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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Tagesfragen

Die Preßberichtcrstattung über gericht¬
liche Verhandlungen als Lehrmittel des
Verbrechertums. Die Öffentlichkeit unserer
Gerichtsverhandlungen, eine gewiß segens¬
reiche Einrichtung, hat die bekannte Erschei¬
nung der "Kriminalstudenten" gezeitigt, d.h.
angehender oder bereits ausgewachsener Ver¬
brecher, welche aus dem Zuhören bei den
Gerichtsverhandlungen in Strafsachen etwas
für ihre eigene Tätigkeit profitieren wollen.
Bei dem beschränkten Umfange der Zuhörer¬
räumlichkeiten unserer Gerichtssäle kann die
Zahl der anwesenden "Kriminalstudenten"
immer nur eine geringe sein, und so dringt
das, was sie dort, sei es an neuen Wegen
und Spezialitäten des Verbrechens, sei es an
Mitteln der Verteidigung, lernen, garnicht
oder nur ganz allmählich in breitere Kreise.

Etwas ganz anderes ist es aber, wenn
die Presse bei ihrer Berichterstattung der
Gerichtsverhandlungen sich mit eben diesen
Punkten ausführlich beschäftigt. Selbstver¬
ständlich wird keine Zeitung das Verbrechertum
wissentlich fördern und belehren wollen, um
so mehr möge sie darauf achten, das; sie dies
nicht fahrlässig tut.

Den Anstoß zu dieser Mahnung gibt mir
der ungefähr übereinstimmende Bericht meh¬
rerer Berliner Blätter über eine unlängst vor
einer Strafkammer des Landgerichts I Berlin
stattgehabte Verhandlung.


[Spaltenumbruch]

Bouletten von Pferdefleisch kaufen -- denn
diese fräßen die Hunde besonders gern --,
solle dann vier bis fünf Stück einem unbe¬
wachten Hunde hinwerfen und ihn so langsam
in ein Haus locken. Er solle es möglichst
vermeiden, ihn auf der Straße festzumachen,
weil sich da alle möglichen Vorübergehenden
um den Vorgang kümmerten; in einem Haus¬
flur dagegen sei er völlig unbeachtet. Er
solle sich auch eine starke und gut aussehende
Hundeleine kaufen und nicht etwa den Hund
an einen: Bindfaden festmachen; denn von je
edlerer Rasse das Tier sei, das er stehle,
desto mehr würde es auffallen, wenn es an
einer gewöhnlichen Strippe geführt würde.

Alle diese Ratschläge haben nun bedauer¬
licherweise verschiedene Blätter im Rahmen
der Wiedergabe dieser Gerichtsverhandlung
abgedruckt und haben so eine sachdienliche
Unterweisung zum Hundediebstahl, die der
angeklagte junge Verbrecher nur der zufälligen
Bekanntschaft mit dem alten verdankt, unter
all die Tausende von Lesern getragen, welche
eine der Zeitungen in die Hand bekommen.
Daß sich aus der Lektüre einer solchen
Gerichtsverhandlung etliche Burschen zum
Hundediebstahl angeregt fühlen, ist gewiß
nicht zu hindern. Ich bin der letzte, der die
Berichterstattung in Strafsachen einschränken
möchte; aber daß diese Burschen nun auch
gleich aus der Zeitung erfahren, wie es am
geschicktesten gemacht wird, das ist doch wahr¬
haftig nicht nötig.

Vielleicht entnehmen also die Herren
Preßberichterstatter und die diesen Teil der
Zeitungen überwachenden Herren Redakteure
aus vorstehendem Beispiel die Anregung, aus
den Berichten über Gerichtsverhandlungen
alles das auszumerzen, was nur Lehrmaterial
für das Verbrechertum ist und was meist,
ohne daß Zusammenhang und Deutlichkeit
leiden, ganz gut gestrichen werden kann.

