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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Schulfragen

Zur sächsischen Schulpolitik. Die großen
Wogen im inneren politischen Kampfe um das
sächsische Volksschulgesetz ebben ab, aber finster
und gewaltig ragt die Schicksalsfrage empor:
Wer waltet künftig der Schule?

Die Lösung ist sicher so einfach im Worte,
wie sie schwer ist in der Tat: Der Schule
waltet, wer sie gewinnt!

Das Ministerium des öffentlichen Unter¬
richts ist Vertreter der Staatshoheitsrechte.
Statt ruhig dieses Amt zu üben, und die
Staatshoheitsrechte zu wahren, hat es einen
Appell an den furor protöstsnticus ins Land
hinaus gerichtet, der lautet: "Die Schule soll
konfessionell sein!"

Nun wird zuzugeben sein, daß dieser Ruf
Widerhall weckte. Ja der evangelische Bund
selbst, allerdings nur sein wesentlich aus Geist¬
lichen zusammengesetzter Vorstand, stimmte
herzhaft in die Losung ein. Aber die Wirksam¬
keit eines Schlagwortes bedeutet ja nichts für
die Richtigkeit der Maßnahme. Verhängnis¬
voll geradezu muß ein solches Schlagwort
werden, wenn es nicht einmal die Absicht
seiner Urheber wiedergibt. Was die sächsische
Regierung erstrebt, ist gar nicht die konfessio¬
nelle Schule. Man will gar nicht die Schule
ausschließlich nach den Vorschriften der Kon¬
sessionen zuschneiden, sondern man will damit
nur die konfessionelle Eigenart des Religions¬
unterrichts und die konfessionelle Zusammen¬
setzung der Schulgemeinde sichern. So we¬
nigstens die Regierung nach ihren Erklärungen.
Welch ein gewaltiger Unterschied zwischen dem,
was die Regierung erstrebt, und dem, waS
sie in dem Schlagwort "konfessionelle Schule"
mur Ausdruck bringt. Hier zeigt sich ein
Mangel kirchenrechtlicher, theologisch-historischer
Sachkunde, wie er so grell in keinem Kultur¬

[Spaltenumbruch]

staate hervortreten dürfte. Die unzureichende
Besetzung der sächsischen Negierung gerade in
diesem entscheidenden Gebiete erklärt den
Mangel. Unglücklicher hätte eine so tief¬
gehende Volksbewegung kaum eingeleitet
werden können. Denn das Schlagwort, dessen
Inhalt man gerade nicht will, trifft auf sehr
empfängliche Ohren bei der anderen Macht,
die Anspruch auf die Schule erhebt, bei der
Kirche!

In Sachsen gibt es nur zwei Ausmün¬
zungen des konfessionellen Gedankens für die
Schule: die evangelisch-lutherische in über¬
wiegender Mehrzahl, und die römisch-katho¬
lische. Alle anderen Gemeindesplitter sind so
unbedeutend, sei es an Zahl, sei es an Geld¬
mitteln, daß sie bisher auf eigene Schulen
verzichtet haben. Erklärt jetzt die Sächsische
Regierung, die Volksschule soll konfessionell
sein, so rechtfertigt sie damit jeden Macht¬
anspruch der beiden genannten Kirchen bis in
dessen äußerste Folgerungen. Die Gefahr
bei der evangelischen Kirche ist dabei für den
Staat nicht allzu groß, da die evangelisch¬
lutherische Kirche zugleich Landeskirche ist,
also das Staatsinteresse sich mit dem kirch¬
lichen im Lande der Reformation in den
meisten Fällen decken mag. Ganz anders
gegenüber der römischen Kirche! Die ist inter¬
national, ihrem ganzen Wesen nach Feindin
des nationalen Gedankens, insbesondere aber
Gegnerin der germanischen Eigenkultur, die
ja im ehemaligen Kurfürstentum Sachsen
ihren weltgeschichtlichen Ursprung nahm. Was
versteht nun die römische Kirche unter kon¬
fessioneller Schule? Ganz unzweifelhaft und
in diesen? Falle mit vollem Rechte: die Aus¬
lieferung des gesamten Schulbetriebs von der
Mathematik über die Geographie und die
Geschichte bis zum Deutschen und Religions¬
unterrichte unter die Machtsprüche der Kirche

[Ende Spaltensatz]


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Schulfragen

Zur sächsischen Schulpolitik. Die großen
Wogen im inneren politischen Kampfe um das
sächsische Volksschulgesetz ebben ab, aber finster
und gewaltig ragt die Schicksalsfrage empor:
Wer waltet künftig der Schule?

