Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Mitteilungen der MWn LolKriite PolW mi> WestpreubM Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Wann tritt der Friedensvertrag in Kraft? -- Aus den deutschen Volksräten -- Pressestimmen: Polnische Presse -- Kleine Mitteilungen. utermlien zur ostdeutschen Früge Wann tritt der Friedensvertrag in Araft? Dem Nichtjuristen wird es merkwürdig vorkommen, daß man diese Frage Die einschlägigen Bestimmungen am Schlüsse des Friedensvertrages lauten: "Die Niederlegung der Ratifikationsurkunden soll so bald wie möglich in "Den Mächten mit Regierungssitz außerhalb Europa steht es frei, sich auf "Ein erstes Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden wird "Mit der Errichtung dieses ersten Protokolls tritt der Vertrag zwischen den . "In jeder anderen Hinsicht tritt der Vertrag für jede Macht mit der Nieder "Die französische Regierung wird allen Signatarmächten eine beglaubigte Mitteilungen 23
Mitteilungen der MWn LolKriite PolW mi> WestpreubM Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Wann tritt der Friedensvertrag in Kraft? — Aus den deutschen Volksräten — Pressestimmen: Polnische Presse — Kleine Mitteilungen. utermlien zur ostdeutschen Früge Wann tritt der Friedensvertrag in Araft? Dem Nichtjuristen wird es merkwürdig vorkommen, daß man diese Frage Die einschlägigen Bestimmungen am Schlüsse des Friedensvertrages lauten: „Die Niederlegung der Ratifikationsurkunden soll so bald wie möglich in „Den Mächten mit Regierungssitz außerhalb Europa steht es frei, sich auf „Ein erstes Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden wird „Mit der Errichtung dieses ersten Protokolls tritt der Vertrag zwischen den . „In jeder anderen Hinsicht tritt der Vertrag für jede Macht mit der Nieder „Die französische Regierung wird allen Signatarmächten eine beglaubigte Mitteilungen 23
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Mitteilungen
der MWn LolKriite PolW mi> WestpreubM
Ur. 23Verantwortlich: Carl Georg Bruns
Schrtftleitung: Bromberg, Weltzienplatz in>
Fernruf Ur. 32127. August 1919
Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Wann tritt der Friedensvertrag in Kraft?
— Aus den deutschen Volksräten — Pressestimmen: Polnische Presse — Kleine
Mitteilungen.
utermlien zur ostdeutschen Früge
Wann tritt der Friedensvertrag in Araft?
Dem Nichtjuristen wird es merkwürdig vorkommen, daß man diese Frage
überhaupt aufwerfen und über sie viel Worte verlieren kann. Er wird meinen,
daß sich das doch eigentlich von selbst verstehen müsse. Er wird, wie so oft im
Leben, geneigt sein, schon in der Frage „wieder nur eine Spitzfindigkeit" zu sehen,
mit der der Jurist dem gesunden Menschenverstand Fußangeln zu legen versucht.
Aber auch in diesem Falle handelt es sich, wie in der Mehrzahl ähnlicher Fälle,
darum, daß der Text des Gesetzes, Vertrages, oder was sonst auszulegen ist,
unglücklich, unklar, nicht völlig eindeutig gefaßt ist. Und immer, wenn dies der
Fall ist, entstehen solche juristischen Doktorfragen, die aber aufgeworfen und gelöst
werden müssen, weil das Leben ihre Beantwortung erfordert. Denn von der Art
der Antwort hängt die Gestaltung wichtiger Rechts- und Lebensverhältnisse ab,
die für das persönliche und vermögensrechtliche Schicksal der spottenden Laien selbst
von entscheidender Bedeutung sind. Dies gilt natürlich in ganz besonderem Maße
von der Frage, wann der Friede von Versailles mit seinen gewaltigen An¬
forderungen und all seinen Rechtsfolgen für die Ostmark in Kraft tritt.
Die einschlägigen Bestimmungen am Schlüsse des Friedensvertrages lauten:
„Die Niederlegung der Ratifikationsurkunden soll so bald wie möglich in
Paris erfolgen."
„Den Mächten mit Regierungssitz außerhalb Europa steht es frei, sich auf
die Mitteilung an die Regierung des französischen Freistaates durch ihren diplo¬
matischen Vertreter in Paris zu beschränken, daß ihre Ratifikation erteilt ist. In diesem
Fallesollen sie die Ratifikationsurkunde darüber so schnell wie möglich übermitteln."
„Ein erstes Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden wird
errichtet, sobald der Vertrag von Deutschland einerseits und von drei alliierten
Und assoziierten Hauptmächten andererseits ratifiziert ist."
„Mit der Errichtung dieses ersten Protokolls tritt der Vertrag zwischen den
Hohen vertragschließenden Teilen, die ihn auf diese Weise ratifiziert haben, in
Kraft. Dieser Zeitpunkt gilt zugleich als der Zeitpunkt des Inkrafttretens bei
Berechnung aller in dem gegenwärtigen Vertrage vorgesehenen Fristen."-
. „In jeder anderen Hinsicht tritt der Vertrag für jede Macht mit der Nieder
legung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft."
„Die französische Regierung wird allen Signatarmächten eine beglaubigte
Abschrift der einzelnen Protokolle über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden
Übermitteln."
Mitteilungen 23
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