johannes, acc. hansen). Fällt jenes -us, -is, -es ab so kann der acc. -en lauten: oveiden, achillen. -- 6) zu- weilen dauert das alth. -o und -a des schwachen nom. fort, z. b. otto, brauno, haugo *), eva, berta, mareia, aber mit dem unorg. gen. ottos, braunos und selbst im fem. bertas. mareias, welches -s nicht anders als das -ens n° 4. zu beurtheilen ist. -- 7) unsere alte sprache be- stimmte eigennamen näher durch den ort des besitzes oder der herkunft und die praep. von, z. b. der von eschenbach, hausen, wo nur der vorgesetzte artikel oder vorname declinieren kann, nicht der zur praep. gehö- rige dat., also der gen. lautete: des von eschenbach etc. Heutzutage nimmt man solche dative für nom. und flectiert sie selbst (theils mit vorgesetztem, theils abge- legtem von) wie masculina sg., ohne beachtung des oft weibl. geschlechts oder des plur. ihrer ursprüngl. bedeu- tung z. b. von malsburg, von dem ende, von der ha- gen, fürstenau, fulda, cölln (st. von der fürstenau, von fulda, von cölln) gen. malsburgs, endes, hagens, ful- das etc. Noch mehr verletzt der sonderbare brauch, per- sönlichen adel mit der praep. von zu bezeichnen, allen sprachsinn, sobald sie wirklichen eigennamen vorgesetzt wird, (von müller, von göthe etc.) da sie hier durchaus einen ortsnamen fordert.
Declination der städtenamen.
Eigennamen der städte pflegen den beisatz eines sie nä- her bestimmenden subst. z b. -burg, -stadt, -furt etc. zu haben (wovon umständlich buch III.) und dann wird letzteres nach dem geschlecht und der decl. gebogen, welcher es zufällt. Hier ist bloß die decl. derjenigen gemeint, welche kein solcher beisatz auszeichnet, die also entw. aus einem fremden, dunkeln wort bestehen, oder eine deutsche bildungsendung empfangen haben.
hebraeische städtenamen, die der gr. text nicht flec- tiert. läßt auch Ulphilas ungebogen, z. b. nazaraith, bethlaihaim, kafarnaum, iairusalem (ierousalem) etc. merkwürdige ausnahme macht der gen. iairusalems Neh. 7, 2, 3. Finden sich gr. flexionen, so bleiben diese bald buchstäblich, z. b. daikapaulaios (dekapoleos) af areimathaias (apo arimathaias) lazarus af bethanias,
*) Merkwürdig erstarrte auch der alte wurzelvoc. in dergl. wörtern, denn aus biauno, haugo hätte folgerichtig ein neuh. braune, hauge werden müßen.
II. declination der ſtädtenamen.
johannes, acc. hanſen). Fällt jenes -us, -is, -es ab ſo kann der acc. -en lauten: ovîden, achillen. — 6) zu- weilen dauert das alth. -o und -a des ſchwachen nom. fort, z. b. otto, brûno, hûgo *), êva, berta, marîa, aber mit dem unorg. gen. ottos, brûnos und ſelbſt im fem. bertas. marîas, welches -s nicht anders als das -ens n° 4. zu beurtheilen iſt. — 7) unſere alte ſprache be- ſtimmte eigennamen näher durch den ort des beſitzes oder der herkunft und die praep. von, z. b. der von eſchenbach, hûſen, wo nur der vorgeſetzte artikel oder vorname declinieren kann, nicht der zur praep. gehö- rige dat., alſo der gen. lautete: des von eſchenbach etc. Heutzutage nimmt man ſolche dative für nom. und flectiert ſie ſelbſt (theils mit vorgeſetztem, theils abge- legtem von) wie maſculina ſg., ohne beachtung des oft weibl. geſchlechts oder des plur. ihrer urſprüngl. bedeu- tung z. b. von malsburg, von dem ende, von der ha- gen, fürſtenau, fulda, cölln (ſt. von der fürſtenau, von fulda, von cölln) gen. malsburgs, endes, hagens, ful- das etc. Noch mehr verletzt der ſonderbare brauch, per- ſönlichen adel mit der praep. von zu bezeichnen, allen ſprachſinn, ſobald ſie wirklichen eigennamen vorgeſetzt wird, (von müller, von göthe etc.) da ſie hier durchaus einen ortsnamen fordert.
