Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Die Interessen Deutschlands in der Türkei im vergleich mit denen Frankreichs und Englands Dr. I. Loytved Skizze von2 Anleihen 'T"ü>^^V ^. Die dem Muharremdekret vom 8./20. Dezember 1881 1. Salzmonopol; 2. Tabakmonopol; 3. Spirituosensteuer; 4. Fischerei¬ Diese Anleihen umfassen: 1. die 1890 konvertierten Prioritätsobligationen, 2. die 1905 konvertiert-unifizierten Anleihen von 1858 bis 1873, 3. die Türkenlose. L. Anleihen, deren Dienst durch die "Verwaltung der öffentlichen Schuld" 1. 4prozentige Osmanije 1890; 2. 5prozentige 1896; *) Anmerkung zu 9 und 12. Bei der Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens
seitens der Türkei am 19. April 1909 ist die Schuld Bulgariens gegenüber der Türkei auf l2S 000000 Fr. festgesetzt worden. Die Interessen Deutschlands in der Türkei im vergleich mit denen Frankreichs und Englands Dr. I. Loytved Skizze von2 Anleihen 'T»ü>^^V ^. Die dem Muharremdekret vom 8./20. Dezember 1881 1. Salzmonopol; 2. Tabakmonopol; 3. Spirituosensteuer; 4. Fischerei¬ Diese Anleihen umfassen: 1. die 1890 konvertierten Prioritätsobligationen, 2. die 1905 konvertiert-unifizierten Anleihen von 1858 bis 1873, 3. die Türkenlose. L. Anleihen, deren Dienst durch die „Verwaltung der öffentlichen Schuld" 1. 4prozentige Osmanije 1890; 2. 5prozentige 1896; *) Anmerkung zu 9 und 12. Bei der Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens
seitens der Türkei am 19. April 1909 ist die Schuld Bulgariens gegenüber der Türkei auf l2S 000000 Fr. festgesetzt worden. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0509" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/314212"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341889_313702/figures/grenzboten_341889_313702_314212_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Interessen Deutschlands in der Türkei im vergleich<lb/> mit denen Frankreichs und Englands<lb/><note type="byline"> Dr. I. Loytved</note> Skizze von2</head><lb/> <div n="2"> <head> Anleihen</head><lb/> <p xml:id="ID_2438"> 'T»ü>^^V<lb/> MMeher die Beteiligung deutschen Kapitals in türkischen Wertpapieren<lb/> ist folgendes auszuführen. Vorauszuschicken ist, daß die konso¬<lb/> lidierte Schuld der Türkei in folgende vier Kategorien eingeteilt<lb/> werden kann:</p><lb/> <p xml:id="ID_2439"> ^. Die dem Muharremdekret vom 8./20. Dezember 1881<lb/> unterstellten Anleihen, zu deren Tilgung der „Verwaltung der öffentlichen<lb/> Schuld" (volo xnbliaus) folgende Einkünfte „verpfändet" sind:</p><lb/> <p xml:id="ID_2440"> 1. Salzmonopol; 2. Tabakmonopol; 3. Spirituosensteuer; 4. Fischerei¬<lb/> steuer sin einigen Bezirken); 5. Seidenzehnt (in einigen Bezirken); 6. Stempel¬<lb/> steuer; 7. Tribut von Bulgarien, der bis zu seiner Festsetzung von den Signatar¬<lb/> mächten des Berliner Vertrages durch einen jährlichen Abzug von 100000 Ltq.<lb/> vom Tabakzehnten ersetzt ist; 8. Überschuß der Einnahmen von Cypern, die<lb/> durch Wechsel auf das Zollamt ersetzt sind, solange sie nicht der türkischen<lb/> Regierung zur Verfügung stehen; 9. Ostrumelische Schuld; 10. Tombakein¬<lb/> nahmen bis zur Höhe von 50000 Ltq.; 11. Überschuß aus den Zolleinnahmen<lb/> im Fall einer Revision der Handelsverträge; 12. Überschuß aus der noch ein¬<lb/> zuführenden allgemeinen Gewerbesteuer; 13. Schulbänken Serbiens, Monte¬<lb/> negros, Bulgariens und Griechenlands gemäß den Bestimmungen des Berliner<lb/> Vertrages.*)</p><lb/> <p xml:id="ID_2441"> Diese Anleihen umfassen:</p><lb/> <list> <item> 1. die 1890 konvertierten Prioritätsobligationen,</item> <item> 2. die 1905 konvertiert-unifizierten Anleihen von 1858 bis 1873,</item> <item> 3. die Türkenlose.</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_2442"> L. Anleihen, deren Dienst durch die „Verwaltung der öffentlichen Schuld"<lb/> versehen wird:</p><lb/> <list> <item> 1. 4prozentige Osmanije 1890;</item> <item> 2. 5prozentige 1896;</item> </list><lb/> <note xml:id="FID_27" place="foot"> *) Anmerkung zu 9 und 12. Bei der Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens<lb/> seitens der Türkei am 19. April 1909 ist die Schuld Bulgariens gegenüber der Türkei auf<lb/> l2S 000000 Fr. festgesetzt worden.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0509]
[Abbildung]
Die Interessen Deutschlands in der Türkei im vergleich
mit denen Frankreichs und Englands
Dr. I. Loytved Skizze von2
Anleihen
'Tȟ>^^V
MMeher die Beteiligung deutschen Kapitals in türkischen Wertpapieren
ist folgendes auszuführen. Vorauszuschicken ist, daß die konso¬
lidierte Schuld der Türkei in folgende vier Kategorien eingeteilt
werden kann:
^. Die dem Muharremdekret vom 8./20. Dezember 1881
unterstellten Anleihen, zu deren Tilgung der „Verwaltung der öffentlichen
Schuld" (volo xnbliaus) folgende Einkünfte „verpfändet" sind:
1. Salzmonopol; 2. Tabakmonopol; 3. Spirituosensteuer; 4. Fischerei¬
steuer sin einigen Bezirken); 5. Seidenzehnt (in einigen Bezirken); 6. Stempel¬
steuer; 7. Tribut von Bulgarien, der bis zu seiner Festsetzung von den Signatar¬
mächten des Berliner Vertrages durch einen jährlichen Abzug von 100000 Ltq.
vom Tabakzehnten ersetzt ist; 8. Überschuß der Einnahmen von Cypern, die
durch Wechsel auf das Zollamt ersetzt sind, solange sie nicht der türkischen
Regierung zur Verfügung stehen; 9. Ostrumelische Schuld; 10. Tombakein¬
nahmen bis zur Höhe von 50000 Ltq.; 11. Überschuß aus den Zolleinnahmen
im Fall einer Revision der Handelsverträge; 12. Überschuß aus der noch ein¬
zuführenden allgemeinen Gewerbesteuer; 13. Schulbänken Serbiens, Monte¬
negros, Bulgariens und Griechenlands gemäß den Bestimmungen des Berliner
Vertrages.*)
Diese Anleihen umfassen:
1. die 1890 konvertierten Prioritätsobligationen,
2. die 1905 konvertiert-unifizierten Anleihen von 1858 bis 1873,
3. die Türkenlose.
L. Anleihen, deren Dienst durch die „Verwaltung der öffentlichen Schuld"
versehen wird:
1. 4prozentige Osmanije 1890;
2. 5prozentige 1896;
*) Anmerkung zu 9 und 12. Bei der Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens
seitens der Türkei am 19. April 1909 ist die Schuld Bulgariens gegenüber der Türkei auf
l2S 000000 Fr. festgesetzt worden.
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