Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.I^edcrall crksltlick, "I/No^i?/ ^agner^ SO StUeK IVI. 9.--. Erbschaftssteuer und (Lrbrechtsreform Justizrcit Bamberger von rofessor Schott in Breslau spricht sich in einer kleinen Broschüre Grenzboten IV 1912 63
I^edcrall crksltlick, «I/No^i?/ ^agner^ SO StUeK IVI. 9.—. Erbschaftssteuer und (Lrbrechtsreform Justizrcit Bamberger von rofessor Schott in Breslau spricht sich in einer kleinen Broschüre Grenzboten IV 1912 63
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[Abbildung]
I^edcrall crksltlick,
oder on5l>rückllck „ullo" vo'er .»Kegina" verlangen. -
Kataloge gratl5 ""et trsnco Äurcn <Ac alleinigen Fabrikanten
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weltbekannt.
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SO StUeK IVI. 9.—.
s°p,im.-K!-es wi.,o.-. l). vo. SoiiliElZS L Oo.,
sZpSKiau
Erbschaftssteuer und (Lrbrechtsreform
Justizrcit Bamberger von
rofessor Schott in Breslau spricht sich in einer kleinen Broschüre
gegen die Ausdehnung der Erbschaftssteuer und gegen eine Reform
des Erbrechts zugunsten des Reiches aus. Nach seiner Ansicht
ist es nicht gerechtfertigt, die Kinder und den überlebenden Ehe¬
gatten zur Erbschaftssteuer heranzuziehen, da diese die Familie
treffe und in vielen Fällen das vererbte Vermögen wirtschaftlich als Familien¬
eigentum zu betrachten sei. Die Ansicht ist nicht neu. Gewiß ist es richtig,
daß eine Steuer, die der Familie auferlegt wird, diese trifft. Ein Irrtum
aber ist es, wenn der Verfasser, wie andere Gegner der Steuer, schlechthin
behauptet, die Erbschaftssteuer beeinträchtige die Familie. Der Satz bildet offen¬
bar die Grundlage der ganzen, gegen die Steuer gerichteten Bewegung. Tat¬
sächlich wird nicht „die" Familie im allgemeinen, sondern nur die kleine Anzahl
der begüterten Familien beeinträchtigt. Es können für die steuerliche Belastung
doch nur die Familien in Betracht kommen, denen Erbschaften zufallen. Das
sind regelmäßig nur die Familien der besitzenden Klassen. Die Familien der
besitzlosen Klassen werden regelmäßig nicht in Mitleidenschaft gezogen, weil sie
nichts erben; im Gegenteil, ihre Lage bessert sich, indem die aufkommenden
Beträge der Gesamtheit zugute kommen. Die Zahl der Besitzlosen ist aber viel
größer, als die der Besitzenden, — volle 50 Prozent der Bevölkerung nehmen an
einem Einkommen von weniger als 900 Mark jährlich teil und 95 Prozent
an einem Einkommen von weniger als 3000 Mark. Daraus folgt, daß die
Ausdehnung der Steuer auf Kinder und Ehegatten für die große Mehrheit
aller Familien zu einer Wohltat wird. Behandelt man die Frage einseitig
vom Standpunkt der erbeuten Familie, so wird deren Geldinteresse natürlich
nicht gefördert, wenn sie eine Erbschaft versteuern muß, so wenig, wie sich die
Vermögenslage des einzelnen dadurch verbessert, daß ihm Steuern auferlegt
Grenzboten IV 1912 63
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