Ulr. Obrecht [resp. Jo. Geo. Kulpis] diss. de vnitate reipublicae in S. R. I. Argent 1676. 1705. 4.
§. 11. Grosbritannien.
In Britannien befanden sich ehemals viele kleine von einander unabhängige Staaten, welche nach langen Krie- gen sämtlich der Römer Herschaft erkennen musten; Bey dem Verfall des römischen Reichs im fünften Jahrhun- dert ward diese Provinz 426 von den Römern verlassen und eine Beute der Schotten und Picten. Unvermögend sich selbst gegen dieselben zu schützen wurden von den Brit- ten die Sachsen und Angeln 449 aus Teutschland zu Hülfe gerufen, die, nach Unterdrückung der alten Ein- wohner, sieben besondere Königreiche daselbst errichteten. Diese brachte König Egbert von Westsex 818 unter seine Herschaft zusammen, und sie erhielten den Namen Eng- land. Edred, Eduards I. dritter Sohn, nimt in der Mitte des zehnten Jahrhunderts zuerst den königlichen Titel davon an. Heinrich II. ein Sohn des Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet erobert, mit päpstlicher Vergünstigung 1172 die Insel Irland, davon König Heinrich VIII. erst 1542 den Titel eines Königs sich beilegt. Nach dem Tode der Königin Elisabeth komt England 1603 an Jakob Stuart König von Schottland als nächsten Erben, wodurch der Grund zur Verbindung dieser beiden Reiche gelegt wird. Jedoch erfolgte die völlige Vereinigung in einen Staatskörper, unter der Benennung von Grosbritannien, nach mancherley Revolutionen, erst unter der Königin Anna durch den Unionstractat vom 6. Aug. 1706 a]. Die Einverleibung Irlands ist bisher vergeblich versucht worden: Es ist vielmehr nach den neusten Staatsverhandlungen, ein
abge-
und den europaͤiſchen insbeſondere.
Ulr. Obrecht [resp. Jo. Geo. Kulpis] diſſ. de vnitate reipublicae in S. R. I. Argent 1676. 1705. 4.
§. 11. Grosbritannien.
In Britannien befanden ſich ehemals viele kleine von einander unabhaͤngige Staaten, welche nach langen Krie- gen ſaͤmtlich der Roͤmer Herſchaft erkennen muſten; Bey dem Verfall des roͤmiſchen Reichs im fuͤnften Jahrhun- dert ward dieſe Provinz 426 von den Roͤmern verlaſſen und eine Beute der Schotten und Picten. Unvermoͤgend ſich ſelbſt gegen dieſelben zu ſchuͤtzen wurden von den Brit- ten die Sachſen und Angeln 449 aus Teutſchland zu Huͤlfe gerufen, die, nach Unterdruͤckung der alten Ein- wohner, ſieben beſondere Koͤnigreiche daſelbſt errichteten. Dieſe brachte Koͤnig Egbert von Weſtſex 818 unter ſeine Herſchaft zuſammen, und ſie erhielten den Namen Eng- land. Edred, Eduards I. dritter Sohn, nimt in der Mitte des zehnten Jahrhunderts zuerſt den koͤniglichen Titel davon an. Heinrich II. ein Sohn des Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet erobert, mit paͤpſtlicher Verguͤnſtigung 1172 die Inſel Irland, davon Koͤnig Heinrich VIII. erſt 1542 den Titel eines Koͤnigs ſich beilegt. Nach dem Tode der Koͤnigin Eliſabeth komt England 1603 an Jakob Stuart Koͤnig von Schottland als naͤchſten Erben, wodurch der Grund zur Verbindung dieſer beiden Reiche gelegt wird. Jedoch erfolgte die voͤllige Vereinigung in einen Staatskoͤrper, unter der Benennung von Grosbritannien, nach mancherley Revolutionen, erſt unter der Koͤnigin Anna durch den Unionstractat vom 6. Aug. 1706 a]. Die Einverleibung Irlands iſt bisher vergeblich verſucht worden: Es iſt vielmehr nach den neuſten Staatsverhandlungen, ein
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und den europaͤiſchen insbeſondere.
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Ulr. Obrecht [resp. Jo. Geo. Kulpis] diſſ. de vnitate
reipublicae in S. R. I. Argent 1676. 1705. 4.
§. 11.
Grosbritannien.
In Britannien befanden ſich ehemals viele kleine von
einander unabhaͤngige Staaten, welche nach langen Krie-
gen ſaͤmtlich der Roͤmer Herſchaft erkennen muſten; Bey
dem Verfall des roͤmiſchen Reichs im fuͤnften Jahrhun-
dert ward dieſe Provinz 426 von den Roͤmern verlaſſen
und eine Beute der Schotten und Picten. Unvermoͤgend
ſich ſelbſt gegen dieſelben zu ſchuͤtzen wurden von den Brit-
ten die Sachſen und Angeln 449 aus Teutſchland zu
Huͤlfe gerufen, die, nach Unterdruͤckung der alten Ein-
wohner, ſieben beſondere Koͤnigreiche daſelbſt errichteten.
Dieſe brachte Koͤnig Egbert von Weſtſex 818 unter ſeine
Herſchaft zuſammen, und ſie erhielten den Namen Eng-
land. Edred, Eduards I. dritter Sohn, nimt in der
Mitte des zehnten Jahrhunderts zuerſt den koͤniglichen
Titel davon an. Heinrich II. ein Sohn des Grafen von
Anjou, Gottfried Plantagenet erobert, mit paͤpſtlicher
Verguͤnſtigung 1172 die Inſel Irland, davon Koͤnig
Heinrich VIII. erſt 1542 den Titel eines Koͤnigs ſich
beilegt. Nach dem Tode der Koͤnigin Eliſabeth komt
England 1603 an Jakob Stuart Koͤnig von Schottland
als naͤchſten Erben, wodurch der Grund zur Verbindung
dieſer beiden Reiche gelegt wird. Jedoch erfolgte die
voͤllige Vereinigung in einen Staatskoͤrper, unter der
Benennung von Grosbritannien, nach mancherley
Revolutionen, erſt unter der Koͤnigin Anna durch den
Unionstractat vom 6. Aug. 1706 a]. Die Einverleibung
Irlands iſt bisher vergeblich verſucht worden: Es iſt
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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/119>, abgerufen am 30.12.2024.
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