindungen, und alles dessen, was ferner aus diesen geschlossen wird. Es ist demnach annoch übrig, daß ich die Regeln der Erfahrungen, so in den Sachen gegründet sind, erklähre, und auf die gegenwärtige Abhandlung ziehe. §. XL. Es ist 1) eine ausgemachte Sache, daß diejenige Sache, so an sich unmöglich ist, oder auch in gewissen und bestimmten Fällen keinen Platz finden kan, durch die Erfahrung nicht empfunden werde. Zum Exempel: Es ist unmöglich, daß ein Cörper zugleich im Grabe liege, und zu gleicher Zeit herumgehe. Es ist unmöglich, daß eine abgeschiedene Seele, so zum Himmel

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Zitationshilfe: Harenberg, Johann Christoph: Vernünftige und Christliche Gedancken Uber die VAMPIRS Oder Bluhtsaugende Todten. Wolfenbüttel, 1733, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/harenberg_vampirs_1733/121>, abgerufen am 21.11.2024.