Die Lösung ist sicher so einfach im Worte,
wie sie schwer ist in der Tat: Der Schule
waltet, wer sie gewinnt!

Das Ministerium des öffentlichen Unter¬
richts ist Vertreter der Staatshoheitsrechte.
Statt ruhig dieses Amt zu üben, und die
Staatshoheitsrechte zu wahren, hat es einen
Appell an den furor protöstsnticus ins Land
hinaus gerichtet, der lautet: „Die Schule soll
konfessionell sein!"

Nun wird zuzugeben sein, daß dieser Ruf
Widerhall weckte. Ja der evangelische Bund
selbst, allerdings nur sein wesentlich aus Geist¬
lichen zusammengesetzter Vorstand, stimmte
herzhaft in die Losung ein. Aber die Wirksam¬
keit eines Schlagwortes bedeutet ja nichts für
die Richtigkeit der Maßnahme. Verhängnis¬
voll geradezu muß ein solches Schlagwort
werden, wenn es nicht einmal die Absicht
seiner Urheber wiedergibt. Was die sächsische
Regierung erstrebt, ist gar nicht die konfessio¬
nelle Schule. Man will gar nicht die Schule
ausschließlich nach den Vorschriften der Kon¬
sessionen zuschneiden, sondern man will damit
nur die konfessionelle Eigenart des Religions¬
unterrichts und die konfessionelle Zusammen¬
setzung der Schulgemeinde sichern. So we¬
nigstens die Regierung nach ihren Erklärungen.
Welch ein gewaltiger Unterschied zwischen dem,
was die Regierung erstrebt, und dem, waS
sie in dem Schlagwort „konfessionelle Schule"
mur Ausdruck bringt. Hier zeigt sich ein
Mangel kirchenrechtlicher, theologisch-historischer
Sachkunde, wie er so grell in keinem Kultur¬

[Spaltenumbruch]

staate hervortreten dürfte. Die unzureichende
Besetzung der sächsischen Negierung gerade in
diesem entscheidenden Gebiete erklärt den
Mangel. Unglücklicher hätte eine so tief¬
gehende Volksbewegung kaum eingeleitet
werden können. Denn das Schlagwort, dessen
Inhalt man gerade nicht will, trifft auf sehr
empfängliche Ohren bei der anderen Macht,
die Anspruch auf die Schule erhebt, bei der
Kirche!

In Sachsen gibt es nur zwei Ausmün¬
zungen des konfessionellen Gedankens für die
Schule: die evangelisch-lutherische in über¬
wiegender Mehrzahl, und die römisch-katho¬
lische. Alle anderen Gemeindesplitter sind so
unbedeutend, sei es an Zahl, sei es an Geld¬
mitteln, daß sie bisher auf eigene Schulen
verzichtet haben. Erklärt jetzt die Sächsische
Regierung, die Volksschule soll konfessionell
sein, so rechtfertigt sie damit jeden Macht¬
anspruch der beiden genannten Kirchen bis in
dessen äußerste Folgerungen. Die Gefahr
bei der evangelischen Kirche ist dabei für den
Staat nicht allzu groß, da die evangelisch¬
lutherische Kirche zugleich Landeskirche ist,
also das Staatsinteresse sich mit dem kirch¬
lichen im Lande der Reformation in den
meisten Fällen decken mag. Ganz anders
gegenüber der römischen Kirche! Die ist inter¬
national, ihrem ganzen Wesen nach Feindin
des nationalen Gedankens, insbesondere aber
Gegnerin der germanischen Eigenkultur, die
ja im ehemaligen Kurfürstentum Sachsen
ihren weltgeschichtlichen Ursprung nahm. Was
versteht nun die römische Kirche unter kon¬
fessioneller Schule? Ganz unzweifelhaft und
in diesen? Falle mit vollem Rechte: die Aus¬
lieferung des gesamten Schulbetriebs von der
Mathematik über die Geographie und die
Geschichte bis zum Deutschen und Religions¬
unterrichte unter die Machtsprüche der Kirche

