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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Daß man in dem Ringen des Weltkrieges nach Mitteln sucht, um das
Hereinbrechen eines ähnlichen Ungewitters für die Zukunft zu verhüten, ist
menschlich begreiflich. Wenn leitende Staatsmänner in diese Melodie, einstimmen
und von allgemeiner Schiedsgerichtsbarkeit und Abrüstung schwärmen, so gehört
das in jenes Kapitel, das die Engländer und Amerikaner so schön Laut nennen.
Kein vernünftiger Mensch glaubt daran, die Sänger am allerwenigsten, sie umspielt
höchstens ein Augurcnlächeln. Im Gegenteil wird der Weltkrieg wie jeder größere
Krieg eine hochgradige politische Spannung zurücklassen. Diese führt aber statt
zur Abrüstung zu gesteigerten Rüstungen. Wenn wir trotzdem nach dem Welt¬
kriege mit einer gewissen Zuversicht einer längeren Friedenszeit entgegengehen
dürfen, so gründet sich diese Zuversicht allein auf die allseitige militärische und
finanzielle Erschöpfung, auf weiter nichts.

Es ist zu verstehen, daß der berühmte Verfasser und Mitvertreter des
Deutschen Reiches auf der Haager Friedenskonferenz, der früher sehr skeptische
Gedanken über das Völkerrecht gehegt hat, jetzt sein Kind nicht verleugnen will
und für eines der wenigen positiven Ergebnisse des Werkes vom Haag, den Aus¬
bau der Schiedsgerichtsbarkeit, nach dem Kriege entschieden das Wort ergreift.
Wenn er sich dabei wiederholt auf die feierliche Erklärung des Reichskanzlers
vom 9. November 1916 beruft, so sind ja solche Erklärungen leitender Staats¬
männer bereits ausreichend gewürdigt. Überdies gehört der damalige Reichskanzler
schon längst zu den verflossenen Größen. Es mag aber wohl richtig sein, daß die
ablehnende Haltung Deutschlands aus den Haager Friedenskonferenzen gegenüber
dem Schiedsgerichtsgedttnken der deutschen Politik geschadet hat. Die deutsche
Diplomatie mag künftig wohl mehr in den Carl einstimmen. Auch kann man
sich unbedenklich auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit für alle künftig sich
ereignenden Streitfälle einlassen. Das schadet weiter nichts und macht einen guten
Eindruck. Nur darf man sich nicht der Hoffnung hingeben, daß wir damit um
auch nur einen Schritt weiter kommen. Denn der einzige Staat, mit dem wir
einen solchen obligatorischen Schiedsvertrag zur Entscheidung aller künftigen Streit,
fülle bereits hatten, war - England!

Ich bin also nicht in dem Maße Optimist wie der Verfasser, von dem
Ausbau der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit irgendetwas mehr zu hoffen,
als was sie bisher schon geleistet hat, Rechtsstreitigkeiten von minderer Bedeutung
unter Staaten auf gute Art aus der Welt zu schaffen. Daß diese Leistungen der
völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit auf dem also beschränkten Gebiete höchst
ansehnlich sind, ist anzuerkennen.

Im übrigen gibt der Verfasser eine klare und übersichtliche Darstellung der
bisherigen Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit und namentlich dessen, was der
ständige Schiedsgerichtshof im Haag bedeutet, nämlich einen Schiedsgerichtshof,
der eben nicht ständig ist. sondern für jeden einzelnen Fall besonders zusammen-
gesetzt wird. Insoweit ist die kleine Schrift für weitere Kreise von Bedeutung.

Aber auch für unsere Diplomatie bietet sie auf Grund der eigenen Er¬
fahrungen des Verfassers im Haag manche Anregungen, die hoffentlich auf guten
Boden fallen werden.

Doch nüchterne Realpolitik wird alle sanguinischen Hoffnungen stark dämpfen
Lonrad Bornhak müssen.


Paul Reiche, "Deutsche-Bücher über Polen". Breslau 1917; Verlagsbuch¬
handlung Priebatsch. Preis 4 Mark.

