Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von der Freiheit der Nazionen, ihre der Regierung vorgelegt: ob, im Fall es zum offenbarenBruch zwischen der Republick und dem Kaiser kommen sollte, Grosbritannien, den Tractaten gemäs, den Hol- ländern beistehn, oder ein müssiger Zuschauer bey einem Kriege verbleiben wolle, in den das Interesse aller euro- päischen Staaten verwickelt sey? §. 26. Antwort darauf. In den vorbemerkten Fällen leidet die Regel des Die Antwort kan durch eben die Wege wie die An- mehren-
Von der Freiheit der Nazionen, ihre der Regierung vorgelegt: ob, im Fall es zum offenbarenBruch zwiſchen der Republick und dem Kaiſer kommen ſollte, Grosbritannien, den Tractaten gemaͤs, den Hol- laͤndern beiſtehn, oder ein muͤſſiger Zuſchauer bey einem Kriege verbleiben wolle, in den das Intereſſe aller euro- paͤiſchen Staaten verwickelt ſey? §. 26. Antwort darauf. In den vorbemerkten Faͤllen leidet die Regel des Die Antwort kan durch eben die Wege wie die An- mehren-
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Von der Freiheit der Nazionen, ihre
*]
der Regierung vorgelegt: ob, im Fall es zum offenbaren
Bruch zwiſchen der Republick und dem Kaiſer kommen
ſollte, Grosbritannien, den Tractaten gemaͤs, den Hol-
laͤndern beiſtehn, oder ein muͤſſiger Zuſchauer bey einem
Kriege verbleiben wolle, in den das Intereſſe aller euro-
paͤiſchen Staaten verwickelt ſey?
§. 26.
Antwort darauf.
In den vorbemerkten Faͤllen leidet die Regel des
natuͤrlichen Voͤlkerrechts: daß kein freies Volk ſchuldig
ſey, dem andern von ſeinen Handlungen Rechenſchaft
zu geben, eine Ausnahme. Wird hierinn, auf geziemen-
de Anfrage, entweder keine hinlaͤngliche, oder auch gar
keine Antwort gegeben, ja ſolche, unter Beziehung auf
iene Regel ausdruͤcklich verweigert, und die diesfalſige
Anfrage fuͤr Beleidigung geachtet, ſo ſieht man dies
gemeiniglich fuͤr ein ſtilſchweigendes Geſtaͤndnis der
beſchuldigten Abſichten an, wodurch die fragende Na-
zion alle dagegen zu ergreifende Sicherheitsvorkehrungen
gerechtfertigt glaubt a]. Ein freundſchaftlich geſinnter
Staat, der die geaͤuſſerten Beſorgniſſe des andern unge-
gruͤndet findet, ſucht den fragenden daher auf alle Art
zu beruhigen und ſicher zu ſtellen. “Die Kaiſerin von
Rußland, hieß es 1784, hat auf die Anfrage wegen
einiger Ruͤſtungen in Schweden von dem Miniſter Gra-
fen von Kreutz die Verſicherung erhalten, daß der Koͤnig
von Schweden nicht die geringſte Abſicht habe, die
freundſchaftliche Eintracht in Norden zu unterbre-
chen b].”
Die Antwort kan durch eben die Wege wie die An-
frage geſchehen, muß uͤbrigens, ſo viel moͤglich klar und
befriedigend ſeyn c], und da die muͤndlichen oft aller-
hand Zweideutigkeiten unterworfen ſind; ſo werden ſie
mehren-
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