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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die "Jungliberalen Blätter"

fordern in ihrer Nummer 26 vom 30. Juni
zu einer "ruhigen, loyalen Opposition" auf, zu einer "Zusammenfassung des
gesamten ernstdenkenden Bürgertums vor und bei den nächsten Wahlen, um im
Interesse unseres Vaterlandes für die notwendigen Reformen unseres Staatswesens,
für eine feste, stetige und gerechte Regierungspolitik und damit für den so dringend
notwendigen Frieden zwischen allen Bevölkerungsklassen zu sorgen".
"

Diese "unabweisbare Folgerung, wie der Leitartikler schreibt, beruht indessen
auf falschen Voraussetzungen. Sie geht von der Ansicht aus, die Negierung wisse
nach wie vor nicht, was sie wolle, die Zügel der Regierung schleiften am Boden
und "Junker" und "Pfaffen" hätten sich des Staatssteuers bemächtigt. Konnte
eine solche Beurteilung der Sachlage bis in den April hinein als zutreffend gelten,
war es bis hinein in den Mai nach unserer Auffassung eine dringende Notwendigkeit,
der Regierung den Unwillen mit ihrem Benehmen ans alle mögliche Weise zum
Ausdruck zu bringen, so scheint uns die Zeit doch Gott sei Dank vorüber. Wir
geben zu, daß noch niemand mit Bestimmtheit sagen kann, die Regierung werde
den oder jenen Kurs einschlagen. Was aber jeder loyale Politiker einräumen
muß, ist die Tatsache der beginnenden Wiederherstellung einer Regierungsautorität.
Ist aber unsere Beobachtung zutreffend, und wir befinden uns mit unserer Auf¬
fassung in der besten Gesellschaft, so ist für die Mitglieder der nationalliberalen
Partei jede Opposition als Selbstzweck unmöglich. Die nationalliberale Partei,
einschließlich der Jungliberalen, hat es sich stets zur Aufgabe gestellt, positive
Arbeit zu leisten. Positive Arbeit können Parteien nur in Anlehnung an und im
Zusammengehen mit der Regierung schaffen, -- es sei denn, das Land befinde
sich in der Revolution; obwohl auch dann die positive Arbeit einzelner Parteien
recht problematischer Natur ist. Gibt die Regierung selber Gewähr, Führerin bei
der Arbeit zu sein, wie es ihre Aufgabe ist, dann entfällt auch für die National¬
liberalen nicht nur jeder Grund zur Opposition, sondern sie handeln lediglich im
wahren Sinne ihres Parteiprogramms, wenn sie mit der Regierung gehen .Die
neue Zusammensetzung des preußischen Kabinetts gibt überdies eine gewisse Gewähr
dafür, daß ein Zusammengehen der Liberalen mit der Regierung zum Segen des
Landes gereichen würde. So sehr wir also dem Auftreten der Jungliberalen bis
in den März hinein zugestimmt haben, so sehr müssen wir sie vor weiteren
Schritten auf der vom Parteiblatt vorgeschlagenen Bahn warnen.


Die Verhandlung des Altensteiner Strafprozesses

wie auch diejenige
anderer umfangreicher Strafprozesse der letzten Jahre drängt zur Betonung der
Wahrnehmung, daß in solchen Verhandlungen -- ich möchte sagen: "Überflüssig¬
keiten" zutage treten, die zur Vermeidung öffentlichen Ärgernisses im Interesse
der Schonung des Staatsgeldbeutels und auch -- was ebenfalls hervorgehoben
werden soll -- zur Schonung der wahren Interessen des Angeklagten nach Mög¬
lichkeit vermieden werden müssen. Dabei glaube ich, daß es kaum ohne ein ent¬
sprechendes Eingreifen der Gesetzgebung abgehen wird. Vor allem erscheint es
notwendig, daß das erkennende (verhandelnde) Gericht etwas von dem jedem
Vorsitzenden drohenden Gespenst der Revision befreit wird, daß namentlich von
Gesetzes wegen dem Gericht freie Hand in der Ausdehnung oder vielmehr
Beschränkung der Beweisaufnahme gegeben wird. Wie die Verhältnisse gegenwärtig
liegen, ist es kaum möglich, auch ganz schwach begründete und aller Voraussicht
nach zwecklose Beweisanträge abzulehnen.

