König Jokas II. von Arragonien, wodurch es nachher mit Spanien verbunden wird. Durch den Utrechter Frie- den kam Sicilien an Kaiser Karl VI. ward aber nach- her, vermöge der Quadrupelallianz, statt des an Oester- reich abgetretenen Siciliens, dem Herzog von Savoyen als ein eignes Königreich übertragen.
§. 22. Malta.
Diese Insel hatte verschiedene Besitzer nach einander, ehe die Römer im zweiten punischen Kriege sie von den Karthagern an sich brachten. Dieselbe kam hierauf an die Gothen, Griechen und Araber, welchen Letztern Graf Roger von Sicilien 1090 sie entriß und mit seinen Be- sitzungen vereinigte. Kaiser Karl V. überließ solche als sicilianisches Lehn nebst noch einigen kleinen Inseln 1529 dem aus Rhodus vertriebenen Johanniterorden. Seit- dem ist Malta, als ein unabhängiger Staat, der bestän- dige Sitz des Großmeisters dieses Ordens gewesen.
§. 23. Dänemark und Norwegen.
Die älteste dänische Geschichte ist ziemlich dunkel und fabelhaft. Der dänische Staat selbst soll schon vor Christi Geburt von den Cimbern gestiftet seyn. Ge- wönlich wird Skiold ein Sohn Odins, in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Christi Geburt, für den ersten König von Dänemark ausgegeben. Zwar entste- hen nachher wieder mehrere unabhängige Staaten dar- aus, die aber Ivar Vidfathmi im siebenten Jahrhun- dert von neuem zusammenbringt und auch Schweden erobert, das iedoch nachher wieder abkomt. Jütland, ehemals ein eignes Reich, ward ums Jahr 863 von
Gorm
Von den ſouverainen Staaten uͤberhaupt,
Koͤnig Jokas II. von Arragonien, wodurch es nachher mit Spanien verbunden wird. Durch den Utrechter Frie- den kam Sicilien an Kaiſer Karl VI. ward aber nach- her, vermoͤge der Quadrupelallianz, ſtatt des an Oeſter- reich abgetretenen Siciliens, dem Herzog von Savoyen als ein eignes Koͤnigreich uͤbertragen.
§. 22. Malta.
Dieſe Inſel hatte verſchiedene Beſitzer nach einander, ehe die Roͤmer im zweiten puniſchen Kriege ſie von den Karthagern an ſich brachten. Dieſelbe kam hierauf an die Gothen, Griechen und Araber, welchen Letztern Graf Roger von Sicilien 1090 ſie entriß und mit ſeinen Be- ſitzungen vereinigte. Kaiſer Karl V. uͤberließ ſolche als ſicilianiſches Lehn nebſt noch einigen kleinen Inſeln 1529 dem aus Rhodus vertriebenen Johanniterorden. Seit- dem iſt Malta, als ein unabhaͤngiger Staat, der beſtaͤn- dige Sitz des Großmeiſters dieſes Ordens geweſen.
§. 23. Daͤnemark und Norwegen.
Die aͤlteſte daͤniſche Geſchichte iſt ziemlich dunkel und fabelhaft. Der daͤniſche Staat ſelbſt ſoll ſchon vor Chriſti Geburt von den Cimbern geſtiftet ſeyn. Ge- woͤnlich wird Skiold ein Sohn Odins, in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Chriſti Geburt, fuͤr den erſten Koͤnig von Daͤnemark ausgegeben. Zwar entſte- hen nachher wieder mehrere unabhaͤngige Staaten dar- aus, die aber Ivar Vidfathmi im ſiebenten Jahrhun- dert von neuem zuſammenbringt und auch Schweden erobert, das iedoch nachher wieder abkomt. Juͤtland, ehemals ein eignes Reich, ward ums Jahr 863 von
Gorm
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0128"n="102"/><fwplace="top"type="header">Von den ſouverainen Staaten uͤberhaupt,</fw><lb/>
Koͤnig Jokas <hirendition="#aq">II.</hi> von Arragonien, wodurch es nachher<lb/>
mit Spanien verbunden wird. Durch den Utrechter Frie-<lb/>
den kam Sicilien an Kaiſer Karl <hirendition="#aq">VI.</hi> ward aber nach-<lb/>
her, vermoͤge der Quadrupelallianz, ſtatt des an Oeſter-<lb/>
