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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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Schaden darff man von den Gütern / die in dem Bothe enthalten / nicht mit gelten.

10.

Wann ein Schiff / vorstehender Noth halben / vor ein Land käme / dar es Haven müste / und daselbst unbekandt wäre / so daß es einen Piloten bedürfte / was das kostet / sol gelten Schif / Gut und Fracht / als in geworffenem Gute verordnet ist.

TITULVS XVII.

Von Schiffbruch und Schiffbrüchigen Gütern:

ARTICULUS 1.

Wann ein Schiff zerbricht / sol der Schiffer zuförderst retten und bergen das Volck / darnechst das gerede Gut / darnach mag er wol bergen seine Taue / und was er sonsten mehr kan / und alsdann sol er den Frachtleuten das

Schaden darff man von den Gütern / die in dem Bothe enthalten / nicht mit gelten.

10.

Wann ein Schiff / vorstehender Noth halben / vor ein Land käme / dar es Haven müste / und daselbst unbekandt wäre / so daß es einen Piloten bedürfte / was das kostet / sol gelten Schif / Gut und Fracht / als in geworffenem Gute verordnet ist.

TITULVS XVII.

Von Schiffbruch und Schiffbrüchigen Gütern:

ARTICULUS 1.

Wann ein Schiff zerbricht / sol der Schiffer zuförderst retten und bergen das Volck / darnechst das gerede Gut / darnach mag er wol bergen seine Taue / und was er sonsten mehr kan / und alsdann sol er den Frachtleuten das

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[0272] Schaden darff man von den Gütern / die in dem Bothe enthalten / nicht mit gelten. 10. Wann ein Schiff / vorstehender Noth halben / vor ein Land käme / dar es Haven müste / und daselbst unbekandt wäre / so daß es einen Piloten bedürfte / was das kostet / sol gelten Schif / Gut und Fracht / als in geworffenem Gute verordnet ist. TITULVS XVII. Von Schiffbruch und Schiffbrüchigen Gütern: ARTICULUS 1. Wann ein Schiff zerbricht / sol der Schiffer zuförderst retten und bergen das Volck / darnechst das gerede Gut / darnach mag er wol bergen seine Taue / und was er sonsten mehr kan / und alsdann sol er den Frachtleuten das

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/272>, abgerufen am 21.12.2024.