Der Wiener Literaten Historiker Arnold, ein bewährter Forscher, versucht in
seiner "Geschichte der deutschen Polenliteratur" das "Verhältnis der Deutschen zu


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Daß man in dem Ringen des Weltkrieges nach Mitteln sucht, um das
Hereinbrechen eines ähnlichen Ungewitters für die Zukunft zu verhüten, ist
menschlich begreiflich. Wenn leitende Staatsmänner in diese Melodie, einstimmen
und von allgemeiner Schiedsgerichtsbarkeit und Abrüstung schwärmen, so gehört
das in jenes Kapitel, das die Engländer und Amerikaner so schön Laut nennen.
Kein vernünftiger Mensch glaubt daran, die Sänger am allerwenigsten, sie umspielt
höchstens ein Augurcnlächeln. Im Gegenteil wird der Weltkrieg wie jeder größere
Krieg eine hochgradige politische Spannung zurücklassen. Diese führt aber statt
zur Abrüstung zu gesteigerten Rüstungen. Wenn wir trotzdem nach dem Welt¬
kriege mit einer gewissen Zuversicht einer längeren Friedenszeit entgegengehen
dürfen, so gründet sich diese Zuversicht allein auf die allseitige militärische und
finanzielle Erschöpfung, auf weiter nichts.

Es ist zu verstehen, daß der berühmte Verfasser und Mitvertreter des
Deutschen Reiches auf der Haager Friedenskonferenz, der früher sehr skeptische
Gedanken über das Völkerrecht gehegt hat, jetzt sein Kind nicht verleugnen will
und für eines der wenigen positiven Ergebnisse des Werkes vom Haag, den Aus¬
bau der Schiedsgerichtsbarkeit, nach dem Kriege entschieden das Wort ergreift.
Wenn er sich dabei wiederholt auf die feierliche Erklärung des Reichskanzlers
vom 9. November 1916 beruft, so sind ja solche Erklärungen leitender Staats¬
männer bereits ausreichend gewürdigt. Überdies gehört der damalige Reichskanzler
schon längst zu den verflossenen Größen. Es mag aber wohl richtig sein, daß die
ablehnende Haltung Deutschlands aus den Haager Friedenskonferenzen gegenüber
dem Schiedsgerichtsgedttnken der deutschen Politik geschadet hat. Die deutsche
Diplomatie mag künftig wohl mehr in den Carl einstimmen. Auch kann man
sich unbedenklich auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit für alle künftig sich
ereignenden Streitfälle einlassen. Das schadet weiter nichts und macht einen guten
Eindruck. Nur darf man sich nicht der Hoffnung hingeben, daß wir damit um
auch nur einen Schritt weiter kommen. Denn der einzige Staat, mit dem wir
einen solchen obligatorischen Schiedsvertrag zur Entscheidung aller künftigen Streit,
fülle bereits hatten, war - England!

Ich bin also nicht in dem Maße Optimist wie der Verfasser, von dem
Ausbau der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit irgendetwas mehr zu hoffen,
als was sie bisher schon geleistet hat, Rechtsstreitigkeiten von minderer Bedeutung
unter Staaten auf gute Art aus der Welt zu schaffen. Daß diese Leistungen der
völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit auf dem also beschränkten Gebiete höchst
ansehnlich sind, ist anzuerkennen.

Im übrigen gibt der Verfasser eine klare und übersichtliche Darstellung der
bisherigen Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit und namentlich dessen, was der
ständige Schiedsgerichtshof im Haag bedeutet, nämlich einen Schiedsgerichtshof,
der eben nicht ständig ist. sondern für jeden einzelnen Fall besonders zusammen-
gesetzt wird. Insoweit ist die kleine Schrift für weitere Kreise von Bedeutung.

Aber auch für unsere Diplomatie bietet sie auf Grund der eigenen Er¬
fahrungen des Verfassers im Haag manche Anregungen, die hoffentlich auf guten
Boden fallen werden.

Doch nüchterne Realpolitik wird alle sanguinischen Hoffnungen stark dämpfen
Lonrad Bornhak müssen.


Paul Reiche, „Deutsche-Bücher über Polen". Breslau 1917; Verlagsbuch¬
handlung Priebatsch. Preis 4 Mark.

