Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste anknüpfen können. Der Geheime Rat besteht ans etwa zweihundert Personen, Die 5>age vom ^trandsegen und das ^"trandrecht an der deutschen Küste Ludwig Aemmer vonin (Fortsetzung) er stille Kampf der preußischen Negierung gegen das ostfriesische Während der Zugehörigkeit des Landes zu Holland und Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste anknüpfen können. Der Geheime Rat besteht ans etwa zweihundert Personen, Die 5>age vom ^trandsegen und das ^»trandrecht an der deutschen Küste Ludwig Aemmer vonin (Fortsetzung) er stille Kampf der preußischen Negierung gegen das ostfriesische Während der Zugehörigkeit des Landes zu Holland und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0308" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295527"/> <fw type="header" place="top"> Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste</fw><lb/> <p xml:id="ID_1471" prev="#ID_1470"> anknüpfen können. Der Geheime Rat besteht ans etwa zweihundert Personen,<lb/> ehemaligen Ministern, Lords, Prinzen, Bischöfen, Politikern beider Parteien,<lb/> Kapazitäten und feierlichen Nullen. Er wird nie berufen, wenigstens nie zu<lb/> einer politischen Handlung. Er ist nur eine Gruppe von Personen, kein<lb/> Organismus. Daß gerade er die richtige Körperschaft wäre, den Reichsrat,<lb/> das Imvori-it t'vmllws, zu wählen, ist durch nichts verbürgt. Der vom<lb/> englischen Ministerium beratne König ernennt die Mitglieder, das Ministerium<lb/> hat also jede Entscheidung in der Hand. Weshalb also der Umweg gemacht<lb/> werden soll, den Geheimen Rat um koloniale Mitglieder zu verstärken und<lb/> dann durch ihn die Wahl vornehmen zu lassen, ist für den Ausländer schwer<lb/> erkennbar. Jedoch: die Times behandelt den Gedanken ja als ein Geschenk vom<lb/> Himmel zur Lösung der wichtigen Frage der Verstärkung der Reichseinheit.<lb/> Warten wir also ab, was sich daraus weiter entfaltet.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die 5>age vom ^trandsegen und das ^»trandrecht<lb/> an der deutschen Küste<lb/><note type="byline"> Ludwig Aemmer </note> vonin<lb/> (Fortsetzung)</head><lb/> <p xml:id="ID_1472"> er stille Kampf der preußischen Negierung gegen das ostfriesische<lb/> Strandrecht und der laute Protest der Insulaner gegen die Ver¬<lb/> letzung ihrer Rechte datierten bis zur Franzosenzeit.</p><lb/> <p xml:id="ID_1473" next="#ID_1474"> Während der Zugehörigkeit des Landes zu Holland und<lb/> Frankreich waren die Strandangelegenheiten Gegenstand eines<lb/> Kompetenzstrcits zwischen der Douane und der Marine. Am Strande herrschte<lb/> infolgedessen Anarchie. Vom Jahre 1810 an wurden die Strnndvögte im<lb/> „Departement der Ostens" als Maires auf den Inseln verwandt. Sie mußten<lb/> die Abgaben eintreiben, wurden von den Franzosen ausgenutzt und erhielten<lb/> erst wieder Bezahlung, als die Preußen auf kurze Zeit wieder Herren des<lb/> Landes wurden. Der Stranddiebstahl, der nach einem Berichte des Land¬<lb/> baumeisters M. Franzius kurz nach dem Beginne der holländischen Herrschaft<lb/> von einigen Festlandbauern in gedeckten Schiffen ausgeübt wurde, mag damals,<lb/> soweit ihn nicht die Kontinentalsperre verhinderte, üppig geblüht haben. Die<lb/> zweite preußische und die hannoversche Regierung stellten die Ordnung wieder<lb/> her. Aber noch im Jahre 1841 wurden die Berger durch Strandgutanteile<lb/> für ihre Mühe entschädigt und auf eine Eingabe des Pfarrers von Juist hin<lb/> der Kirche, dem Prediger, dem Vogte und den Armen auf Juist je zwei<lb/> „Strcmdportivnen," die ihnen nach dem Reskripte der ostfriesischen Kriegs¬<lb/> und Domänenkammer vom 13. Juni 1771 zustanden, wieder zugewiesen. Das<lb/> Reskript bezog sich auf die sogenannten Kleinigkeiten. In dem Schreiben des<lb/> Pfarrers von Juist wurden je zwei Strandportionen für die Kirche und die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0308]
Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste
anknüpfen können. Der Geheime Rat besteht ans etwa zweihundert Personen,
ehemaligen Ministern, Lords, Prinzen, Bischöfen, Politikern beider Parteien,
Kapazitäten und feierlichen Nullen. Er wird nie berufen, wenigstens nie zu
einer politischen Handlung. Er ist nur eine Gruppe von Personen, kein
Organismus. Daß gerade er die richtige Körperschaft wäre, den Reichsrat,
das Imvori-it t'vmllws, zu wählen, ist durch nichts verbürgt. Der vom
englischen Ministerium beratne König ernennt die Mitglieder, das Ministerium
hat also jede Entscheidung in der Hand. Weshalb also der Umweg gemacht
werden soll, den Geheimen Rat um koloniale Mitglieder zu verstärken und
dann durch ihn die Wahl vornehmen zu lassen, ist für den Ausländer schwer
erkennbar. Jedoch: die Times behandelt den Gedanken ja als ein Geschenk vom
Himmel zur Lösung der wichtigen Frage der Verstärkung der Reichseinheit.
Warten wir also ab, was sich daraus weiter entfaltet.
Die 5>age vom ^trandsegen und das ^»trandrecht
an der deutschen Küste
Ludwig Aemmer vonin
(Fortsetzung)
er stille Kampf der preußischen Negierung gegen das ostfriesische
Strandrecht und der laute Protest der Insulaner gegen die Ver¬
letzung ihrer Rechte datierten bis zur Franzosenzeit.
Während der Zugehörigkeit des Landes zu Holland und
Frankreich waren die Strandangelegenheiten Gegenstand eines
Kompetenzstrcits zwischen der Douane und der Marine. Am Strande herrschte
infolgedessen Anarchie. Vom Jahre 1810 an wurden die Strnndvögte im
„Departement der Ostens" als Maires auf den Inseln verwandt. Sie mußten
die Abgaben eintreiben, wurden von den Franzosen ausgenutzt und erhielten
erst wieder Bezahlung, als die Preußen auf kurze Zeit wieder Herren des
Landes wurden. Der Stranddiebstahl, der nach einem Berichte des Land¬
baumeisters M. Franzius kurz nach dem Beginne der holländischen Herrschaft
von einigen Festlandbauern in gedeckten Schiffen ausgeübt wurde, mag damals,
soweit ihn nicht die Kontinentalsperre verhinderte, üppig geblüht haben. Die
zweite preußische und die hannoversche Regierung stellten die Ordnung wieder
her. Aber noch im Jahre 1841 wurden die Berger durch Strandgutanteile
für ihre Mühe entschädigt und auf eine Eingabe des Pfarrers von Juist hin
der Kirche, dem Prediger, dem Vogte und den Armen auf Juist je zwei
„Strcmdportivnen," die ihnen nach dem Reskripte der ostfriesischen Kriegs¬
und Domänenkammer vom 13. Juni 1771 zustanden, wieder zugewiesen. Das
Reskript bezog sich auf die sogenannten Kleinigkeiten. In dem Schreiben des
Pfarrers von Juist wurden je zwei Strandportionen für die Kirche und die
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