Declination der ſtädtenamen.
Eigennamen der ſtädte pflegen den beiſatz eines ſie nä- her beſtimmenden ſubſt. z b. -burg, -ſtadt, -furt etc. zu haben (wovon umſtändlich buch III.) und dann wird letzteres nach dem geſchlecht und der decl. gebogen, welcher es zufällt. Hier iſt bloß die decl. derjenigen gemeint, welche kein ſolcher beiſatz auszeichnet, die alſo entw. aus einem fremden, dunkeln wort beſtehen, oder eine deutſche bildungsendung empfangen haben.
hebraeiſche ſtädtenamen, die der gr. text nicht flec- tiert. läßt auch Ulphilas ungebogen, z. b. nazaraíþ, bêþlaíhaìm, kafarnaúm, ïaíruſalêm (ἱερουσαλὴμ) etc. merkwürdige ausnahme macht der gen. ïaíruſalêms Neh. 7, 2, 3. Finden ſich gr. flexionen, ſo bleiben dieſe bald buchſtäblich, z. b. daíkapaúlaíôs (δεκαπόλεως) af areimaþáias (ἀπὸ ἀριμαθαίας) lazarus af bèþanias,
*) Merkwürdig erſtarrte auch der alte wurzelvoc. in dergl. wörtern, denn aus biûno, hûgo hätte folgerichtig ein neuh. braune, hauge werden müßen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0800"n="774"/><fwplace="top"type="header">II. <hirendition="#i">declination der ſtädtenamen.</hi></fw><lb/>
johannes, acc. hanſen). Fällt jenes -us, -is, -es ab ſo<lb/>
kann der acc. -en lauten: ovîden, achillen. — 6) zu-<lb/>
weilen dauert das alth. -o und -a des ſchwachen nom.<lb/>
fort, z. b. otto, brûno, hûgo <noteplace="foot"n="*)">Merkwürdig erſtarrte auch der alte wurzelvoc. in dergl.<lb/>
wörtern, denn aus biûno, hûgo hätte folgerichtig ein<lb/>
neuh. braune, hauge werden müßen.</note>, êva, berta, marîa, aber<lb/>
mit dem unorg. gen. ottos, brûnos und ſelbſt im fem.<lb/>
bertas. marîas, welches -s nicht anders als das -ens<lb/>
n° 4. zu beurtheilen iſt. — 7) unſere alte ſprache be-<lb/>ſtimmte eigennamen näher durch den ort des beſitzes<lb/>
oder der herkunft und die praep. <hirendition="#i">von</hi>, z. b. der von<lb/>
eſchenbach, hûſen, wo nur der vorgeſetzte artikel oder<lb/>
vorname declinieren kann, nicht der zur praep. gehö-<lb/>
rige dat., alſo der gen. lautete: <hirendition="#i">des</hi> von eſchenbach etc.<lb/>
Heutzutage nimmt man ſolche dative für nom. und<lb/>
flectiert ſie ſelbſt (theils mit vorgeſetztem, theils abge-<lb/>
legtem von) wie maſculina ſg., ohne beachtung des oft<lb/>
weibl. geſchlechts oder des plur. ihrer urſprüngl. bedeu-<lb/>
tung z. b. von malsburg, von dem ende, von der ha-<lb/>
gen, fürſtenau, fulda, cölln (ſt. von der fürſtenau, von<lb/>
fulda, von cölln) gen. malsburgs, endes, hagens, ful-<lb/>
das etc. Noch mehr verletzt der ſonderbare brauch, per-<lb/>ſönlichen adel mit der praep. <hirendition="#i">von</hi> zu bezeichnen, allen<lb/>ſprachſinn, ſobald ſie wirklichen eigennamen vorgeſetzt<lb/>
wird, (von müller, von göthe etc.) da ſie hier durchaus<lb/>
einen ortsnamen fordert.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#i">Declination der ſtädtenamen.</hi></head><lb/><p>Eigennamen der ſtädte pflegen den beiſatz eines ſie nä-<lb/>
her beſtimmenden ſubſt. z b. -burg, -ſtadt, -furt etc.<lb/>
zu haben (wovon umſtändlich buch III.) und dann wird<lb/>
letzteres nach dem geſchlecht und der decl. gebogen,<lb/>
welcher es zufällt. Hier iſt bloß die decl. derjenigen<lb/>
gemeint, welche kein ſolcher beiſatz auszeichnet, die<lb/>
alſo entw. aus einem fremden, dunkeln wort beſtehen,<lb/>
oder eine deutſche bildungsendung empfangen haben.</p><lb/><list><item>hebraeiſche ſtädtenamen, die der gr. text nicht flec-<lb/>
tiert. läßt auch Ulphilas ungebogen, z. b. nazaraíþ,<lb/>
bêþlaíhaìm, kafarnaúm, ïaíruſalêm (<hirendition="#i">ἱερουσαλὴμ</hi>) etc.<lb/>
merkwürdige ausnahme macht der gen. ïaíruſalêms<lb/>
Neh. 7, 2, 3. Finden ſich gr. flexionen, ſo bleiben<lb/>
dieſe bald buchſtäblich, z. b. daíkapaúlaíôs (<hirendition="#i">δεκαπόλεως</hi>)<lb/>
af areimaþáias (<hirendition="#i">ἀπὸἀριμαθαίας</hi>) lazarus af bèþanias,<lb/></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[774/0800]