Man muß einsehen, daß die Verhandlung einzelner Strafsachen, die an sich
keineswegs wichtiger sind als sehr viele andere, keine unmäßigen Grenzen annehmen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die „Jungliberalen Blätter"

fordern in ihrer Nummer 26 vom 30. Juni
zu einer „ruhigen, loyalen Opposition" auf, zu einer „Zusammenfassung des
gesamten ernstdenkenden Bürgertums vor und bei den nächsten Wahlen, um im
Interesse unseres Vaterlandes für die notwendigen Reformen unseres Staatswesens,
für eine feste, stetige und gerechte Regierungspolitik und damit für den so dringend
notwendigen Frieden zwischen allen Bevölkerungsklassen zu sorgen".
"

Diese „unabweisbare Folgerung, wie der Leitartikler schreibt, beruht indessen
auf falschen Voraussetzungen. Sie geht von der Ansicht aus, die Negierung wisse
nach wie vor nicht, was sie wolle, die Zügel der Regierung schleiften am Boden
und „Junker" und „Pfaffen" hätten sich des Staatssteuers bemächtigt. Konnte
eine solche Beurteilung der Sachlage bis in den April hinein als zutreffend gelten,
war es bis hinein in den Mai nach unserer Auffassung eine dringende Notwendigkeit,
der Regierung den Unwillen mit ihrem Benehmen ans alle mögliche Weise zum
Ausdruck zu bringen, so scheint uns die Zeit doch Gott sei Dank vorüber. Wir
geben zu, daß noch niemand mit Bestimmtheit sagen kann, die Regierung werde
den oder jenen Kurs einschlagen. Was aber jeder loyale Politiker einräumen
muß, ist die Tatsache der beginnenden Wiederherstellung einer Regierungsautorität.
Ist aber unsere Beobachtung zutreffend, und wir befinden uns mit unserer Auf¬
fassung in der besten Gesellschaft, so ist für die Mitglieder der nationalliberalen
Partei jede Opposition als Selbstzweck unmöglich. Die nationalliberale Partei,
einschließlich der Jungliberalen, hat es sich stets zur Aufgabe gestellt, positive
Arbeit zu leisten. Positive Arbeit können Parteien nur in Anlehnung an und im
Zusammengehen mit der Regierung schaffen, — es sei denn, das Land befinde
sich in der Revolution; obwohl auch dann die positive Arbeit einzelner Parteien
recht problematischer Natur ist. Gibt die Regierung selber Gewähr, Führerin bei
der Arbeit zu sein, wie es ihre Aufgabe ist, dann entfällt auch für die National¬
liberalen nicht nur jeder Grund zur Opposition, sondern sie handeln lediglich im
wahren Sinne ihres Parteiprogramms, wenn sie mit der Regierung gehen .Die
neue Zusammensetzung des preußischen Kabinetts gibt überdies eine gewisse Gewähr
dafür, daß ein Zusammengehen der Liberalen mit der Regierung zum Segen des
Landes gereichen würde. So sehr wir also dem Auftreten der Jungliberalen bis
in den März hinein zugestimmt haben, so sehr müssen wir sie vor weiteren
Schritten auf der vom Parteiblatt vorgeschlagenen Bahn warnen.


Die Verhandlung des Altensteiner Strafprozesses

wie auch diejenige
anderer umfangreicher Strafprozesse der letzten Jahre drängt zur Betonung der
Wahrnehmung, daß in solchen Verhandlungen — ich möchte sagen: „Überflüssig¬
keiten" zutage treten, die zur Vermeidung öffentlichen Ärgernisses im Interesse
der Schonung des Staatsgeldbeutels und auch — was ebenfalls hervorgehoben
werden soll — zur Schonung der wahren Interessen des Angeklagten nach Mög¬
lichkeit vermieden werden müssen. Dabei glaube ich, daß es kaum ohne ein ent¬
sprechendes Eingreifen der Gesetzgebung abgehen wird. Vor allem erscheint es
notwendig, daß das erkennende (verhandelnde) Gericht etwas von dem jedem
Vorsitzenden drohenden Gespenst der Revision befreit wird, daß namentlich von
Gesetzes wegen dem Gericht freie Hand in der Ausdehnung oder vielmehr
Beschränkung der Beweisaufnahme gegeben wird. Wie die Verhältnisse gegenwärtig
liegen, ist es kaum möglich, auch ganz schwach begründete und aller Voraussicht
nach zwecklose Beweisanträge abzulehnen.