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[0584] [Abbildung] Maßgebliches und Unmaßgebliches Schulfragen Zur sächsischen Schulpolitik. Die großen Wogen im inneren politischen Kampfe um das sächsische Volksschulgesetz ebben ab, aber finster und gewaltig ragt die Schicksalsfrage empor: Wer waltet künftig der Schule? Die Lösung ist sicher so einfach im Worte, wie sie schwer ist in der Tat: Der Schule waltet, wer sie gewinnt! Das Ministerium des öffentlichen Unter¬ richts ist Vertreter der Staatshoheitsrechte. Statt ruhig dieses Amt zu üben, und die Staatshoheitsrechte zu wahren, hat es einen Appell an den furor protöstsnticus ins Land hinaus gerichtet, der lautet: „Die Schule soll konfessionell sein!" Nun wird zuzugeben sein, daß dieser Ruf Widerhall weckte. Ja der evangelische Bund selbst, allerdings nur sein wesentlich aus Geist¬ lichen zusammengesetzter Vorstand, stimmte herzhaft in die Losung ein. Aber die Wirksam¬ keit eines Schlagwortes bedeutet ja nichts für die Richtigkeit der Maßnahme. Verhängnis¬ voll geradezu muß ein solches Schlagwort werden, wenn es nicht einmal die Absicht seiner Urheber wiedergibt. Was die sächsische Regierung erstrebt, ist gar nicht die konfessio¬ nelle Schule. Man will gar nicht die Schule ausschließlich nach den Vorschriften der Kon¬ sessionen zuschneiden, sondern man will damit nur die konfessionelle Eigenart des Religions¬ unterrichts und die konfessionelle Zusammen¬ setzung der Schulgemeinde sichern. So we¬ nigstens die Regierung nach ihren Erklärungen. Welch ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was die Regierung erstrebt, und dem, waS sie in dem Schlagwort „konfessionelle Schule" mur Ausdruck bringt. Hier zeigt sich ein Mangel kirchenrechtlicher, theologisch-historischer Sachkunde, wie er so grell in keinem Kultur¬ staate hervortreten dürfte. Die unzureichende Besetzung der sächsischen Negierung gerade in diesem entscheidenden Gebiete erklärt den Mangel. Unglücklicher hätte eine so tief¬ gehende Volksbewegung kaum eingeleitet werden können. Denn das Schlagwort, dessen Inhalt man gerade nicht will, trifft auf sehr empfängliche Ohren bei der anderen Macht, die Anspruch auf die Schule erhebt, bei der Kirche! In Sachsen gibt es nur zwei Ausmün¬ zungen des konfessionellen Gedankens für die Schule: die evangelisch-lutherische in über¬ wiegender Mehrzahl, und die römisch-katho¬ lische. Alle anderen Gemeindesplitter sind so unbedeutend, sei es an Zahl, sei es an Geld¬ mitteln, daß sie bisher auf eigene Schulen verzichtet haben. Erklärt jetzt die Sächsische Regierung, die Volksschule soll konfessionell sein, so rechtfertigt sie damit jeden Macht¬ anspruch der beiden genannten Kirchen bis in dessen äußerste Folgerungen. Die Gefahr bei der evangelischen Kirche ist dabei für den Staat nicht allzu groß, da die evangelisch¬ lutherische Kirche zugleich Landeskirche ist, also das Staatsinteresse sich mit dem kirch¬ lichen im Lande der Reformation in den meisten Fällen decken mag. Ganz anders gegenüber der römischen Kirche! Die ist inter¬ national, ihrem ganzen Wesen nach Feindin des nationalen Gedankens, insbesondere aber Gegnerin der germanischen Eigenkultur, die ja im ehemaligen Kurfürstentum Sachsen ihren weltgeschichtlichen Ursprung nahm. Was versteht nun die römische Kirche unter kon¬ fessioneller Schule? Ganz unzweifelhaft und in diesen? Falle mit vollem Rechte: die Aus¬ lieferung des gesamten Schulbetriebs von der Mathematik über die Geographie und die Geschichte bis zum Deutschen und Religions¬ unterrichte unter die Machtsprüche der Kirche

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/584>, abgerufen am 29.06.2024.