Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Ungebornen als Rechtssubjekt behandeln, widerspricht unserm Strafgesetzbuch, das jedes "1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit dem sichern Nachweis seiner 2. Mensch im Sinne des Rechts ist jedes vom Manne und Weibe erzeugte 3. Der totgebvrne Mensch gilt rechtlich als einer, der vorher gelebthat. Der Elsasser Volkswitz. Die neue große Sammelstätte der Rede und Denkart Allerlei Flüssigkeiten werden im Scherz als Zusammensetzungen mit -Wasser Zur Geographie der deutschen Wurst -- ein Scherz Rcchels -- liefert das Maßgebliches und Unmaßgebliches Ungebornen als Rechtssubjekt behandeln, widerspricht unserm Strafgesetzbuch, das jedes „1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit dem sichern Nachweis seiner 2. Mensch im Sinne des Rechts ist jedes vom Manne und Weibe erzeugte 3. Der totgebvrne Mensch gilt rechtlich als einer, der vorher gelebthat. Der Elsasser Volkswitz. Die neue große Sammelstätte der Rede und Denkart Allerlei Flüssigkeiten werden im Scherz als Zusammensetzungen mit -Wasser Zur Geographie der deutschen Wurst — ein Scherz Rcchels — liefert das <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0727" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/301981"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2682" prev="#ID_2681"> Ungebornen als Rechtssubjekt behandeln, widerspricht unserm Strafgesetzbuch, das jedes<lb/> Attentat auf das Leben des Ungebornen verpönt, und ist physiologisch nicht haltbar.<lb/> Das zeigt der Geheime Medizinalrat und Direktor der Universitäts-Frauenklinik,<lb/> Professor Dr. Friedrich Ahlfeld zu Marburg, in der Schrift: ^Äsoiturus.<lb/> Eine gemeinverständliche Darstellung des Lebens vor der Geburt und der Rechts¬<lb/> stellung des werdenden Menschen für Juristen, Mediziner und gebildete Laien. Mit<lb/> 30 Abbildungen. (Leipzig, Fr. Will). Grunow, 1906.) Der erste Abschnitt behandelt<lb/> das Dasein vor der Geburt, dessen einzelne Stadien erst von 1822 an, in Deutsch¬<lb/> land zehn bis zwanzig Jahre später genau bekannt geworden sind. Der zweite<lb/> Abschnitt handelt von Verheimlichung der Schwangerschaft und den mancherlei Ge¬<lb/> fährdungen Neugeborner. Der dritte kritisiert die bestehende Rechtslage, die der um<lb/> sich greifende Malthusianismus noch besonders gefährlich mache, und schlägt statt des<lb/> oben erwähnten Paragraph 1 folgende drei Sätze vor:</p><lb/> <p xml:id="ID_2683"> „1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit dem sichern Nachweis seiner<lb/> Existenz.</p><lb/> <p xml:id="ID_2684"> 2. Mensch im Sinne des Rechts ist jedes vom Manne und Weibe erzeugte<lb/> Schwangerschaftsprodukt, das ein Herz besitzt und den sechsten Schwangerschafts¬<lb/> monat in der Entwicklung überschritte» hat."</p><lb/> <p xml:id="ID_2685"> 3. Der totgebvrne Mensch gilt rechtlich als einer, der vorher gelebthat. Der<lb/> letzte Abschnitt kritisiert die heutige unzulängliche Stellung des ärztlichen Beirath.<lb/> Die Wichtigkeit des Gegenstandes sichert der klar und auch für den Laien verständlich<lb/> geschriebnen Abhandlung die Beachtung weitester Kreise.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Elsasser Volkswitz.</head> <p xml:id="ID_2686"> Die neue große Sammelstätte der Rede und Denkart<lb/> eines deutschen Volksteiles, die als „Wörterbuch der elsnssischen Mundarten, bearbeitet<lb/> von E. Martin und H. Lienhart" unsern Lesern schon aus verschiednen Hinweisen auf<lb/> ihr Erscheinen bekannt ist, ist in diesen Tagen mit der Ausgabe der sechsten Lieferung<lb/> des zweiten Bandes abgeschlossen worden (Straßburg, Karl I. Trübner, 1907).<lb/> Dieses Heft enthält außer dem größten Teile des W und dem Z zahlreiche Be¬<lb/> richtigungen und Nachträge, ein vollständiges alphabetisches Wörterverzeichnis von<lb/> allein zweihundert Seiten und eine große, klare Mundartenkarte des Elsasses (von<lb/> Lienhart). Wir beglückwünschen unsre südwestdeutschen Brüder, sowohl die bunte<lb/> dialektsprechende Volksmenge wie die wissenschaftlich ordnenden Kameraden, zu der<lb/> Aufarbeitung des reichen, trauten Stoffes von Herzen und geben auch diesmal<lb/> wieder einige Proben elsässischen Volkswitzes aus dem Schlußheft zum b:sten.</p><lb/> <p xml:id="ID_2687"> Allerlei Flüssigkeiten werden im Scherz als Zusammensetzungen mit -Wasser<lb/> bezeichnet. Bippelnwasser, Sudelwasser, Schüsselwasser können schlechten Kaffee meinen,<lb/> das letzte sowie Geschirrwasser auch eine dünne Suppe. Schnäpse heißen, wenn sie<lb/> scharf sind. Nutz- (d. i. Putz-)wnsser oder je nach der Zubereitung: Kirschewasser,<lb/> Dindu- (Kornelkirschen-)wasser, Quetschet- oder Zwetschgewasser. Bappelwasser ist<lb/> jedes spirituose Getränk, insofern es die Zunge löst. Wein wird gelegentlich von<lb/> einem krampfhaften Witzbold auch Oktoberwasser genannt. Kastenwasser ist Jauche,<lb/> die der Bauer in großen Kasten aufs Feld fährt. Lakrizensaft heißt Bärendreckwasser,<lb/> Karbol Krambolwasser. Echt elscissisch endlich sind Roßbollenwasser aus San (söciativo)<lb/> als Raspail und Schawellewasser ans San alö -lavellk (Departement Seine).</p><lb/> <p xml:id="ID_2688" next="#ID_2689"> Zur Geographie der deutschen Wurst — ein Scherz Rcchels — liefert das<lb/> neue Heft ein paar hübsche Beiträge. Die dünne Straßburger Knackwurst zu acht<lb/> Pfennigen hat die Synonyma Schuemachersforell und Groschenwurst. Dagegen<lb/> ist eine Dreis(o)uwurst rund, vergleiche die Redensart: Finger wie Dreisnwürst.<lb/> Diese ist ebenso teuer wie die feinere Knackwurst (3 Sous — 12 Pfennige), die auch</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0727]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Ungebornen als Rechtssubjekt behandeln, widerspricht unserm Strafgesetzbuch, das jedes
Attentat auf das Leben des Ungebornen verpönt, und ist physiologisch nicht haltbar.
