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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.

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Neuer deutscher Hausrat 55^:
Künstlern habenwirbestimmteflrbeitsartenMaße unüNormen festgelegt uns Somit
eine wesentliche verbilligung unserer flrbeit erreicht. Mir streben mit siehen zweck¬
dienlichen uns zeitgemäßen, schönen uns preiswerten Hausrat nach einem Seutsihen
Stil. Das Ergebnis ? "jähriger flrbeit zeigt unser neues preisbuch v 78 mit über
Stoffe^Teppiche^Heleuchtungskörper^GartenmöbelHellem", bei Vresöm
Dresüen,Ntngstr.is
München,LU',°bach"
Herlitt, Sellevuestv.lO
Hannover, Wz-"

Vom Disziplinarverfahren
bei den nicht richterlichen Staatsbeamten Preußens
Professor Dr, Bürger por

u einer gedeihlichen Entwicklung des Staates ist es notwendig,
daß er alle Kräfte des Volkes zu einem einheitlichen Wirken
zusammenfassen kann. Das vornehmlichste Werkzeug zur Durch¬
führung des Gesamtwillens sind die Beamten. Für sie ist daher
die Unterordnung des eigenen Willens unter den der Gesamtheit
selbstverständliche Pflicht, und diese Unterordnung kommt zum Ausdruck im
Gehorsam gegen den Vorgesetzten. Wer das nicht anerkennen will, ist zum
Beamten nicht geeignet.

Dem gegenüber aber steht die Tatsache, daß der Beamte keine bloße
Maschine ist und auch nicht sein darf; und so notwendig eine feste einheitliche
Leitung des Ganzen ist, so notwendig ist auch die selbständige Verantwortlichkeit
der unteren Organe für die Art der Ausführung und deren Anpassung an die
ihnen anvertrauten Interessen. Unter Umständen müssen sie es als Pflicht
empfinden, auf hervortretende Übelstände hinzuweisen und für deren Abstellung
einzutreten. Wo das gehindert wird, verlieren die leitenden Behörden den Blick
für die tatsächlichen Verhältnisse, und die unteren Organe werden an rein
äußerliche Anwendung der Schablone gewöhnt. Das führt zur Verknöcherung.

Erhöhte Bedeutung für das Gemeinwohl kann das Gefühl der selbständigen
Verantwortlichkeit bei den Beamten in politisch erregten Zeiten erhalten. Es
ist dann in ihm ein Schutz gegen einseitige Ausnutzung der Macht durch augen¬
blicklich regierende Parteien gegeben.

Der hier ausgesprochenen Forderung, daß, unbeschadet der Gehorsamspflicht,
die Selbständigkeit der Beamten gewahrt wird, entspricht unser Beamtenrecht
auch im allgemeinen. Die grundsätzliche Unabsetzbarkeit sichert sie in hohem


Grenzboten IV 19t2 26


Neuer deutscher Hausrat 55^:
Künstlern habenwirbestimmteflrbeitsartenMaße unüNormen festgelegt uns Somit
eine wesentliche verbilligung unserer flrbeit erreicht. Mir streben mit siehen zweck¬
dienlichen uns zeitgemäßen, schönen uns preiswerten Hausrat nach einem Seutsihen
Stil. Das Ergebnis ? »jähriger flrbeit zeigt unser neues preisbuch v 78 mit über
Stoffe^Teppiche^Heleuchtungskörper^GartenmöbelHellem», bei Vresöm
Dresüen,Ntngstr.is
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Herlitt, Sellevuestv.lO
Hannover, Wz-«

Vom Disziplinarverfahren
bei den nicht richterlichen Staatsbeamten Preußens
Professor Dr, Bürger por

u einer gedeihlichen Entwicklung des Staates ist es notwendig,
daß er alle Kräfte des Volkes zu einem einheitlichen Wirken
zusammenfassen kann. Das vornehmlichste Werkzeug zur Durch¬
führung des Gesamtwillens sind die Beamten. Für sie ist daher
die Unterordnung des eigenen Willens unter den der Gesamtheit
selbstverständliche Pflicht, und diese Unterordnung kommt zum Ausdruck im
Gehorsam gegen den Vorgesetzten. Wer das nicht anerkennen will, ist zum
Beamten nicht geeignet.

Dem gegenüber aber steht die Tatsache, daß der Beamte keine bloße
Maschine ist und auch nicht sein darf; und so notwendig eine feste einheitliche
Leitung des Ganzen ist, so notwendig ist auch die selbständige Verantwortlichkeit
der unteren Organe für die Art der Ausführung und deren Anpassung an die
ihnen anvertrauten Interessen. Unter Umständen müssen sie es als Pflicht
empfinden, auf hervortretende Übelstände hinzuweisen und für deren Abstellung
einzutreten. Wo das gehindert wird, verlieren die leitenden Behörden den Blick
für die tatsächlichen Verhältnisse, und die unteren Organe werden an rein
äußerliche Anwendung der Schablone gewöhnt. Das führt zur Verknöcherung.

Erhöhte Bedeutung für das Gemeinwohl kann das Gefühl der selbständigen
Verantwortlichkeit bei den Beamten in politisch erregten Zeiten erhalten. Es
ist dann in ihm ein Schutz gegen einseitige Ausnutzung der Macht durch augen¬
blicklich regierende Parteien gegeben.

Der hier ausgesprochenen Forderung, daß, unbeschadet der Gehorsamspflicht,
die Selbständigkeit der Beamten gewahrt wird, entspricht unser Beamtenrecht
auch im allgemeinen. Die grundsätzliche Unabsetzbarkeit sichert sie in hohem


Grenzboten IV 19t2 26
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/208>, abgerufen am 15.01.2025.