[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten den Gouvernements-Provinz- und Wojewo-dencanzleyen, an den Meistbietenden verpach- tet werden. Dem Cammercomtoir wird hie- mit aufgetragen, mit der Oberpolicey und mit dem Magistratscomtoir zu conferiren, wo es in Petersburg am anständigsten sey, derglei- chen Herbergen zu halten. §. 84. V. So wohl zu mehrerer Beförderung Gläu-
Leben Catharinaͤ der zweyten den Gouvernements-Provinz- und Wojewo-dencanzleyen, an den Meiſtbietenden verpach- tet werden. Dem Cammercomtoir wird hie- mit aufgetragen, mit der Oberpolicey und mit dem Magiſtratscomtoir zu conferiren, wo es in Petersburg am anſtaͤndigſten ſey, derglei- chen Herbergen zu halten. §. 84. V. So wohl zu mehrerer Befoͤrderung Glaͤu-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
den Gouvernements-Provinz- und Wojewo-
dencanzleyen, an den Meiſtbietenden verpach-
tet werden. Dem Cammercomtoir wird hie-
mit aufgetragen, mit der Oberpolicey und mit
dem Magiſtratscomtoir zu conferiren, wo es
in Petersburg am anſtaͤndigſten ſey, derglei-
chen Herbergen zu halten.
§. 84.
V. So wohl zu mehrerer Befoͤrderung
des Cronintereſſes, als auch aus der Urſache,
damit jeder Wechſelſteller ſein aufgenommenes
Geld auf den Zahlungstermin richtig abtrage,
ohne den Wechſel zum Proteſt kommen zu laſ-
ſen, ſollen fuͤr alle proteſtirte Wechſel von
den laut Wechſelrechte dem Wechſelinhaber zu-
kommenden 18 Procenten, 8 Procent zur Cron-
caſſe eincaſſiret werden, jedoch von nicht mehr
als eines Jahres Renten. Die Magiſtrate
und Rathhaͤuſer, ingleichen diejenige, unter
deren Gerichtsbarkeit die Kaufmannſchaft ſte-
het, muͤſſen auf eingekommene Nachricht von
den Orten, wo die Wechſel proteſtiret worden,
dieſe 8 Procent von den Schuldnern zu aller-
erſt, und nachher auch die uͤbrige Wechſel-
ſchuld eintreiben und an gehoͤrigen Ort einſen-
den. Vor die uͤbrigen Jahre hingegen bleiben
alle Procente nach wie vor zum Beſten der
Glaͤu-
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