[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten §. 16. VII. Den Handel mit Pott- und VIII. Der Theerhandel war ehedem zur
Leben Catharinaͤ der zweyten §. 16. VII. Den Handel mit Pott- und VIII. Der Theerhandel war ehedem zur
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Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 16.
VII. Den Handel mit Pott- und
Weidaſche hat Peter der Große durch einen
ſpeciellen Befehl vom 8ten April 1719 zur Scho-
nung der Waͤlder, doch mit Ausnahme der
aus Kleinrußland verſtatteten Ausfuhr, der
Crone vorbehalten. Dieſer Handel ſoll auch
fernerhin nicht frey gegeben werden, ſondern
bis auf kuͤnftige aligemeine Unterſuchung und
Verordnung wegen des ganzen Commerzwe-
ſens auf dem vorigen Fuße bleiben.
VIII. Der Theerhandel war ehedem
der Crone zuſtaͤndig. Vom Jahr 1726 bis
1740 war er frey. Im Jahr 1740 kam er
wieder an die Crone, und ein ſpecieller Befehl
der Kayſerinn Eliſabeth vom Jahr 1743 be-
kraͤftigte ſolches. Im Jahr 1760 wurde er
dem General en Chef Nariſchkin, gegen jaͤhr-
liche Erlegung einer Summe von 8396 Rubel
an die Crone, außer den Zollabgaben, auf 20
Jahre verliehen. Nun ſoll er allen denen,
die damit handeln und ihn ausſchiffen wollen,
gegen Erlegung des im Tarif geſetzten Zolles
frey gegeben werden. Damit aber die Crone
obige Summe von 83 6 Rubel nicht verliere;
ſo ſoll ſelbige theils zu den Zollgefaͤllen, theils
zur
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