Der Wiener Literaten Historiker Arnold, ein bewährter Forscher, versucht in
seiner „Geschichte der deutschen Polenliteratur" das „Verhältnis der Deutschen zu


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[0371] Neue Bücher Daß man in dem Ringen des Weltkrieges nach Mitteln sucht, um das Hereinbrechen eines ähnlichen Ungewitters für die Zukunft zu verhüten, ist menschlich begreiflich. Wenn leitende Staatsmänner in diese Melodie, einstimmen und von allgemeiner Schiedsgerichtsbarkeit und Abrüstung schwärmen, so gehört das in jenes Kapitel, das die Engländer und Amerikaner so schön Laut nennen. Kein vernünftiger Mensch glaubt daran, die Sänger am allerwenigsten, sie umspielt höchstens ein Augurcnlächeln. Im Gegenteil wird der Weltkrieg wie jeder größere Krieg eine hochgradige politische Spannung zurücklassen. Diese führt aber statt zur Abrüstung zu gesteigerten Rüstungen. Wenn wir trotzdem nach dem Welt¬ kriege mit einer gewissen Zuversicht einer längeren Friedenszeit entgegengehen dürfen, so gründet sich diese Zuversicht allein auf die allseitige militärische und finanzielle Erschöpfung, auf weiter nichts. Es ist zu verstehen, daß der berühmte Verfasser und Mitvertreter des Deutschen Reiches auf der Haager Friedenskonferenz, der früher sehr skeptische Gedanken über das Völkerrecht gehegt hat, jetzt sein Kind nicht verleugnen will und für eines der wenigen positiven Ergebnisse des Werkes vom Haag, den Aus¬ bau der Schiedsgerichtsbarkeit, nach dem Kriege entschieden das Wort ergreift. Wenn er sich dabei wiederholt auf die feierliche Erklärung des Reichskanzlers vom 9. November 1916 beruft, so sind ja solche Erklärungen leitender Staats¬ männer bereits ausreichend gewürdigt. Überdies gehört der damalige Reichskanzler schon längst zu den verflossenen Größen. Es mag aber wohl richtig sein, daß die ablehnende Haltung Deutschlands aus den Haager Friedenskonferenzen gegenüber dem Schiedsgerichtsgedttnken der deutschen Politik geschadet hat. Die deutsche Diplomatie mag künftig wohl mehr in den Carl einstimmen. Auch kann man sich unbedenklich auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit für alle künftig sich ereignenden Streitfälle einlassen. Das schadet weiter nichts und macht einen guten Eindruck. Nur darf man sich nicht der Hoffnung hingeben, daß wir damit um auch nur einen Schritt weiter kommen. Denn der einzige Staat, mit dem wir einen solchen obligatorischen Schiedsvertrag zur Entscheidung aller künftigen Streit, fülle bereits hatten, war - England! Ich bin also nicht in dem Maße Optimist wie der Verfasser, von dem Ausbau der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit irgendetwas mehr zu hoffen, als was sie bisher schon geleistet hat, Rechtsstreitigkeiten von minderer Bedeutung unter Staaten auf gute Art aus der Welt zu schaffen. Daß diese Leistungen der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit auf dem also beschränkten Gebiete höchst ansehnlich sind, ist anzuerkennen. Im übrigen gibt der Verfasser eine klare und übersichtliche Darstellung der bisherigen Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit und namentlich dessen, was der ständige Schiedsgerichtshof im Haag bedeutet, nämlich einen Schiedsgerichtshof, der eben nicht ständig ist. sondern für jeden einzelnen Fall besonders zusammen- gesetzt wird. Insoweit ist die kleine Schrift für weitere Kreise von Bedeutung. Aber auch für unsere Diplomatie bietet sie auf Grund der eigenen Er¬ fahrungen des Verfassers im Haag manche Anregungen, die hoffentlich auf guten Boden fallen werden. Doch nüchterne Realpolitik wird alle sanguinischen Hoffnungen stark dämpfen Lonrad Bornhak müssen. Paul Reiche, „Deutsche-Bücher über Polen". Breslau 1917; Verlagsbuch¬ handlung Priebatsch. Preis 4 Mark. Der Wiener Literaten Historiker Arnold, ein bewährter Forscher, versucht in seiner „Geschichte der deutschen Polenliteratur" das „Verhältnis der Deutschen zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/371>, abgerufen am 27.07.2024.