Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale gehaltenen sächsischen Kunststraßen ist wirklich recht groß. Das gemütliche Die obere Leitung des gesamten Einschätzungsgeschäfts im Regierungs¬ Um dies zu versteh", ist es nötig, auf die gegenwärtigen Zustände innerhalb (Schluß folgt) Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale le zahlreichen berufnen und unberufner Kritiker unsrer Heeres- Mehrfach ist von freisinniger und von demokratischer Seite der Wunsch nach Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale gehaltenen sächsischen Kunststraßen ist wirklich recht groß. Das gemütliche Die obere Leitung des gesamten Einschätzungsgeschäfts im Regierungs¬ Um dies zu versteh», ist es nötig, auf die gegenwärtigen Zustände innerhalb (Schluß folgt) Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale le zahlreichen berufnen und unberufner Kritiker unsrer Heeres- Mehrfach ist von freisinniger und von demokratischer Seite der Wunsch nach <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0584" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/240140"/> <fw type="header" place="top"> Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale</fw><lb/> <p xml:id="ID_3159" prev="#ID_3158"> gehaltenen sächsischen Kunststraßen ist wirklich recht groß. Das gemütliche<lb/> Sachsen ist straffer und besser verwaltet als das im Rufe der Ungemütlichkeit<lb/> stehende Preußen.</p><lb/> <p xml:id="ID_3160"> Die obere Leitung des gesamten Einschätzungsgeschäfts im Regierungs¬<lb/> bezirk liegt dem Vorsitzenden der Berufungskvmmission ob. Er steht unmittel¬<lb/> bar unter dein Finanzminister. In dem Vorsitzenden der Bernfnngskonunission<lb/> hat das Gesetz ein Amt geschaffen, das mit dem gewöhnlich dem Regierungs<lb/> Präsidenten übertragnen Vorsitz in der Bezirkskommission der frühern Gesetz¬<lb/> gebung nnr äußerliche Ähnlichkeit hat. Die Befugnisse des Vorsitzenden der<lb/> Berufnngskvmmission sind weit gesteckt. Er ist verantwortlich für die An¬<lb/> wendung der Grundsätze und beaufsichtigt die Durchführung des Geschäfts<lb/> und die Geschäftsführung der Vorsitzenden der Kommissionen. Nicht von alleu<lb/> Beamten der allgemeinen Verwaltung ist die Schaffung dieses Amts will¬<lb/> kommen geheißen worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_3161"> Um dies zu versteh», ist es nötig, auf die gegenwärtigen Zustände innerhalb<lb/> der Regierungen einzugehn,</p><lb/> <p xml:id="ID_3162"> (Schluß folgt)</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Über Besoldung und Pensionierung der französischen<lb/> Generale</head><lb/> <p xml:id="ID_3163"> le zahlreichen berufnen und unberufner Kritiker unsrer Heeres-<lb/> einrichtnngcn haben in den letzten Jahren vielfach auch die Avcm-<lb/> eementsverhnltnisfe zum Gegenstände ihrer Betrachtungen gemacht<lb/> und sich tadelnd darüber ausgesprochen. Welche Staatsinstitution,<lb/> welche Maßnahme der Regierung, welche Entscheidung des Kaisers<lb/> gäbe es wohl, die nicht von gewissen politischen Parteien und ihren Organen<lb/> kritisiert und unbedingt verurteilt würde. Die Armee, die unter dem Kaiser als<lb/> dem obersten Kriegsherrn steht, bietet diesen Kritikern und Nörglern ein ergiebiges<lb/> Feld für ihre Tätigkeit, hauptsächlich deshalb, weil gewisse Verhältnisse und<lb/> bestimmte Entscheidungen lediglich der Allerhöchsten Beurteilung unterworfen sind.<lb/> Hierher gehören zum Beispiel die Beförderung und die Verabschiedung der<lb/> Offiziere. Einerseits wird darüber geklagt, daß zu viele Offiziere im besten Alter<lb/> genötigt seien, ihren Abschied zu nehmen, weil sie als untüchtig zur weitern<lb/> Beförderung von ihren Hinterkeulen übersprungen werden, anderseits wird es<lb/> aber auch getadelt, daß in den höchsten Kouimaudostellen Generale bleiben, denen<lb/> das Alter eine ersprießliche Tätigkeit im Felde unmöglich macht.</p><lb/> <p xml:id="ID_3164" next="#ID_3165"> Mehrfach ist von freisinniger und von demokratischer Seite der Wunsch nach<lb/> einer Abänderung der für die Befördernngs- und die Verabschiedungsverhältnisse<lb/> maßgebenden Grundsätze ausgesprochen und zugleich die Frage aufgeworfen<lb/> worden, ob es nicht bester sei, die in einigen andern Ländern, namentlich in<lb/> Frankreich giltigen Bestimmungen anzunehmen, nach denen der Offizier, wenn</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0584]
Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale
gehaltenen sächsischen Kunststraßen ist wirklich recht groß. Das gemütliche
Sachsen ist straffer und besser verwaltet als das im Rufe der Ungemütlichkeit
stehende Preußen.
Die obere Leitung des gesamten Einschätzungsgeschäfts im Regierungs¬
bezirk liegt dem Vorsitzenden der Berufungskvmmission ob. Er steht unmittel¬
bar unter dein Finanzminister. In dem Vorsitzenden der Bernfnngskonunission
hat das Gesetz ein Amt geschaffen, das mit dem gewöhnlich dem Regierungs
Präsidenten übertragnen Vorsitz in der Bezirkskommission der frühern Gesetz¬
gebung nnr äußerliche Ähnlichkeit hat. Die Befugnisse des Vorsitzenden der
Berufnngskvmmission sind weit gesteckt. Er ist verantwortlich für die An¬
wendung der Grundsätze und beaufsichtigt die Durchführung des Geschäfts
und die Geschäftsführung der Vorsitzenden der Kommissionen. Nicht von alleu
Beamten der allgemeinen Verwaltung ist die Schaffung dieses Amts will¬
kommen geheißen worden.
Um dies zu versteh», ist es nötig, auf die gegenwärtigen Zustände innerhalb
der Regierungen einzugehn,
(Schluß folgt)
Über Besoldung und Pensionierung der französischen
Generale
le zahlreichen berufnen und unberufner Kritiker unsrer Heeres-
einrichtnngcn haben in den letzten Jahren vielfach auch die Avcm-
eementsverhnltnisfe zum Gegenstände ihrer Betrachtungen gemacht
und sich tadelnd darüber ausgesprochen. Welche Staatsinstitution,
welche Maßnahme der Regierung, welche Entscheidung des Kaisers
gäbe es wohl, die nicht von gewissen politischen Parteien und ihren Organen
kritisiert und unbedingt verurteilt würde. Die Armee, die unter dem Kaiser als
dem obersten Kriegsherrn steht, bietet diesen Kritikern und Nörglern ein ergiebiges
Feld für ihre Tätigkeit, hauptsächlich deshalb, weil gewisse Verhältnisse und
bestimmte Entscheidungen lediglich der Allerhöchsten Beurteilung unterworfen sind.
Hierher gehören zum Beispiel die Beförderung und die Verabschiedung der
Offiziere. Einerseits wird darüber geklagt, daß zu viele Offiziere im besten Alter
genötigt seien, ihren Abschied zu nehmen, weil sie als untüchtig zur weitern
Beförderung von ihren Hinterkeulen übersprungen werden, anderseits wird es
aber auch getadelt, daß in den höchsten Kouimaudostellen Generale bleiben, denen
das Alter eine ersprießliche Tätigkeit im Felde unmöglich macht.
Mehrfach ist von freisinniger und von demokratischer Seite der Wunsch nach
einer Abänderung der für die Befördernngs- und die Verabschiedungsverhältnisse
maßgebenden Grundsätze ausgesprochen und zugleich die Frage aufgeworfen
worden, ob es nicht bester sei, die in einigen andern Ländern, namentlich in
Frankreich giltigen Bestimmungen anzunehmen, nach denen der Offizier, wenn
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