Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von der Freiheit der Nazionen, ihre Auch dritte Mächte suchen, wie aus dem vorstehen- a] Mosers Versuch 8. B. 2. K. §. 1. S. 318. [6. Th.] b] Am häufigsten sind immer die Klagen über die Einmischung auswärtiger Staaten, besonders Frankreichs, in die teut- schen Reichshändel gewesen, welches auch die Einrückung des nachher zu erwähnenden §. in die kaiserliche Wahlcapi- tulation bewürket. Man sehe hierüber weitläuftiger Mo- sers auswärtiges Staatsrecht 2. B. 6. K. besond. §. 13. u. f. ingl. dessen Versuch 8. B. 2. K. §. 11. S. 326. u. f. [6. Theil.] c] Polit. Journ. Julius, 1781. S. 77. §. 7. Am wenigsten in die innere Staatsverfas- sung. Die vorzüglichste Freiheit hat eine Nazion in Anse- so
Von der Freiheit der Nazionen, ihre Auch dritte Maͤchte ſuchen, wie aus dem vorſtehen- a] Moſers Verſuch 8. B. 2. K. §. 1. S. 318. [6. Th.] b] Am haͤufigſten ſind immer die Klagen uͤber die Einmiſchung auswaͤrtiger Staaten, beſonders Frankreichs, in die teut- ſchen Reichshaͤndel geweſen, welches auch die Einruͤckung des nachher zu erwaͤhnenden §. in die kaiſerliche Wahlcapi- tulation bewuͤrket. Man ſehe hieruͤber weitlaͤuftiger Mo- ſers auswaͤrtiges Staatsrecht 2. B. 6. K. beſond. §. 13. u. f. ingl. deſſen Verſuch 8. B. 2. K. §. 11. S. 326. u. f. [6. Theil.] c] Polit. Journ. Julius, 1781. S. 77. §. 7. Am wenigſten in die innere Staatsverfaſ- ſung. Die vorzuͤglichſte Freiheit hat eine Nazion in Anſe- ſo
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Von der Freiheit der Nazionen, ihre
Auch dritte Maͤchte ſuchen, wie aus dem vorſtehen-
den ſchon erhellet, mehrmalen den alzugroßen Einfluß
eines Staats auf die Regierung des andern zu verhuͤten.
So ließ ebenfals Rußland in dem Kriege zwiſchen Gros-
britannien und den vereinigten Niederlanden den leztern
erklaͤren: daß es, in Verbindung mit einer andern Macht
[Oeſterreich] niemals zugeben wuͤrde, daß Frankreich auf
die Entſchluͤſſe der Generalſtaaten einen Einflus habe c].
a] Moſers Verſuch 8. B. 2. K. §. 1. S. 318. [6. Th.]
b] Am haͤufigſten ſind immer die Klagen uͤber die Einmiſchung
auswaͤrtiger Staaten, beſonders Frankreichs, in die teut-
ſchen Reichshaͤndel geweſen, welches auch die Einruͤckung
des nachher zu erwaͤhnenden §. in die kaiſerliche Wahlcapi-
tulation bewuͤrket. Man ſehe hieruͤber weitlaͤuftiger Mo-
ſers auswaͤrtiges Staatsrecht 2. B. 6. K. beſond. §. 13.
u. f. ingl. deſſen Verſuch 8. B. 2. K. §. 11. S. 326.
u. f. [6. Theil.]
c] Polit. Journ. Julius, 1781. S. 77.
§. 7.
Am wenigſten in die innere Staatsverfaſ-
ſung.
Die vorzuͤglichſte Freiheit hat eine Nazion in Anſe-
hung ihrer innern Angelegenheiten, welche zunaͤchſt blos
die eigne Staatsverfaſſung des Volks, die Regierungs-
form, die Staatsverwaltung, die Gerechtſame des Re-
genten, der Reichsſtaͤnde und Unterthanen, und uͤber-
haupt das eigne Wohl der Staaten betreffen a]. Da
alle dieſe Gegenſtaͤnde auf andere Nazionen gewoͤhnlicher-
weiſe keine Beziehung haben; ſo duͤrfen ſie auch einander
hierinn nichts vorſchreiben oder unterſagen. Wenn gleich
ein Regent ſeine Unterthanen auf irgend eine Art beſchwert,
ſo
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