Landrichter I)r. Sontcig [Ende Spaltensatz]

erfolgreich ausführen könne. Er solle sich




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Tagesfragen

Die Preßberichtcrstattung über gericht¬
liche Verhandlungen als Lehrmittel des
Verbrechertums. Die Öffentlichkeit unserer
Gerichtsverhandlungen, eine gewiß segens¬
reiche Einrichtung, hat die bekannte Erschei¬
nung der „Kriminalstudenten" gezeitigt, d.h.
angehender oder bereits ausgewachsener Ver¬
brecher, welche aus dem Zuhören bei den
Gerichtsverhandlungen in Strafsachen etwas
für ihre eigene Tätigkeit profitieren wollen.
Bei dem beschränkten Umfange der Zuhörer¬
räumlichkeiten unserer Gerichtssäle kann die
Zahl der anwesenden „Kriminalstudenten"
immer nur eine geringe sein, und so dringt
das, was sie dort, sei es an neuen Wegen
und Spezialitäten des Verbrechens, sei es an
Mitteln der Verteidigung, lernen, garnicht
oder nur ganz allmählich in breitere Kreise.

Etwas ganz anderes ist es aber, wenn
die Presse bei ihrer Berichterstattung der
Gerichtsverhandlungen sich mit eben diesen
Punkten ausführlich beschäftigt. Selbstver¬
ständlich wird keine Zeitung das Verbrechertum
wissentlich fördern und belehren wollen, um
so mehr möge sie darauf achten, das; sie dies
nicht fahrlässig tut.

Den Anstoß zu dieser Mahnung gibt mir
der ungefähr übereinstimmende Bericht meh¬
rerer Berliner Blätter über eine unlängst vor
einer Strafkammer des Landgerichts I Berlin
stattgehabte Verhandlung.


[Spaltenumbruch]

Bouletten von Pferdefleisch kaufen — denn
diese fräßen die Hunde besonders gern —,
solle dann vier bis fünf Stück einem unbe¬
wachten Hunde hinwerfen und ihn so langsam
in ein Haus locken. Er solle es möglichst
vermeiden, ihn auf der Straße festzumachen,
weil sich da alle möglichen Vorübergehenden
um den Vorgang kümmerten; in einem Haus¬
flur dagegen sei er völlig unbeachtet. Er
solle sich auch eine starke und gut aussehende
Hundeleine kaufen und nicht etwa den Hund
an einen: Bindfaden festmachen; denn von je
edlerer Rasse das Tier sei, das er stehle,
desto mehr würde es auffallen, wenn es an
einer gewöhnlichen Strippe geführt würde.

Alle diese Ratschläge haben nun bedauer¬
licherweise verschiedene Blätter im Rahmen
der Wiedergabe dieser Gerichtsverhandlung
abgedruckt und haben so eine sachdienliche
Unterweisung zum Hundediebstahl, die der
angeklagte junge Verbrecher nur der zufälligen
Bekanntschaft mit dem alten verdankt, unter
all die Tausende von Lesern getragen, welche
eine der Zeitungen in die Hand bekommen.
Daß sich aus der Lektüre einer solchen
Gerichtsverhandlung etliche Burschen zum
Hundediebstahl angeregt fühlen, ist gewiß
nicht zu hindern. Ich bin der letzte, der die
Berichterstattung in Strafsachen einschränken
möchte; aber daß diese Burschen nun auch
gleich aus der Zeitung erfahren, wie es am
geschicktesten gemacht wird, das ist doch wahr¬
haftig nicht nötig.

Vielleicht entnehmen also die Herren
Preßberichterstatter und die diesen Teil der
Zeitungen überwachenden Herren Redakteure
aus vorstehendem Beispiel die Anregung, aus
den Berichten über Gerichtsverhandlungen
alles das auszumerzen, was nur Lehrmaterial
für das Verbrechertum ist und was meist,
ohne daß Zusammenhang und Deutlichkeit
leiden, ganz gut gestrichen werden kann.

