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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Viertes Vierteljahr.

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Deutsche Fürsten auf fremden und Ausländer auf deutschen Thronen

Will man Ausländer von der Thronfolge in deutschen Bundesstaaten aus¬
schließen -- und das ist eine gebieterische Forderung unseres nationalen In¬
teresses ---, so muß man auch Mittel und Wege finden, ihnen die Erbfolge in
das Hausfideikommiß des landesherrlichen Hauses zu entziehen. Anders geht
es nicht.

In dieser Hinsicht liegen aber die Verhältnisse fast in jedem deutschen
Einzelstaate verschieden. Damit verbietet sich eine reichsgesetzliche Regelung ganz
von selbst. Deshalb soll auch hier auf Einzelheiten nicht weiter eingegangen
werden. Wo das Hausrecht den Besitz des Hausvermögens ausdrücklich dem
regierenden Herrn zuspricht, ist mit dem staatsrechtlichen Jnidentpunkte!der
Thronfolge auch die Erbfolge in das Hausvermögen erledigt. Anderswo werden
Änderungen des Hausgesetzes erforderlich sein. Hier und da wird man die
Klinke der gewöhnlichen Gesetzgebung ergreifen müssen.

Solche Schwierigkeiten dürfen natürlich nicht abschrecken. Denn das Endziel
steht fest: Deutsche dürfen nur von Deutschen regiert werden.




Gedankensplitter

Man redet immer von sich selbst, auch wenn man von anderen spricht.

Es gibt Menschen, die eine Weltreise zu machen glauben, wenn sie sich möglichst
oft auf dem Absätze herumdrehen.

Vernunftehen erweisen sich gewöhnlich als unvernünftig.

Er ist Stoiker, das heißt: er hat die Scham verlernt.

Einem Künstler sollte man seine Ruhmredigkeit immer nachsichtig verzeihen.
Das Lügen gehört ja zu seinem Metier. . .

Der Prozeß des Künstlers ist ewiges Verbrennen. Nur die starken haben die
Kraft, zu wärmen.


Ernst Ludwig Schellenbcrg


Deutsche Fürsten auf fremden und Ausländer auf deutschen Thronen

Will man Ausländer von der Thronfolge in deutschen Bundesstaaten aus¬
schließen — und das ist eine gebieterische Forderung unseres nationalen In¬
teresses —-, so muß man auch Mittel und Wege finden, ihnen die Erbfolge in
das Hausfideikommiß des landesherrlichen Hauses zu entziehen. Anders geht
es nicht.

In dieser Hinsicht liegen aber die Verhältnisse fast in jedem deutschen
Einzelstaate verschieden. Damit verbietet sich eine reichsgesetzliche Regelung ganz
von selbst. Deshalb soll auch hier auf Einzelheiten nicht weiter eingegangen
werden. Wo das Hausrecht den Besitz des Hausvermögens ausdrücklich dem
regierenden Herrn zuspricht, ist mit dem staatsrechtlichen Jnidentpunkte!der
Thronfolge auch die Erbfolge in das Hausvermögen erledigt. Anderswo werden
Änderungen des Hausgesetzes erforderlich sein. Hier und da wird man die
Klinke der gewöhnlichen Gesetzgebung ergreifen müssen.

Solche Schwierigkeiten dürfen natürlich nicht abschrecken. Denn das Endziel
steht fest: Deutsche dürfen nur von Deutschen regiert werden.




Gedankensplitter

Man redet immer von sich selbst, auch wenn man von anderen spricht.

Es gibt Menschen, die eine Weltreise zu machen glauben, wenn sie sich möglichst
oft auf dem Absätze herumdrehen.

Vernunftehen erweisen sich gewöhnlich als unvernünftig.

Er ist Stoiker, das heißt: er hat die Scham verlernt.

Einem Künstler sollte man seine Ruhmredigkeit immer nachsichtig verzeihen.
Das Lügen gehört ja zu seinem Metier. . .

Der Prozeß des Künstlers ist ewiges Verbrennen. Nur die starken haben die
Kraft, zu wärmen.


Ernst Ludwig Schellenbcrg


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[0291] Deutsche Fürsten auf fremden und Ausländer auf deutschen Thronen Will man Ausländer von der Thronfolge in deutschen Bundesstaaten aus¬ schließen — und das ist eine gebieterische Forderung unseres nationalen In¬ teresses —-, so muß man auch Mittel und Wege finden, ihnen die Erbfolge in das Hausfideikommiß des landesherrlichen Hauses zu entziehen. Anders geht es nicht. In dieser Hinsicht liegen aber die Verhältnisse fast in jedem deutschen Einzelstaate verschieden. Damit verbietet sich eine reichsgesetzliche Regelung ganz von selbst. Deshalb soll auch hier auf Einzelheiten nicht weiter eingegangen werden. Wo das Hausrecht den Besitz des Hausvermögens ausdrücklich dem regierenden Herrn zuspricht, ist mit dem staatsrechtlichen Jnidentpunkte!der Thronfolge auch die Erbfolge in das Hausvermögen erledigt. Anderswo werden Änderungen des Hausgesetzes erforderlich sein. Hier und da wird man die Klinke der gewöhnlichen Gesetzgebung ergreifen müssen. Solche Schwierigkeiten dürfen natürlich nicht abschrecken. Denn das Endziel steht fest: Deutsche dürfen nur von Deutschen regiert werden. Gedankensplitter Man redet immer von sich selbst, auch wenn man von anderen spricht. Es gibt Menschen, die eine Weltreise zu machen glauben, wenn sie sich möglichst oft auf dem Absätze herumdrehen. Vernunftehen erweisen sich gewöhnlich als unvernünftig. Er ist Stoiker, das heißt: er hat die Scham verlernt. Einem Künstler sollte man seine Ruhmredigkeit immer nachsichtig verzeihen. Das Lügen gehört ja zu seinem Metier. . . Der Prozeß des Künstlers ist ewiges Verbrennen. Nur die starken haben die Kraft, zu wärmen. Ernst Ludwig Schellenbcrg

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_329227/291>, abgerufen am 27.06.2024.