Man muß einsehen, daß die Verhandlung einzelner Strafsachen, die an sich
keineswegs wichtiger sind als sehr viele andere, keine unmäßigen Grenzen annehmen


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[0102] Maßgebliches und Unmaßgebliches Die „Jungliberalen Blätter" fordern in ihrer Nummer 26 vom 30. Juni zu einer „ruhigen, loyalen Opposition" auf, zu einer „Zusammenfassung des gesamten ernstdenkenden Bürgertums vor und bei den nächsten Wahlen, um im Interesse unseres Vaterlandes für die notwendigen Reformen unseres Staatswesens, für eine feste, stetige und gerechte Regierungspolitik und damit für den so dringend notwendigen Frieden zwischen allen Bevölkerungsklassen zu sorgen". " Diese „unabweisbare Folgerung, wie der Leitartikler schreibt, beruht indessen auf falschen Voraussetzungen. Sie geht von der Ansicht aus, die Negierung wisse nach wie vor nicht, was sie wolle, die Zügel der Regierung schleiften am Boden und „Junker" und „Pfaffen" hätten sich des Staatssteuers bemächtigt. Konnte eine solche Beurteilung der Sachlage bis in den April hinein als zutreffend gelten, war es bis hinein in den Mai nach unserer Auffassung eine dringende Notwendigkeit, der Regierung den Unwillen mit ihrem Benehmen ans alle mögliche Weise zum Ausdruck zu bringen, so scheint uns die Zeit doch Gott sei Dank vorüber. Wir geben zu, daß noch niemand mit Bestimmtheit sagen kann, die Regierung werde den oder jenen Kurs einschlagen. Was aber jeder loyale Politiker einräumen muß, ist die Tatsache der beginnenden Wiederherstellung einer Regierungsautorität. Ist aber unsere Beobachtung zutreffend, und wir befinden uns mit unserer Auf¬ fassung in der besten Gesellschaft, so ist für die Mitglieder der nationalliberalen Partei jede Opposition als Selbstzweck unmöglich. Die nationalliberale Partei, einschließlich der Jungliberalen, hat es sich stets zur Aufgabe gestellt, positive Arbeit zu leisten. Positive Arbeit können Parteien nur in Anlehnung an und im Zusammengehen mit der Regierung schaffen, — es sei denn, das Land befinde sich in der Revolution; obwohl auch dann die positive Arbeit einzelner Parteien recht problematischer Natur ist. Gibt die Regierung selber Gewähr, Führerin bei der Arbeit zu sein, wie es ihre Aufgabe ist, dann entfällt auch für die National¬ liberalen nicht nur jeder Grund zur Opposition, sondern sie handeln lediglich im wahren Sinne ihres Parteiprogramms, wenn sie mit der Regierung gehen .Die neue Zusammensetzung des preußischen Kabinetts gibt überdies eine gewisse Gewähr dafür, daß ein Zusammengehen der Liberalen mit der Regierung zum Segen des Landes gereichen würde. So sehr wir also dem Auftreten der Jungliberalen bis in den März hinein zugestimmt haben, so sehr müssen wir sie vor weiteren Schritten auf der vom Parteiblatt vorgeschlagenen Bahn warnen. Die Verhandlung des Altensteiner Strafprozesses wie auch diejenige anderer umfangreicher Strafprozesse der letzten Jahre drängt zur Betonung der Wahrnehmung, daß in solchen Verhandlungen — ich möchte sagen: „Überflüssig¬ keiten" zutage treten, die zur Vermeidung öffentlichen Ärgernisses im Interesse der Schonung des Staatsgeldbeutels und auch — was ebenfalls hervorgehoben werden soll — zur Schonung der wahren Interessen des Angeklagten nach Mög¬ lichkeit vermieden werden müssen. Dabei glaube ich, daß es kaum ohne ein ent¬ sprechendes Eingreifen der Gesetzgebung abgehen wird. Vor allem erscheint es notwendig, daß das erkennende (verhandelnde) Gericht etwas von dem jedem Vorsitzenden drohenden Gespenst der Revision befreit wird, daß namentlich von Gesetzes wegen dem Gericht freie Hand in der Ausdehnung oder vielmehr Beschränkung der Beweisaufnahme gegeben wird. Wie die Verhältnisse gegenwärtig liegen, ist es kaum möglich, auch ganz schwach begründete und aller Voraussicht nach zwecklose Beweisanträge abzulehnen. Man muß einsehen, daß die Verhandlung einzelner Strafsachen, die an sich keineswegs wichtiger sind als sehr viele andere, keine unmäßigen Grenzen annehmen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/102>, abgerufen am 22.07.2024.