Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.Federstrich" Die neue Reichsverfassung in Theorie und Wirklichkeit Daß es zu den Pflichten des Staatsbürgers gehört, die Verfassung zu "DaS deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, Der junge schulentlassene Deutsche, der sich wirklich einmal entschließt, die leicht beieinander wohnen die Gedanken, und nicht allzu strenge zu sein, wofern nur der gute Wille ersichtlich ist und der Hier folgen einige seiner Bemerkungen und Beobachtungen mit seinen Artikel 1. "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Schon hier stutze ich. Ich denke mir darunter den direkten Einfluß des Doch ich will nicht jeden Artikel prüfen, sondern nur einige besonders mar¬ Artikel 9 spricht vom "Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit: Federstrich« Die neue Reichsverfassung in Theorie und Wirklichkeit Daß es zu den Pflichten des Staatsbürgers gehört, die Verfassung zu „DaS deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, Der junge schulentlassene Deutsche, der sich wirklich einmal entschließt, die leicht beieinander wohnen die Gedanken, und nicht allzu strenge zu sein, wofern nur der gute Wille ersichtlich ist und der Hier folgen einige seiner Bemerkungen und Beobachtungen mit seinen Artikel 1. „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Schon hier stutze ich. Ich denke mir darunter den direkten Einfluß des Doch ich will nicht jeden Artikel prüfen, sondern nur einige besonders mar¬ Artikel 9 spricht vom „Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit: <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0339" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/339140"/> <fw type="header" place="top"> Federstrich«</fw><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die neue Reichsverfassung in Theorie und Wirklichkeit</head><lb/> <p xml:id="ID_1165"> Daß es zu den Pflichten des Staatsbürgers gehört, die Verfassung zu<lb/> kennen, die sich die deutsche Republik durch die Nationalversammlung in Weimar<lb/> gegeben hat. ist auch dadurch anerkannt worden, daß man beschlossen hat, jedem<lb/> Schulkinde bei seiner Entlassung ein Exemplar davon mitzugeben, wobei man<lb/> dann allerdings über diesen Beschluß ein wenig hinausgegangen ist, indem<lb/> man diesem Exemplar eine einseitig und parteipolitisch gefärbte Einleitung beige-,<lb/> geben hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_1166"> „DaS deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt,<lb/> sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren<lb/> und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu<lb/> fördern, hat sich diese Verfassung gegeben," so lauten die pompösen Einleitungs-<lb/> Worte zu der Verfassung vom 11. August 1919. Sodann folgen die Einzel¬<lb/> bestimmungen, die durchsetzt sind mit Grundsätzen und Aussprüchen, die herrlich<lb/> klingen wie Lehren der Weisheit und Tugend trotz einem Larochefoucauld und<lb/> seinen Maximen und deren Verwirklichung uns ein wahrhaft goldenes Zeitalter<lb/> bringen müßte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1167" next="#ID_1168"> Der junge schulentlassene Deutsche, der sich wirklich einmal entschließt, die<lb/> ihm auf seinen Lebensweg mitgegebene Verfassung zu studieren, soll uns einmal<lb/> sagen, jedoch aus Grund eigener Erfahrungen und Wahrnehmungen, nicht an<lb/> Hand der besonders eingefürbten Einleitung, wieweit es nach seiner Ansicht der<lb/> Republik bisher gelungen zu sein scheint, ihren Grundsätzen in der Wirklichkeit<lb/> unseres staatlichen Lebens zur Auswirkung zu verhelfen. Dabei machen wir es<lb/> ihm zur selbstverständlichen Pflicht, mit gebührender Nachsicht zu bedenken, daß</p><lb/> <quote> leicht beieinander wohnen die Gedanken,<lb/> doch hart im Raume stoßen sich die Sachen,</quote><lb/> <p xml:id="ID_1168" prev="#ID_1167"> und nicht allzu strenge zu sein, wofern nur der gute Wille ersichtlich ist und der<lb/> Widerstreit zwischen Theorie und Wirklichkeit nicht allzu schmerzhaft die Sinne<lb/> verletzt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1169"> Hier folgen einige seiner Bemerkungen und Beobachtungen mit seinen<lb/> eigenen Worten:</p><lb/> <p xml:id="ID_1170"> Artikel 1. „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus."</p><lb/> <p xml:id="ID_1171"> Schon hier stutze ich. Ich denke mir darunter den direkten Einfluß des<lb/> Volkes oder doch seiner überwiegenden Mehrheit auf die Staatsgeschäfte. Wie<lb/> verwirklicht sich dieser schöne Gedanke? Man hat hierzu ein sogenanntes demo.<lb/> kratisches Regiment durch die Parlamente eingeführt, zu denen ohne Unterschied<lb/> Männer und Frauen vom vollendeten 20. Lebensjahre an wählen. Offenbar<lb/> glaubt man, hierdurch den die Staatsgewalt bestimmenden Willen des Volkes er¬<lb/> mitteln zu können, indem man davon ausgeht, daß alle diese Wähler einschließlich<lb/> der politischen HemdenmäKe die Einsicht haben, diesen Volkswillen zu kennen,<lb/> und die Absicht, ihn zur Geltung zu bringen. Doch nicht dies allein, sondern<lb/> vor allem auch, daß die Erwählten dieses „Volkes", die es in seinem Willen<lb/> vertreten sollen, von der gleichen Einsicht und Absicht beseelt seien. Wirklich?