reich abgetretenen Siciliens, dem Herzog von Savoyen<lb/>
als ein eignes Koͤnigreich uͤbertragen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 22.<lb/><hirendition="#g">Malta</hi>.</head><lb/><p>Dieſe Inſel hatte verſchiedene Beſitzer nach einander,<lb/>
ehe die Roͤmer im zweiten puniſchen Kriege ſie von den<lb/>
Karthagern an ſich brachten. Dieſelbe kam hierauf an<lb/>
die Gothen, Griechen und Araber, welchen Letztern Graf<lb/>
Roger von Sicilien 1090 ſie entriß und mit ſeinen Be-<lb/>ſitzungen vereinigte. Kaiſer Karl <hirendition="#aq">V.</hi> uͤberließ ſolche als<lb/>ſicilianiſches Lehn nebſt noch einigen kleinen Inſeln 1529<lb/>
dem aus Rhodus vertriebenen Johanniterorden. Seit-<lb/>
dem iſt Malta, als ein unabhaͤngiger Staat, der beſtaͤn-<lb/>
dige Sitz des Großmeiſters dieſes Ordens geweſen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 23.<lb/><hirendition="#g">Daͤnemark und Norwegen</hi>.</head><lb/><p>Die aͤlteſte daͤniſche Geſchichte iſt ziemlich dunkel und<lb/>
fabelhaft. Der daͤniſche Staat ſelbſt ſoll ſchon vor<lb/>
Chriſti Geburt von den Cimbern geſtiftet ſeyn. Ge-<lb/>
woͤnlich wird <hirendition="#fr">Skiold</hi> ein Sohn Odins, in der Mitte<lb/>
des dritten Jahrhunderts nach Chriſti Geburt, fuͤr den<lb/>
erſten <hirendition="#fr">Koͤnig</hi> von Daͤnemark ausgegeben. Zwar entſte-<lb/>
hen nachher wieder mehrere unabhaͤngige Staaten dar-<lb/>
aus, die aber Ivar Vidfathmi im ſiebenten Jahrhun-<lb/>
dert von neuem zuſammenbringt und auch Schweden<lb/>
erobert, das iedoch nachher wieder abkomt. <hirendition="#fr">Juͤtland,</hi><lb/>
ehemals ein eignes Reich, ward ums Jahr 863 von<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Gorm</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[102/0128]
Von den ſouverainen Staaten uͤberhaupt,
Koͤnig Jokas II. von Arragonien, wodurch es nachher
mit Spanien verbunden wird. Durch den Utrechter Frie-
den kam Sicilien an Kaiſer Karl VI. ward aber nach-
her, vermoͤge der Quadrupelallianz, ſtatt des an Oeſter-
reich abgetretenen Siciliens, dem Herzog von Savoyen
als ein eignes Koͤnigreich uͤbertragen.
§. 22.
Malta.
Dieſe Inſel hatte verſchiedene Beſitzer nach einander,
ehe die Roͤmer im zweiten puniſchen Kriege ſie von den
Karthagern an ſich brachten. Dieſelbe kam hierauf an
die Gothen, Griechen und Araber, welchen Letztern Graf
Roger von Sicilien 1090 ſie entriß und mit ſeinen Be-
ſitzungen vereinigte. Kaiſer Karl V. uͤberließ ſolche als
ſicilianiſches Lehn nebſt noch einigen kleinen Inſeln 1529
dem aus Rhodus vertriebenen Johanniterorden. Seit-
dem iſt Malta, als ein unabhaͤngiger Staat, der beſtaͤn-
dige Sitz des Großmeiſters dieſes Ordens geweſen.
§. 23.
Daͤnemark und Norwegen.
Die aͤlteſte daͤniſche Geſchichte iſt ziemlich dunkel und
fabelhaft. Der daͤniſche Staat ſelbſt ſoll ſchon vor
Chriſti Geburt von den Cimbern geſtiftet ſeyn. Ge-
woͤnlich wird Skiold ein Sohn Odins, in der Mitte
des dritten Jahrhunderts nach Chriſti Geburt, fuͤr den
erſten Koͤnig von Daͤnemark ausgegeben. Zwar entſte-
hen nachher wieder mehrere unabhaͤngige Staaten dar-
aus, die aber Ivar Vidfathmi im ſiebenten Jahrhun-
dert von neuem zuſammenbringt und auch Schweden
erobert, das iedoch nachher wieder abkomt. Juͤtland,
ehemals ein eignes Reich, ward ums Jahr 863 von
Gorm
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/128>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.