[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. haben, werden unabänderlich nach ihrem be-stimmten Gehalte besoldet. §. 15. XXVIII. In allen Collegien und Canz- II. Abthei- * Dieses Generalreglement ist von Peter dem Großen verfasset, und bey den neuern Ausgaben des rußischen Landrechtes (Uloshenie) auf 41 S. 4to hinten bey- gedruckt. Es handelt von allen Reichscollegien über- haupt und von den allgemeinen Pflichten aller dabey in Diensten stehenden Personen. B 5
Kayſerinn von Rußland. haben, werden unabaͤnderlich nach ihrem be-ſtimmten Gehalte beſoldet. §. 15. XXVIII. In allen Collegien und Canz- II. Abthei- * Dieſes Generalreglement iſt von Peter dem Großen verfaſſet, und bey den neuern Ausgaben des rußiſchen Landrechtes (Uloſhenie) auf 41 S. 4to hinten bey- gedruckt. Es handelt von allen Reichscollegien uͤber- haupt und von den allgemeinen Pflichten aller dabey in Dienſten ſtehenden Perſonen. B 5
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Kayſerinn von Rußland.
haben, werden unabaͤnderlich nach ihrem be-
ſtimmten Gehalte beſoldet.
§. 15.
XXVIII. In allen Collegien und Canz-
leyen, nur die in Departemens vertheilten nebſt
der Sudnoj-Prikas ausgenommen, ſind zu
deſto geſchwinderer Abmachung der Sachen
zwey Mitglieder ausgeſondert, die eine ſepa-
rate Seſſion ausmachen, und lediglich private
Sollicitantenſachen aburtheilen. Sind dieſe
verordnete Glieder oder der Procureur in einer
Sache nicht einſtimmig, oder es aͤußert ſich
eine Bedenklichkeit; ſo wird alsdenn die Sache
unabgemacht in voller Verſammlung aller
Glieder und des Praͤſidenten eines ſolchen Col-
legii in gemeinſchaftliche Erwegung gezogen,
und wie beym Aburtheilen alſo auch beym
Votiren nach dem Generalreglement * ver-
fahren.
II. Abthei-
* Dieſes Generalreglement iſt von Peter dem Großen
verfaſſet, und bey den neuern Ausgaben des rußiſchen
Landrechtes (Uloſhenie) auf 41 S. 4to hinten bey-
gedruckt. Es handelt von allen Reichscollegien uͤber-
haupt und von den allgemeinen Pflichten aller dabey
in Dienſten ſtehenden Perſonen.
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