<lb/> Lreclat Fucweug ^pella! Mir kommt das, höflich gesagt, eher wie ein schwerer<lb/> Denkfehler vor, denn als eine so oft schon vergeblich versuchte Lösung des Pro-<lb/> blems, ein Volk so zu regieren, wie es seinem Willen entspricht, und noch weniger<lb/> so, daß die hohen Ziele der oben angeführten Einleitung: Freiheit, Gerechtigkeit,<lb/> Einigkeit. Friede, Fortschritt damit erreicht werden könnten. Dabei will ich noch<lb/> ganz außer acht lassen, ob der richtig ermittelte Wille des Volkes auch immer<lb/> darauf gerichtet sein kann, das Glück und die Wohlfahrt des Volkes zu fördern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1172"> Doch ich will nicht jeden Artikel prüfen, sondern nur einige besonders mar¬<lb/> kante Beispiele herausgreifen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1173" next="#ID_1174"> Artikel 9 spricht vom „Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit:<lb/> Artikel 153 sagt: „Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet". Welch<lb/> schöne Gelegenheit hätten zum Beispiel die kommunistischen Plünderungen und</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0339]
Federstrich«
Die neue Reichsverfassung in Theorie und Wirklichkeit
Daß es zu den Pflichten des Staatsbürgers gehört, die Verfassung zu
kennen, die sich die deutsche Republik durch die Nationalversammlung in Weimar
gegeben hat. ist auch dadurch anerkannt worden, daß man beschlossen hat, jedem
Schulkinde bei seiner Entlassung ein Exemplar davon mitzugeben, wobei man
dann allerdings über diesen Beschluß ein wenig hinausgegangen ist, indem
man diesem Exemplar eine einseitig und parteipolitisch gefärbte Einleitung beige-,
geben hat.
„DaS deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt,
sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren
und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu
fördern, hat sich diese Verfassung gegeben," so lauten die pompösen Einleitungs-
Worte zu der Verfassung vom 11. August 1919. Sodann folgen die Einzel¬
bestimmungen, die durchsetzt sind mit Grundsätzen und Aussprüchen, die herrlich
klingen wie Lehren der Weisheit und Tugend trotz einem Larochefoucauld und
seinen Maximen und deren Verwirklichung uns ein wahrhaft goldenes Zeitalter
bringen müßte.
Der junge schulentlassene Deutsche, der sich wirklich einmal entschließt, die
ihm auf seinen Lebensweg mitgegebene Verfassung zu studieren, soll uns einmal
sagen, jedoch aus Grund eigener Erfahrungen und Wahrnehmungen, nicht an
Hand der besonders eingefürbten Einleitung, wieweit es nach seiner Ansicht der
Republik bisher gelungen zu sein scheint, ihren Grundsätzen in der Wirklichkeit
unseres staatlichen Lebens zur Auswirkung zu verhelfen. Dabei machen wir es
ihm zur selbstverständlichen Pflicht, mit gebührender Nachsicht zu bedenken, daß
leicht beieinander wohnen die Gedanken,
doch hart im Raume stoßen sich die Sachen,
und nicht allzu strenge zu sein, wofern nur der gute Wille ersichtlich ist und der
Widerstreit zwischen Theorie und Wirklichkeit nicht allzu schmerzhaft die Sinne
verletzt.
Hier folgen einige seiner Bemerkungen und Beobachtungen mit seinen
eigenen Worten:
Artikel 1. „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Schon hier stutze ich. Ich denke mir darunter den direkten Einfluß des
Volkes oder doch seiner überwiegenden Mehrheit auf die Staatsgeschäfte. Wie
verwirklicht sich dieser schöne Gedanke? Man hat hierzu ein sogenanntes demo.
kratisches Regiment durch die Parlamente eingeführt, zu denen ohne Unterschied
Männer und Frauen vom vollendeten 20. Lebensjahre an wählen. Offenbar
glaubt man, hierdurch den die Staatsgewalt bestimmenden Willen des Volkes er¬
mitteln zu können, indem man davon ausgeht, daß alle diese Wähler einschließlich
der politischen HemdenmäKe die Einsicht haben, diesen Volkswillen zu kennen,
und die Absicht, ihn zur Geltung zu bringen. Doch nicht dies allein, sondern
vor allem auch, daß die Erwählten dieses „Volkes", die es in seinem Willen
vertreten sollen, von der gleichen Einsicht und Absicht beseelt seien. Wirklich?
Lreclat Fucweug ^pella! Mir kommt das, höflich gesagt, eher wie ein schwerer
Denkfehler vor, denn als eine so oft schon vergeblich versuchte Lösung des Pro-
blems, ein Volk so zu regieren, wie es seinem Willen entspricht, und noch weniger
so, daß die hohen Ziele der oben angeführten Einleitung: Freiheit, Gerechtigkeit,
Einigkeit. Friede, Fortschritt damit erreicht werden könnten. Dabei will ich noch
ganz außer acht lassen, ob der richtig ermittelte Wille des Volkes auch immer
darauf gerichtet sein kann, das Glück und die Wohlfahrt des Volkes zu fördern.
Doch ich will nicht jeden Artikel prüfen, sondern nur einige besonders mar¬
kante Beispiele herausgreifen."
Artikel 9 spricht vom „Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit:
Artikel 153 sagt: „Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet". Welch
schöne Gelegenheit hätten zum Beispiel die kommunistischen Plünderungen und
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