Landrichter I)r. Sontcig [Ende Spaltensatz]

erfolgreich ausführen könne. Er solle sich




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[0247] Maßgebliches und Unmaßgebliches Tagesfragen Die Preßberichtcrstattung über gericht¬ liche Verhandlungen als Lehrmittel des Verbrechertums. Die Öffentlichkeit unserer Gerichtsverhandlungen, eine gewiß segens¬ reiche Einrichtung, hat die bekannte Erschei¬ nung der „Kriminalstudenten" gezeitigt, d.h. angehender oder bereits ausgewachsener Ver¬ brecher, welche aus dem Zuhören bei den Gerichtsverhandlungen in Strafsachen etwas für ihre eigene Tätigkeit profitieren wollen. Bei dem beschränkten Umfange der Zuhörer¬ räumlichkeiten unserer Gerichtssäle kann die Zahl der anwesenden „Kriminalstudenten" immer nur eine geringe sein, und so dringt das, was sie dort, sei es an neuen Wegen und Spezialitäten des Verbrechens, sei es an Mitteln der Verteidigung, lernen, garnicht oder nur ganz allmählich in breitere Kreise. Etwas ganz anderes ist es aber, wenn die Presse bei ihrer Berichterstattung der Gerichtsverhandlungen sich mit eben diesen Punkten ausführlich beschäftigt. Selbstver¬ ständlich wird keine Zeitung das Verbrechertum wissentlich fördern und belehren wollen, um so mehr möge sie darauf achten, das; sie dies nicht fahrlässig tut. Den Anstoß zu dieser Mahnung gibt mir der ungefähr übereinstimmende Bericht meh¬ rerer Berliner Blätter über eine unlängst vor einer Strafkammer des Landgerichts I Berlin stattgehabte Verhandlung. Bouletten von Pferdefleisch kaufen — denn diese fräßen die Hunde besonders gern —, solle dann vier bis fünf Stück einem unbe¬ wachten Hunde hinwerfen und ihn so langsam in ein Haus locken. Er solle es möglichst vermeiden, ihn auf der Straße festzumachen, weil sich da alle möglichen Vorübergehenden um den Vorgang kümmerten; in einem Haus¬ flur dagegen sei er völlig unbeachtet. Er solle sich auch eine starke und gut aussehende Hundeleine kaufen und nicht etwa den Hund an einen: Bindfaden festmachen; denn von je edlerer Rasse das Tier sei, das er stehle, desto mehr würde es auffallen, wenn es an einer gewöhnlichen Strippe geführt würde. Alle diese Ratschläge haben nun bedauer¬ licherweise verschiedene Blätter im Rahmen der Wiedergabe dieser Gerichtsverhandlung abgedruckt und haben so eine sachdienliche Unterweisung zum Hundediebstahl, die der angeklagte junge Verbrecher nur der zufälligen Bekanntschaft mit dem alten verdankt, unter all die Tausende von Lesern getragen, welche eine der Zeitungen in die Hand bekommen. Daß sich aus der Lektüre einer solchen Gerichtsverhandlung etliche Burschen zum Hundediebstahl angeregt fühlen, ist gewiß nicht zu hindern. Ich bin der letzte, der die Berichterstattung in Strafsachen einschränken möchte; aber daß diese Burschen nun auch gleich aus der Zeitung erfahren, wie es am geschicktesten gemacht wird, das ist doch wahr¬ haftig nicht nötig. Vielleicht entnehmen also die Herren Preßberichterstatter und die diesen Teil der Zeitungen überwachenden Herren Redakteure aus vorstehendem Beispiel die Anregung, aus den Berichten über Gerichtsverhandlungen alles das auszumerzen, was nur Lehrmaterial für das Verbrechertum ist und was meist, ohne daß Zusammenhang und Deutlichkeit leiden, ganz gut gestrichen werden kann. Landrichter I)r. Sontcig erfolgreich ausführen könne. Er solle sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/247>, abgerufen am 15.01.2025.