Das zeigt der Geheime Medizinalrat und Direktor der Universitäts-Frauenklinik,
Professor Dr. Friedrich Ahlfeld zu Marburg, in der Schrift: ^Äsoiturus.
Eine gemeinverständliche Darstellung des Lebens vor der Geburt und der Rechts¬
stellung des werdenden Menschen für Juristen, Mediziner und gebildete Laien. Mit
30 Abbildungen. (Leipzig, Fr. Will). Grunow, 1906.) Der erste Abschnitt behandelt
das Dasein vor der Geburt, dessen einzelne Stadien erst von 1822 an, in Deutsch¬
land zehn bis zwanzig Jahre später genau bekannt geworden sind. Der zweite
Abschnitt handelt von Verheimlichung der Schwangerschaft und den mancherlei Ge¬
fährdungen Neugeborner. Der dritte kritisiert die bestehende Rechtslage, die der um
sich greifende Malthusianismus noch besonders gefährlich mache, und schlägt statt des
oben erwähnten Paragraph 1 folgende drei Sätze vor:
„1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit dem sichern Nachweis seiner
Existenz.
2. Mensch im Sinne des Rechts ist jedes vom Manne und Weibe erzeugte
Schwangerschaftsprodukt, das ein Herz besitzt und den sechsten Schwangerschafts¬
monat in der Entwicklung überschritte» hat."
3. Der totgebvrne Mensch gilt rechtlich als einer, der vorher gelebthat. Der
letzte Abschnitt kritisiert die heutige unzulängliche Stellung des ärztlichen Beirath.
Die Wichtigkeit des Gegenstandes sichert der klar und auch für den Laien verständlich
geschriebnen Abhandlung die Beachtung weitester Kreise.
Elsasser Volkswitz. Die neue große Sammelstätte der Rede und Denkart
eines deutschen Volksteiles, die als „Wörterbuch der elsnssischen Mundarten, bearbeitet
von E. Martin und H. Lienhart" unsern Lesern schon aus verschiednen Hinweisen auf
ihr Erscheinen bekannt ist, ist in diesen Tagen mit der Ausgabe der sechsten Lieferung
des zweiten Bandes abgeschlossen worden (Straßburg, Karl I. Trübner, 1907).
Dieses Heft enthält außer dem größten Teile des W und dem Z zahlreiche Be¬
richtigungen und Nachträge, ein vollständiges alphabetisches Wörterverzeichnis von
allein zweihundert Seiten und eine große, klare Mundartenkarte des Elsasses (von
Lienhart). Wir beglückwünschen unsre südwestdeutschen Brüder, sowohl die bunte
dialektsprechende Volksmenge wie die wissenschaftlich ordnenden Kameraden, zu der
Aufarbeitung des reichen, trauten Stoffes von Herzen und geben auch diesmal
wieder einige Proben elsässischen Volkswitzes aus dem Schlußheft zum b:sten.
Allerlei Flüssigkeiten werden im Scherz als Zusammensetzungen mit -Wasser
bezeichnet. Bippelnwasser, Sudelwasser, Schüsselwasser können schlechten Kaffee meinen,
das letzte sowie Geschirrwasser auch eine dünne Suppe. Schnäpse heißen, wenn sie
scharf sind. Nutz- (d. i. Putz-)wnsser oder je nach der Zubereitung: Kirschewasser,
Dindu- (Kornelkirschen-)wasser, Quetschet- oder Zwetschgewasser. Bappelwasser ist
jedes spirituose Getränk, insofern es die Zunge löst. Wein wird gelegentlich von
einem krampfhaften Witzbold auch Oktoberwasser genannt. Kastenwasser ist Jauche,
die der Bauer in großen Kasten aufs Feld fährt. Lakrizensaft heißt Bärendreckwasser,
Karbol Krambolwasser. Echt elscissisch endlich sind Roßbollenwasser aus San (söciativo)
als Raspail und Schawellewasser ans San alö -lavellk (Departement Seine).
Zur Geographie der deutschen Wurst — ein Scherz Rcchels — liefert das
neue Heft ein paar hübsche Beiträge. Die dünne Straßburger Knackwurst zu acht
Pfennigen hat die Synonyma Schuemachersforell und Groschenwurst. Dagegen
ist eine Dreis(o)uwurst rund, vergleiche die Redensart: Finger wie Dreisnwürst.
Diese ist ebenso teuer wie die feinere Knackwurst (3 Sous — 12 Pfennige), die auch
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