Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß. Antwort auf die dritte Betrachtung. Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an- his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß. Antwort auf die dritte Betrachtung. Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0023" n="23"/> his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß.</p> </div> <div> <head>Antwort auf die dritte Betrachtung.<lb/></head> <p>Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an- </p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0023]
his judicet, nullus hominum judicare possit. Das Urtheil eines eintzigen Lehrers aus der Schrifft und nach der Schrifft / ist das Urtheil des Heil. Geistes / das Urtheil aber des Pabstes und aller Cardinälen und Concilien ohne und wider die Schrifft / bleibt ein Urtheil des Privat-Geistes / das niemand ungeprüfft annehmen muß.
Antwort auf die dritte Betrachtung.
Diese Betrachtung hat die Wiedertäuffer und Arrianer oder Socinianer zum Grunde / die gleichfalls vor Evangelisch solten von uns erkant und angenommen werden. Weil sie ihre Lehre auch wie wir aus GOttes Wort beweisen. Allein insgemein ist hier zu wiederholen was ich oben schon gesagt: ein anders ist / seine Meynung aus der Schrifft beweisen / auf einigerley Weise / ein anders auf rechte Weise. Marc. 16 / 16. wird nicht sowohl ordo als vielmehr necessitas fidei salvandorum gelehret / welche Erklärung die Schrifft / der context, sonderlich des Gegensatzes: Wer aber nicht glaubet etc. und die Worte selbst mit sich bringen. Will nun jemand solchen deutlichen Vortrag nicht an-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |