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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

werter Weise geschehen ist. Weshalb werden dagegen die Schutztruppenverstärknngen
löffelweise hinausgesandt auf Wörmanndampfern?

Der Gouverneur hat jetzt telegraphiert, er brauche noch tausend Mann. Diese
gehn in drei Transporten innerhalb dreier Wochen, statt in einem Transport
innerhalb von acht Tagen ab. Der letzte kommt erst Anfang Mai nach Afrika,
und das alles bei einem im Januar ausgebrochnen Aufstande, der jetzt Ende März
schon unterdrückt sein sollte und sein könnte. Je länger die Sache dauert, desto
teurer wird sie an Menschenkräften und Menschenleben, desto später erfolgt die
Rückkehr zu normalen Verhältnissen. Wir werden mit Aufständen in unsern
Kolonien noch lange zu rechnen haben, immer wieder werden Truppenentsendungen
mit größter Beschleunigung notwendig werden; sollte sich da nicht durch schneller
funktionierende Organisationen Vorsorgen lassen? Es mag ja gewiß erschwerend
kein, daß Kolonialverwaltung und Kriegsministertum, zwei oberste Behörden, dabei
mitzuwirken haben. Um so mehr ist die Forderung berechtigt, daß die Schutz-
truppen unter das Kriegsministerium gestellt werden, das sie doch stellen und aus¬
rüsten muß. Der jetzige Modus, wonach die Kolonialverwaltung mit dem Kriegs¬
ministerium umständlich abrechnen muß, ist doch wirklich "ur bei unserm übertriebnen
Bureaukratismus und unserm rein schematischen Parlamentarismus möglich und
findet sich bei keiner andern Nation. Auch in dieser Beziehung haben wir noch
dick zu lernen.




Wohin treiben wir?

Das deutsche Volk befindet sich augenblicklich wieder
in einer Lage, die weiten Kreisen sehr angenehm zu sein scheint, nämlich sich über
^inen andern Teil ereifern und erbittern und zugleich die Reichsregierung aufs
schwerste anklagen zu können. So ist man eifrig dabei, den Jesuiten eine höchst
wirksame und für die Bedeutung des Ordens höchst schmeichelhafte Reklame zu
machen. Daß die Jesuiten den katholischen Kirchenbegriff schärfer ausgebildet haben
als jede andre geistliche Gemeinschaft, und daß sie deshalb eine so strenge Unter¬
ordnung des Einzelnen unter die Befehle der Obern fordern, wie keine andre, daß
sie also im allerschärfsten Gegensatz zu der freien Selbstbestimmung des Protestantis¬
mus und zu dem Selbständigkeitstriebe der germanischen Natur stehn, das ist ja
unbestreitbar. Aber sie prägen doch eben das, was die römische Kirche überhaupt
^, nur schärfer aus, und wir müssen uns doch auch die römische Kirche in
Deutschland gefallen lassen, wir können die historische Entwicklung, die unsre Nation
uun einmal konfessionell gespalten hat, nicht rückgängig machen, wir können die
römische Kirche als eine mächtige Organisation, die mächtigste Organisation der
^ete, nur soweit in ihrer Entfaltung gesetzlich einschränken, als es unser nationales
Interesse, das heißt der konfessionelle Friede eines konfessionell gemischten Volkes und
Ac Staatshoheit verlangen. Im übrigen darf der Kampf, als ein Kampf geistiger
Gegensätze, nur mit geistigen Waffen geführt werden; ans der kulturkämpferischen
Stimmung müssen wir endlich herauskommen. Aber jetzt gebärdet man sich, als
ob die Jesuiten zum erstenmal nach Deutschland kämen, als ob sie nicht schon vor
^872 dagewesen wären. Und doch handelt es sich gar nicht einmal um die Auf¬
hebung des ganzen Gesetzes, sondern nur darum, daß eine Bestimmung beseitigt
""rd, die den Katholiken unbillig und gehässig erscheint. Man überlege sich doch
"und einmal ruhig: gegenüber der Sozialdemokratie, die den Klassenhaß schürt und
Ar ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung den Krieg bis aufs
-Ucesser erklärt, die sich bei jeder Gelegenheit offen ihrer Vaterlandslosigkeit ge¬
rühmt hat und über Millionen von Anhängern verfügt, ist das Ausnahmegesetz
Ichor 1890 aufgehoben worden; gegen die ausgewiesuen deutschen Jesuiten, eine
one Anzahl jedenfalls gelehrter und gebildeter Männer, die nur einen bestimmten
Rirchenbegriff vertreten, ist es bis jetzt bestehn geblieben und sollte nach der im
protestantischen Deutschland vorwiegenden Stimmung weiter bestehn bleiben. Unter
"Ausnahmegesetz" verstehn wir aber hier nur den ausgehöhlten Paragraphen 2 des
^esuitengesetzes, insofern er deutschen Angehörigen des Ordens allgemeine bürgerliche


Maßgebliches und Unmaßgebliches

werter Weise geschehen ist. Weshalb werden dagegen die Schutztruppenverstärknngen
löffelweise hinausgesandt auf Wörmanndampfern?

Der Gouverneur hat jetzt telegraphiert, er brauche noch tausend Mann. Diese
gehn in drei Transporten innerhalb dreier Wochen, statt in einem Transport
innerhalb von acht Tagen ab. Der letzte kommt erst Anfang Mai nach Afrika,
und das alles bei einem im Januar ausgebrochnen Aufstande, der jetzt Ende März
schon unterdrückt sein sollte und sein könnte. Je länger die Sache dauert, desto
teurer wird sie an Menschenkräften und Menschenleben, desto später erfolgt die
Rückkehr zu normalen Verhältnissen. Wir werden mit Aufständen in unsern
Kolonien noch lange zu rechnen haben, immer wieder werden Truppenentsendungen
mit größter Beschleunigung notwendig werden; sollte sich da nicht durch schneller
funktionierende Organisationen Vorsorgen lassen? Es mag ja gewiß erschwerend
kein, daß Kolonialverwaltung und Kriegsministertum, zwei oberste Behörden, dabei
mitzuwirken haben. Um so mehr ist die Forderung berechtigt, daß die Schutz-
truppen unter das Kriegsministerium gestellt werden, das sie doch stellen und aus¬
rüsten muß. Der jetzige Modus, wonach die Kolonialverwaltung mit dem Kriegs¬
ministerium umständlich abrechnen muß, ist doch wirklich «ur bei unserm übertriebnen
Bureaukratismus und unserm rein schematischen Parlamentarismus möglich und
findet sich bei keiner andern Nation. Auch in dieser Beziehung haben wir noch
dick zu lernen.




Wohin treiben wir?

Das deutsche Volk befindet sich augenblicklich wieder
in einer Lage, die weiten Kreisen sehr angenehm zu sein scheint, nämlich sich über
^inen andern Teil ereifern und erbittern und zugleich die Reichsregierung aufs
schwerste anklagen zu können. So ist man eifrig dabei, den Jesuiten eine höchst
wirksame und für die Bedeutung des Ordens höchst schmeichelhafte Reklame zu
machen. Daß die Jesuiten den katholischen Kirchenbegriff schärfer ausgebildet haben
als jede andre geistliche Gemeinschaft, und daß sie deshalb eine so strenge Unter¬
ordnung des Einzelnen unter die Befehle der Obern fordern, wie keine andre, daß
sie also im allerschärfsten Gegensatz zu der freien Selbstbestimmung des Protestantis¬
mus und zu dem Selbständigkeitstriebe der germanischen Natur stehn, das ist ja
unbestreitbar. Aber sie prägen doch eben das, was die römische Kirche überhaupt
^, nur schärfer aus, und wir müssen uns doch auch die römische Kirche in
Deutschland gefallen lassen, wir können die historische Entwicklung, die unsre Nation
uun einmal konfessionell gespalten hat, nicht rückgängig machen, wir können die
römische Kirche als eine mächtige Organisation, die mächtigste Organisation der
^ete, nur soweit in ihrer Entfaltung gesetzlich einschränken, als es unser nationales
Interesse, das heißt der konfessionelle Friede eines konfessionell gemischten Volkes und
Ac Staatshoheit verlangen. Im übrigen darf der Kampf, als ein Kampf geistiger
Gegensätze, nur mit geistigen Waffen geführt werden; ans der kulturkämpferischen
Stimmung müssen wir endlich herauskommen. Aber jetzt gebärdet man sich, als
ob die Jesuiten zum erstenmal nach Deutschland kämen, als ob sie nicht schon vor
^872 dagewesen wären. Und doch handelt es sich gar nicht einmal um die Auf¬
hebung des ganzen Gesetzes, sondern nur darum, daß eine Bestimmung beseitigt
""rd, die den Katholiken unbillig und gehässig erscheint. Man überlege sich doch
"und einmal ruhig: gegenüber der Sozialdemokratie, die den Klassenhaß schürt und
Ar ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung den Krieg bis aufs
-Ucesser erklärt, die sich bei jeder Gelegenheit offen ihrer Vaterlandslosigkeit ge¬
rühmt hat und über Millionen von Anhängern verfügt, ist das Ausnahmegesetz
Ichor 1890 aufgehoben worden; gegen die ausgewiesuen deutschen Jesuiten, eine
one Anzahl jedenfalls gelehrter und gebildeter Männer, die nur einen bestimmten
Rirchenbegriff vertreten, ist es bis jetzt bestehn geblieben und sollte nach der im
protestantischen Deutschland vorwiegenden Stimmung weiter bestehn bleiben. Unter
"Ausnahmegesetz" verstehn wir aber hier nur den ausgehöhlten Paragraphen 2 des
^esuitengesetzes, insofern er deutschen Angehörigen des Ordens allgemeine bürgerliche


