Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.eines Paßborts würdig sey oder nicht / sol solches zu Erkändtnüß der Alter-Leute der Schiffer Gesellschaft / oder da es von denselben nicht könte geschlichtet werden / zu Erkäntnüß der Obrigkeit gestellet seyn. 26. Wann ein Schiffer sein Volck gehäuret hat auff Franckreich / oder an andere Oertere / und der Schiffer erlangte von seinen Freunden / oder sonsten von andern Zeitung / daß am andern Orte bessern Profith zu thun Vermuthung ist / so sollen sie dem Schiffer folgen / dagegen sol ihnen der Schiffer Verbesserung zusagen: Könten sie sich umb Verbesserung der Häur nicht vergleichen / so sol die Verbesserung stehen an guter unpartheyischer Seeerfahrner / oder Alter-Leute Erkäntnüß / wann die Reise geendiget ist / würde hiegegen jemand handeln / oder Meuterey anrichten / der sol wie ein Meutmacher gestrafft werden. 27. Würde sich ein oder mehr gegen den Schiffer muthwillig stellen / und untreu befunden / und solches mit zween Schifs-Kindern beweiset werden könte / denselben mag der Schiffer zu gelegener Zeit am Land setzen / doch daß Leute darauff wohnen / dagegen sollen eines Paßborts würdig sey oder nicht / sol solches zu Erkändtnüß der Alter-Leute der Schiffer Gesellschaft / oder da es von denselben nicht könte geschlichtet werden / zu Erkäntnüß der Obrigkeit gestellet seyn. 26. Wann ein Schiffer sein Volck gehäuret hat auff Franckreich / oder an andere Oertere / und der Schiffer erlangte von seinen Freunden / oder sonsten von andern Zeitung / daß am andern Orte bessern Profith zu thun Vermuthung ist / so sollen sie dem Schiffer folgen / dagegen sol ihnen der Schiffer Verbesserung zusagen: Könten sie sich umb Verbesserung der Häur nicht vergleichen / so sol die Verbesserung stehen an guter unpartheyischer Seeerfahrner / oder Alter-Leute Erkäntnüß / wann die Reise geendiget ist / würde hiegegen jemand handeln / oder Meuterey anrichten / der sol wie ein Meutmacher gestrafft werden. 27. Würde sich ein oder mehr gegen den Schiffer muthwillig stellen / und untreu befunden / und solches mit zween Schifs-Kindern beweiset werden könte / denselben mag der Schiffer zu gelegener Zeit am Land setzen / doch daß Leute darauff wohnen / dagegen sollen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0256"/> eines Paßborts würdig sey oder nicht / sol solches zu Erkändtnüß der Alter-Leute der Schiffer Gesellschaft / oder da es von denselben nicht könte geschlichtet werden / zu Erkäntnüß der Obrigkeit gestellet seyn.</p> </div> <div n="3"> <head>26.</head><lb/><lb/> <p>Wann ein Schiffer sein Volck gehäuret hat auff Franckreich / oder an andere Oertere / und der Schiffer erlangte von seinen Freunden / oder sonsten von andern Zeitung / daß am andern Orte bessern Profith zu thun Vermuthung ist / so sollen sie dem Schiffer folgen / dagegen sol ihnen der Schiffer Verbesserung zusagen: Könten sie sich umb Verbesserung der Häur nicht vergleichen / so sol die Verbesserung stehen an guter unpartheyischer Seeerfahrner / oder Alter-Leute Erkäntnüß / wann die Reise geendiget ist / würde hiegegen jemand handeln / oder Meuterey anrichten / der sol wie ein Meutmacher gestrafft werden.</p> </div> <div n="3"> <head>27.</head><lb/><lb/> <p>Würde sich ein oder mehr gegen den Schiffer muthwillig stellen / und untreu befunden / und solches mit zween Schifs-Kindern beweiset werden könte / denselben mag der Schiffer zu gelegener Zeit am Land setzen / doch daß Leute darauff wohnen / dagegen sollen </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0256]
eines Paßborts würdig sey oder nicht / sol solches zu Erkändtnüß der Alter-Leute der Schiffer Gesellschaft / oder da es von denselben nicht könte geschlichtet werden / zu Erkäntnüß der Obrigkeit gestellet seyn.
26.
Wann ein Schiffer sein Volck gehäuret hat auff Franckreich / oder an andere Oertere / und der Schiffer erlangte von seinen Freunden / oder sonsten von andern Zeitung / daß am andern Orte bessern Profith zu thun Vermuthung ist / so sollen sie dem Schiffer folgen / dagegen sol ihnen der Schiffer Verbesserung zusagen: Könten sie sich umb Verbesserung der Häur nicht vergleichen / so sol die Verbesserung stehen an guter unpartheyischer Seeerfahrner / oder Alter-Leute Erkäntnüß / wann die Reise geendiget ist / würde hiegegen jemand handeln / oder Meuterey anrichten / der sol wie ein Meutmacher gestrafft werden.
27.
Würde sich ein oder mehr gegen den Schiffer muthwillig stellen / und untreu befunden / und solches mit zween Schifs-Kindern beweiset werden könte / denselben mag der Schiffer zu gelegener Zeit am Land setzen / doch daß Leute darauff wohnen / dagegen sollen
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/256>, abgerufen am 22.02.2025. |