Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.TITULUS XI. Von Endschafft der Gewalt. ARTICULUS 1. Wer einmahl zur Sachen bestellet / sol dieselbe zur Endschafft fordern / und in keine Wege sich derselben entschlagen / sonderlich wann er den Krieg Rechtens befestiget hat. 2. Hätte aber der Procurator billige und erhebliche Uhrsachen / sich des Gewalts zu exoneriren, sol er dieselben anzeigen / und darüber Bescheids erwarten / und auff den Fall der Anwaldschafft erlassen wird / sol er dem Gegentheil in derselben Sache nicht dienen noch rathen / auch nicht eröffnen / was ihm vertrauet. TITULUS XI. Von Endschafft der Gewalt. ARTICULUS 1. Wer einmahl zur Sachen bestellet / sol dieselbe zur Endschafft fordern / und in keine Wege sich derselben entschlagen / sonderlich wann er den Krieg Rechtens befestiget hat. 2. Hätte aber der Procurator billige und erhebliche Uhrsachen / sich des Gewalts zu exoneriren, sol er dieselben anzeigen / und darüber Bescheids erwarten / und auff den Fall der Anwaldschafft erlassen wird / sol er dem Gegentheil in derselben Sache nicht dienen noch rathen / auch nicht eröffnen / was ihm vertrauet. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0042"/> <div n="2"> <head>TITULUS XI.</head><lb/><lb/> <argument> <p>Von Endschafft der Gewalt.</p> </argument><lb/> <div n="3"> <head>ARTICULUS 1.</head><lb/><lb/> <p>Wer einmahl zur Sachen bestellet / sol dieselbe zur Endschafft fordern / und in keine Wege sich derselben entschlagen / sonderlich wann er den Krieg Rechtens befestiget hat.</p> </div> <div n="3"> <head>2.</head><lb/><lb/> <p>Hätte aber der Procurator billige und erhebliche Uhrsachen / sich des Gewalts zu <hi rendition="#aq">exoneriren</hi>, sol er dieselben anzeigen / und darüber Bescheids erwarten / und auff den Fall der Anwaldschafft erlassen wird / sol er dem Gegentheil in derselben Sache nicht dienen noch rathen / auch nicht eröffnen / was ihm vertrauet. </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0042]
TITULUS XI.
Von Endschafft der Gewalt.
ARTICULUS 1.
Wer einmahl zur Sachen bestellet / sol dieselbe zur Endschafft fordern / und in keine Wege sich derselben entschlagen / sonderlich wann er den Krieg Rechtens befestiget hat.
2.
Hätte aber der Procurator billige und erhebliche Uhrsachen / sich des Gewalts zu exoneriren, sol er dieselben anzeigen / und darüber Bescheids erwarten / und auff den Fall der Anwaldschafft erlassen wird / sol er dem Gegentheil in derselben Sache nicht dienen noch rathen / auch nicht eröffnen / was ihm vertrauet.
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/42>, abgerufen am 22.02.2025. |