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[0753] Maßgebliches und Unmaßgebliches werter Weise geschehen ist. Weshalb werden dagegen die Schutztruppenverstärknngen löffelweise hinausgesandt auf Wörmanndampfern? Der Gouverneur hat jetzt telegraphiert, er brauche noch tausend Mann. Diese gehn in drei Transporten innerhalb dreier Wochen, statt in einem Transport innerhalb von acht Tagen ab. Der letzte kommt erst Anfang Mai nach Afrika, und das alles bei einem im Januar ausgebrochnen Aufstande, der jetzt Ende März schon unterdrückt sein sollte und sein könnte. Je länger die Sache dauert, desto teurer wird sie an Menschenkräften und Menschenleben, desto später erfolgt die Rückkehr zu normalen Verhältnissen. Wir werden mit Aufständen in unsern Kolonien noch lange zu rechnen haben, immer wieder werden Truppenentsendungen mit größter Beschleunigung notwendig werden; sollte sich da nicht durch schneller funktionierende Organisationen Vorsorgen lassen? Es mag ja gewiß erschwerend kein, daß Kolonialverwaltung und Kriegsministertum, zwei oberste Behörden, dabei mitzuwirken haben. Um so mehr ist die Forderung berechtigt, daß die Schutz- truppen unter das Kriegsministerium gestellt werden, das sie doch stellen und aus¬ rüsten muß. Der jetzige Modus, wonach die Kolonialverwaltung mit dem Kriegs¬ ministerium umständlich abrechnen muß, ist doch wirklich «ur bei unserm übertriebnen Bureaukratismus und unserm rein schematischen Parlamentarismus möglich und findet sich bei keiner andern Nation. Auch in dieser Beziehung haben wir noch dick zu lernen. Wohin treiben wir? Das deutsche Volk befindet sich augenblicklich wieder in einer Lage, die weiten Kreisen sehr angenehm zu sein scheint, nämlich sich über ^inen andern Teil ereifern und erbittern und zugleich die Reichsregierung aufs schwerste anklagen zu können. So ist man eifrig dabei, den Jesuiten eine höchst wirksame und für die Bedeutung des Ordens höchst schmeichelhafte Reklame zu machen. Daß die Jesuiten den katholischen Kirchenbegriff schärfer ausgebildet haben als jede andre geistliche Gemeinschaft, und daß sie deshalb eine so strenge Unter¬ ordnung des Einzelnen unter die Befehle der Obern fordern, wie keine andre, daß sie also im allerschärfsten Gegensatz zu der freien Selbstbestimmung des Protestantis¬ mus und zu dem Selbständigkeitstriebe der germanischen Natur stehn, das ist ja unbestreitbar. Aber sie prägen doch eben das, was die römische Kirche überhaupt ^, nur schärfer aus, und wir müssen uns doch auch die römische Kirche in Deutschland gefallen lassen, wir können die historische Entwicklung, die unsre Nation uun einmal konfessionell gespalten hat, nicht rückgängig machen, wir können die römische Kirche als eine mächtige Organisation, die mächtigste Organisation der ^ete, nur soweit in ihrer Entfaltung gesetzlich einschränken, als es unser nationales Interesse, das heißt der konfessionelle Friede eines konfessionell gemischten Volkes und Ac Staatshoheit verlangen. Im übrigen darf der Kampf, als ein Kampf geistiger Gegensätze, nur mit geistigen Waffen geführt werden; ans der kulturkämpferischen Stimmung müssen wir endlich herauskommen. Aber jetzt gebärdet man sich, als ob die Jesuiten zum erstenmal nach Deutschland kämen, als ob sie nicht schon vor ^872 dagewesen wären. Und doch handelt es sich gar nicht einmal um die Auf¬ hebung des ganzen Gesetzes, sondern nur darum, daß eine Bestimmung beseitigt ""rd, die den Katholiken unbillig und gehässig erscheint. Man überlege sich doch "und einmal ruhig: gegenüber der Sozialdemokratie, die den Klassenhaß schürt und Ar ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung den Krieg bis aufs -Ucesser erklärt, die sich bei jeder Gelegenheit offen ihrer Vaterlandslosigkeit ge¬ rühmt hat und über Millionen von Anhängern verfügt, ist das Ausnahmegesetz Ichor 1890 aufgehoben worden; gegen die ausgewiesuen deutschen Jesuiten, eine one Anzahl jedenfalls gelehrter und gebildeter Männer, die nur einen bestimmten Rirchenbegriff vertreten, ist es bis jetzt bestehn geblieben und sollte nach der im protestantischen Deutschland vorwiegenden Stimmung weiter bestehn bleiben. Unter "Ausnahmegesetz" verstehn wir aber hier nur den ausgehöhlten Paragraphen 2 des ^esuitengesetzes, insofern er deutschen Angehörigen des Ordens allgemeine bürgerliche

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/753>, abgerufen am 29.06.2024.