II. declination der ſtädtenamen.
johannes, acc. hanſen). Fällt jenes -us, -is, -es ab ſo
kann der acc. -en lauten: ovîden, achillen. — 6) zu-
weilen dauert das alth. -o und -a des ſchwachen nom.
fort, z. b. otto, brûno, hûgo *), êva, berta, marîa, aber
mit dem unorg. gen. ottos, brûnos und ſelbſt im fem.
bertas. marîas, welches -s nicht anders als das -ens
n° 4. zu beurtheilen iſt. — 7) unſere alte ſprache be-
ſtimmte eigennamen näher durch den ort des beſitzes
oder der herkunft und die praep. von, z. b. der von
eſchenbach, hûſen, wo nur der vorgeſetzte artikel oder
vorname declinieren kann, nicht der zur praep. gehö-
rige dat., alſo der gen. lautete: des von eſchenbach etc.
Heutzutage nimmt man ſolche dative für nom. und
flectiert ſie ſelbſt (theils mit vorgeſetztem, theils abge-
legtem von) wie maſculina ſg., ohne beachtung des oft
weibl. geſchlechts oder des plur. ihrer urſprüngl. bedeu-
tung z. b. von malsburg, von dem ende, von der ha-
gen, fürſtenau, fulda, cölln (ſt. von der fürſtenau, von
fulda, von cölln) gen. malsburgs, endes, hagens, ful-
das etc. Noch mehr verletzt der ſonderbare brauch, per-
ſönlichen adel mit der praep. von zu bezeichnen, allen
ſprachſinn, ſobald ſie wirklichen eigennamen vorgeſetzt
wird, (von müller, von göthe etc.) da ſie hier durchaus
einen ortsnamen fordert.
Declination der ſtädtenamen.
Eigennamen der ſtädte pflegen den beiſatz eines ſie nä-
her beſtimmenden ſubſt. z b. -burg, -ſtadt, -furt etc.
zu haben (wovon umſtändlich buch III.) und dann wird
letzteres nach dem geſchlecht und der decl. gebogen,
welcher es zufällt. Hier iſt bloß die decl. derjenigen
gemeint, welche kein ſolcher beiſatz auszeichnet, die
alſo entw. aus einem fremden, dunkeln wort beſtehen,
oder eine deutſche bildungsendung empfangen haben.
hebraeiſche ſtädtenamen, die der gr. text nicht flec-
tiert. läßt auch Ulphilas ungebogen, z. b. nazaraíþ,
bêþlaíhaìm, kafarnaúm, ïaíruſalêm (ἱερουσαλὴμ) etc.
merkwürdige ausnahme macht der gen. ïaíruſalêms
Neh. 7, 2, 3. Finden ſich gr. flexionen, ſo bleiben
dieſe bald buchſtäblich, z. b. daíkapaúlaíôs (δεκαπόλεως)
af areimaþáias (ἀπὸ ἀριμαθαίας) lazarus af bèþanias,
*) Merkwürdig erſtarrte auch der alte wurzelvoc. in dergl.
wörtern, denn aus biûno, hûgo hätte folgerichtig ein
neuh. braune, hauge werden müßen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Grimm, Jacob: Deutsche Grammatik. Bd. 1. Göttingen, 1822, S. 774. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grimm_grammatik01_1822/800>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.